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Postkarten-ABC zum Sammeln oder Verschenken …

Frere-Jones verklagt Hoefler

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Þorsten

Na ja, ganz so schlimm ist es wohl nicht: typography.comContact usOther questions: Everything else¹ ↳ If your question isn’t answered here, please contact our Sales Office at [email protected] or +1 212 777 6640 extension 1.

 

„↳“ bedeutet „immer erst mal runter scrollen“.  Es ist schließlich nicht unüblich, dass bei sehr „designten“ Websites die wichtigsten Infos ganz unten stehen. :hammer:

 

Prinzipiell ist aber schon ein Unding, Telefonnummer und Emailaddresse (bzw. -formular) überhaupt zu verstecken und nicht direkt auf der „Contact us“-Seite zu veröffentlichen.

 

__________

1. Statt Other questions: Everything else kann man auch jede andere Frage wählen und findet Emailadresse und Telefonnummer dann auch ganz unten. „Sonstiges“ ist m.E. nur die naheliegendste Kategorie.

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Pachulke
Prinzipiell ist aber schon ein Unding, Telefonnummer und Emailaddresse (bzw. -formular) überhaupt zu verstecken und nicht direkt auf der „Contact us“-Seite zu veröffentlichen.

 

Eben. Nachdem sie unter »Contact us« nicht zu sehen waren, habe ich da nicht tiefer gebaggert, weil ich damit auch nicht gerechnet habe, daß dort irgendwo noch was kommt. Für uns ältere Herrschaften ist das Telephon halt immer noch Kommunikationsmittel № 1, das ich auf Anhieb sehen will, und allein die Tatsache, daß man da nicht bei einer physischen Person mündlich bestellt, die einem Ware nebst Rechnung zusendet, welche man dann begleicht, sondern mit Kreditkarten und neuester Technik ausgerüstet sein muß, um dann doch einem Räderwerk ausgeliefert zu sein, das bei idealer Konfiguration funktioniert, vielleicht aber auch nicht, nervt unglaublich und läßt jedenfalls keine Beziehung zu einem Unternehmen aufkommen.

 

Wie auch immer, das Problem ist inzwischen unter Hinzuziehung eines anderen Rechners gelöst.

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… die einem Ware nebst Rechnung zusendet, welche man dann begleicht …

 

Im internationalen Online-Handel mit digitalen Gütern ist das schlicht unmöglich. Der Anbieter kann die Leistung nicht einfach rausgeben und hoffen, dass die Person am anderen Ende der Welt im Nachhinein bezahlt oder dass die angegebenen Daten überhaupt richtig waren. Die Leute würden sich einfach eine anonyme E-Mail-Adresse einrichten, bestellen, die Software laden und nie wieder in Erscheinung treten. Und der Anbieter würde nichts anderes mehr tun, als in hunderten Ländern mit Polizei, Anwälten und Inkasso-Firmen jede kleinen Fontkauf zu verfolgen. So kann es nicht funktionieren. 

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Kannst du ja machen – aber dann musst du gegebenenfalls auch bei jeder einzelnen Bestellung in jedem einzelnen Online-Shop 1 bis 2 Wochen warten, bis du die digitalen Produkte dann herunterladen kannst. 

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Kathrinvdm

Na ja, per Sofortüberweisung, die bei vielen Online-Shops als Option angeboten wird, wäre ja auch das ratzfatz erledigt. Wenn man allerdings erst zur Bank traben muss, um ein Formular auszufüllen, dauert es ein bisschen länger …

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Na ja, per Sofortüberweisung, die bei vielen Online-Shops als Option angeboten wird, wäre ja auch das ratzfatz erledigt. 

 

Was aber ein einzelnes Angebot eines deutschen Unternehmens für den lokalen Markt ist. Bei US-Online-Shops wirst du diese Möglichkeit nicht finden. 

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Pachulke

Wie auch immer, Alternativen wären angenehm, eine Kreditkarte für ein bis zwei Zahlungen pro Jahr zu unterhalten, macht weder den Kunden noch das Kreditkartenunternehmen glücklich.

 

Andere Frage: Auf der Rechnung von Hoefler kommt der Begriff VAT gar nicht vor, trotzdem wurde der volle Bruttopreis berechnet. Hat jemand Routine im Einkauf außerhalb der EU? Hätte Hoefler mir als überseeischem Kunden nicht den Preis abzüglich VAT berechnen müssen? Oder hätte er diese nicht ausweisen müssen, daß ich die vom Zoll zurückbekomme?

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Pachulke

Wieso meinst du, dass du den »Brutto-Preis« bezahlt hast?

 

Wenn die Schrift mit 199 $ ausgepreist ist, nehme ich doch an, daß das der Preis incl. VAT ist, sonst müßte ja ein US-Verbraucher 199 + VAT zahlen, worauf ich keine Hinweise gefunden habe.

 

Mit dem Zoll hat das nichts zu tun. Du hast ja nichts über die Grenze geschafft. 

 

Wieso? Ich habe doch die Lizenz aus den USA in die EU importiert. Müßte mir der Zoll dann nicht die ausländische Mehrwertsteuer erstatten?

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Wenn die Schrift mit 199 $ ausgepreist ist, nehme ich doch an, daß das der Preis incl. VAT ist, sonst müßte ja ein US-Verbraucher 199 + VAT zahlen, worauf ich keine Hinweise gefunden habe.

 

Du extrapolierst das deutsche B2C-System auf die USA, die das gänzlich anders machen. Weder sind die angeschlagenen Preise brutto, noch gibt es einen einheitlichen Steuersatz, noch müssen den alle US-Amerikaner bei jeder Online-Bestellung zahlen. Auch wenn dieses System wohl im Umbruch ist. Vielleicht kann Thorsten uns ja über die Details und den Stand der Dinge aufklären. 

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Norbert P

Ich kann beim VAT-Thema nur so viel aus eigener Erfahrung beisteuern: z. B. sind Preise in Kanada immer netto angegeben, denn je nach Fall kommt noch 2 x VAT (provincial und national) hinzu. Alles in allem sehr anders als bei uns.

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Pachulke

wo lag denn das problem?

 

Ich konnte das Pull-Down-Menue nicht aufklappen, mit dem das Land ausgewählt werden mußte und dadurch den Account nicht vollständig anlegen.

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Þorsten

Wenn die Schrift mit 199 $ ausgepreist ist, nehme ich doch an, daß das der Preis incl. VAT ist, sonst müßte ja ein US-Verbraucher 199 + VAT zahlen, worauf ich keine Hinweise gefunden habe.

Das ist hier in der Tat alles gaaaanz anders. Wenn sales tax (die enger definierte VAT funktioniert meist anders) überhaupt einbehalten wird, ist sie, bis auf ganz eng umrissene Ausnahmen¹, nie in angegeben Preisen »versteckt«, sondern wird erst zur Rechnugsstellung drauf geschlagen. Deshalb stehen des Englischen nicht mächtige USA-Besucher regelmäßig vor dem Problem, dass sie nicht verstehen, warum der Fast-Food-Verkäufer ihr 99-Cent-Klopsbrötchen nicht raus rücken will, obwohl sie einen Dollarschein über die Ladentheke geschoben haben. Je nach örtlicher Steuerhöhe beträgt der Endpreis nämlich $1.05 oder $1.06 oder so.

 

Würde Hoeftype (oder wie der Laden jetzt heißt) also Steuern einbehalten, würde auf deiner Quittung (auch wenn online erstellt) so etwas stehen wie:

font pack XY         $199.00
subtotal             $199.00
sales tax            $ 17.66
total                $216.66

Bei Onlineverkäufen nicht materieller Güter (also auch Font-Downloads) werden aber nur sehr selten Steuern zum Zeitpunkt des Verkaufs einbehalten. Ob sie prinzipiell fällig sind, ist kompliziert und lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden, wobei man allein in den USA über 50 Landes- und Lokalsteuergesetze berücksichtigen muss. Oft ist es dann so, dass der Käufer die nicht gezahlte Steuer in seiner Steuererklärung selbst angeben und nachzahlen muss.

 

Kurz und gut: Hoeftype hat keine Steuern eingehalten/abgezogen/eingerechnet. Ob du nach nach deutschem Recht steuerpflichtig bist, musst du selbst heraus finden. Falls nicht, kannst du die Sache (aus US-Sicht) getrost als erledigt betrachten.

 

__________

1. Das betrifft z.B. außergewöhlich hoch besteuerte Produkte wie Benzin, manche Sorten Alkohol etc.

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  • 4 Wochen später...
Þorsten

Sicher nicht in dem Sinn, dass FJ auch nur annähernd eine Summe bekommen haben wird, die der angeblich über mehr als ein Jahrzehnt lang vorgegaukelten 50-50-Partnerschaft entspräche. Hoffentlich ist es ein sechsstelliger Betrag geworden, der FJ erlaubt, was Neues aufzuziehen, ohne ganz bei Null anfangen zu müssen. Der Vergleich zeigt m.E. wieder einmal mehr, dass H ein kaltschnäuziger Geschäftsmann ist. Er hätte wahrscheinlich gute Chancen gehabt, letztinstanzlich zu gewinnen. Aber die Sache jetzt abzuhaken kommt ihn wahrscheinlich unter dem Strich billiger.

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