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Firmennamen im Fließtext

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Microboy

Ich habe gerade den Fall, dass ich eine Liste mit Architekten setzen muss und diese nun alle mit Sonderwünschen kommen. Bitte den Büronamen in Versalien und fett und so weiter ...

 

Ich persönlich finde diese Art der Hervorhebung sehr unangenehm und unpassend. Ich würde lediglich Abkürzungen in Versalien zulassen. Alles andere wird in gemischter Schreibweise gesetzt. Wie geht man dann aber mit Büronamen um die sich komplett kleinschreiben? Und wie erklärt man den Büros dass man auf ihre Wünsche nicht eingehen kann.

 

:cry:

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Gast Schnitzel

Im Fließtext würde ich auf Einheitlichkeit zwecks besserer Lesbarkeit pochen. Wir hatten hier ein Projekt wo wir die Marke auch in redaktionellen Texten gerne versal- und am besten auch kursiv gesetzt haben wollten – konnt’ste vergessen ...

Aber bei einer Liste wo einer fett ein anderer klein geschrieben werden will, das wird doch zu ›bunt‹.

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Die Unterscheidung von Groß- und Kleinbuchstaben ist Teil des Eigennamens. Dass man darauf pocht ist verständlich. (Wie unpraktisch es in der Realität ist, hätte man sich beim Wählen des Namens überlegen müssen.)

Auf Wünsche nach speziellen Auszeichungen würden ich nicht eingehen. Solche Marotten kann man nur in eigenen Texten ausleben, nicht in fremden. In letzteren ist der Name eben nur ein Name. 

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Microboy

Ich persönlich denke nicht, dass sich eine Firma bewusst für die Schreibweise in Versalien entscheidet. Vielmehr wird eine solche Schreibweise aus der entsprechenden Wortmarke abgeleitet und man hält es für konsequent die Schreibweise auch auf normale Texte zu übertragen. Es gibt aber jede Menge Beispiele bei denen klar unterschieden wird und im Text die gemischte Schreibweise zum Einsatz kommt. Spontan fallen mir Siemens, Sony und Hilti ein ...

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ThierryM

ich denke, dass es als bewusste entscheidung für eine bestimmte schreibweise (ob in anlehnung an das logo oder nicht) gewertet werden kann, wenn sie darauf bestehen, dass ihr name so in eurer liste erscheint. das ist zwar nicht schön, aber ich vermute, dass zum beispiel auch lucas de groot nicht begeistert wäre, wenn in einer liste von seinen schriftarten ›Thesansmono‹, ›Jesuslovesyouall‹ und ›Theantiqua‹ die rede wäre, weil der zusammensteller der liste binnenversalien schwachsinnig findet. mit anderen worten: die unternehmen haben sich zumindest potenziell was bei ihren firmennamen und deren schreibweise gedacht. darüber sollte man in einer solchen liste meines erachtens nicht mit der dampfwalze gehen (nur mit dem bügeleisen, also kein fett-, kursivdruck oder so).

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Die FontShop AG hat z.B. ein Binnen-S im offiziellen Namen – das kann man nicht einfach weglassen. Auch tegut… ist eine Firmierung (bzw. ein Teil davon) oder vielleicht gibt es ein Architekturbüro ARCHI GmbH. Da kann man nicht einfach Tegut und Archi draus machen, weil es schöner aussieht. Die offiziellen Firmennamen sollten die Unternehmen schon durchsetzen können.

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Microboy

Bei "FontShop" und ähnlichen Fällen habe ich durchaus Verständnis für die Schreibweise. Beim "Architekturbüro ARCHI" nicht. Das mag nicht konsequent seine aber im Fall von FontSHop kann ich noch einen Sinn in der Schreibweise erkennen. Beim "Architekturbüro SCHULZE MEYER SCHMIDT" hört es dann wirklich auf. Texte die mehrere solcher Firmennamen enthalten sind schlicht schlechter zu lesen.

 

Und ganz kurz noch ein Beispiel aus dem Bereich Film: Hier wird werden die Credits auf Filmplakaten und DVD-Hüllen fast immer komplett in Versalien gesetzt - egal wie die Firmen das sonst handhaben.

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Þorsten

Nicht dass ich dir misstraue, Ralf, aber hast du zufälligerweise eine Quelle parat, die belegt, dass Groß- und Kleinschreibung in Namen juristischer (oder auch natürlicher) Personen rechtlich relevant ist (im Sinne des Namnensrechts, nicht in Bezug auf Marketing etc.)?

 

Mit anderen Worten: legt das Namensrecht fest, dass Max Mustermann und MAX MUSTERMANN verschiedene Personen sein müssen, weil sie sich in der Groß-/Kleinschreibung unterscheiden? Wie wäre es mit einer Max Mustermann G.b.R. vs. MAX MUSTERMANN G.b.R.?

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Ich weiß nicht, wie sich diese »Relevanz« definieren soll. Aber Eigenname ist nun mal Eigenname. So wie die Groß-/Kleinschreibung von McCain Teil des Namens ist, gilt das auch für FontShop und dann eben zwangsläufig auch für die ARCHI GmbH. Ich sehe da keinen Unterschied und keinen Ermessensspielraum für den Grafikdesigner. 

Etwas anders mag es sein, wenn das Unternehmen »einfach so« gern Versalsatz hätte, ohne dass da wirklich ein echte Firmierung dahintersteht. 

 

Das DVD-Hüllen-Beispiel ist da übrigens nicht relevant. Bei Versal-Satz wird einfach die Unterscheidung von Groß- und Kleinbuchstaben gänzlich aus dem Textsatz entfernt. Das ist etwas anderes als die willkürliche Abänderung des Eigennamens im gemischter Schreibung. FontShop ist nicht gleich Fontshop. Aber PRÄSENTIERT VON FONTSHOP ist natürlich korrekt. Die Originalschreibung des Eigennamens »steckt drin«, ist aber einfach nicht sichtbar. 

 

 

 

 

P.S. @Thorsten: ausgeschriebene Namen gemäß Community-Regeln abgeändert. 

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Microboy

Ich weiß nicht warum die Änderung in gemischte Schreibweise willkürlich sein soll während die in Versalien legitim ist? Ich sehe da keinen Unterschied.

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Versalsatz ist in dem Fall eine »Absatzformatierung«, die den ganzen Text(-block) betrifft. Genau wie wenn du in InDesign tatsächlich Versalsatz einstellst. Wenn du aber die ARCHI GmbH zur Archi GmbH machst, änderst du den Eigennamen willkürlich ab. Du entscheidest, das R C H I anders dargestellt werden sollen. So wie wenn du McCain zu Mccain oder MCcain oder MccaiN oder was auch immer machst. Du greifst in die Eigennamenschreibung ein. Bei Versalsatz wird die Eigennamenschreibung nur unsichtbar, weil die nötigen Zeichen schlicht in diesem Alphabet nicht »verfügbar« sind. 

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Þorsten

Ich weiß nicht, wie sich diese »Relevanz« definieren soll.

Na z.B. so, dass Verträge, Rechnungen, Briefe und andere Dokumente nur in der korrekten Groß-/Kleinschreibung rechtsgültig sind. Dass das bei natürlichen Personen nicht so ist, sollte offensichtlich sein. Auf meiner Geburtsurkunde steht Thorsten. In Pass und Personalausweis steht THORSTEN. Für den deutschen Gesetzgeber ist das offenkundig dasselbe.

 

Aber Eigenname ist nun mal Eigenname. So wie die Groß-/Kleinschreibung von McCain Teil des Namens ist

Aber nur traditionell, nicht offiziell-amtlich. In McCains Pass heißt er MCCAIN. Die Geburtsurkunde meiner Tochter ist auch komplett in Versalsatz ausgestellt, obwohl ich das entsprechende Formular nicht so ausgefüllt habe. D.h., es gibt schlichtweg keine Möglichkeit, meinen Sohn explizit max oder mAx zu nennen. Und wahrscheinlich könnte man sogar darüber streiten, ob er offiziell Max oder MAX hieße. Ich denke mal, das vieles dafür spräche, dass er offiziell/amtlich eben nur MAX (case-insensitive) hieße – und dass die traditionelle Schreibung Max eben nichts weiter ist als eine historisch gewachsene Konvention ohne jeden Rechtscharakter.

 

Warum sollte das bei Firmennamen anders sein? Das Land Pennsylvania, in dem meine Firma registriert ist, schreibt meinen Firmennamen auch mal so und mal so.

 

P.S. @Thorsten: ausgeschriebene Namen gemäß Community-Regeln abgeändert.

Duly noted. :oops:  Aber … :tuschel:weiß dein Avatar das eigentlich auch?:shock:

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Ich glaub diese Grundsatzfragen lenken jetzt zu sehr von Microboys Anliegen ab.  :tuschel:

Also meine Meinung ist klar: Eigennamen sind Eigennamen und müssen vom Designer respektiert werden. (Auch wenn sie mich auch regelmäßig nerven)

 

Nun gern andere Meinungen zur Ursprungsfrage:

 

Ich würde lediglich Abkürzungen in Versalien zulassen. Alles andere wird in gemischter Schreibweise gesetzt. Wie geht man dann aber mit Büronamen um die sich komplett kleinschreiben? Und wie erklärt man den Büros dass man auf ihre Wünsche nicht eingehen kann.

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Matze

Auf meiner Geburtsurkunde steht Thorsten. In Pass und Personalausweis steht THORSTEN. Für den deutschen Gesetzgeber ist das offenkundig dasselbe.

 

In Pass und Personalausweis steht auch "STRAßE", worüber ich auch nicht glücklich bin.

 

Gruß

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  • 1 Jahr später...
Petra (Kommazwerg)

Eigennamen folgen den üblichen Regeln für Substantive! 

Ich habe mich mal mit einem Juristen darüber unterhalten.  :bandit: 

Es kam darauf heraus, dass eine Firma sich selbst in ihren Publikationen an zumindest einem Ort genau so schreiben muss, wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Und zwar tatsächlich, um sich als Tegut AG von der tegut AG oder der TEGUT AG zu unterscheiden. Dieser Zwang gilt aber nur für die Firma selbst, sprich Firmenpublikationen.  :nicken: 

:tutor: 
Andere dürfen die Firma in ihren Publikationen aber so schreiben, wie es ihre Hausregeln vorgeben, im besten Falle natürlich einfach gross/klein, wie jeder andere Name auch. Dann gibt es eben zwei Tegut AGs, genauso wie es z.B. mehrere Petras gibt. Wenn sich die Firma versucht, über Veralien- oder Kleinschreibung etc. zu differenzieren, ist das alleine ihr Problem. 

Ähnlich ist es bei Abkürzungen. Gute Typografie setzt Abkürzungen ab 4 Buchstaben, die nicht als einzelne Buchstaben, sondern als Wort ausgesprochen werden, auch gross/klein! Also zum Beispiel: UNESCO ... Im Fliesstext schöner und leserlicher ist ganz klar: Unesco.  :rockon: 

Es ist also alles andere als schlau, sich als Firma über die Gross- oder Kleinschreibung definieren zu wollen.  :neenee: 
Der Lauftext muss ja nicht ein Logo nachbauen, sondern möglichst lesbar sein. Um einen optischen Eindruck braucht sich nicht der Text, sondern eben: das Logo! zu kümmern.

 

:tutor: 
Firmen empfehle ich, die Handelsregister-Schreibweise (in Versalien oder Kleinbuchstaben oder getupft, gekringelt, grün oder wie auch immer) lediglich in der Adressangabe bzw. im Impressum umzusetzen und sich sonst «gepflegt gross/klein» zu schreiben. 


PS: Ach ja ... Als Schweizerin erlaube ich mir ein ss statt ß  :baeh: 
 

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Gast bertel

Es kam darauf heraus, dass eine Firma sich selbst in ihren Publikationen an zumindest einem Ort genau so schreiben muss, wie sie im Handelsregister eingetragen ist. …

 

Da hat dir der Jurist aber einen Schmarrn erzählt, da es keine rechtliche Grundlage dazu gibt.

In allen rechtlich nicht relevanten Publikationen wie einer Imagebroschüre etc. kann sich eine Firma sowieso schreiben, wie sie will, das ist und bleibt völlig unerheblich.

Lediglich auf Rechnungen etc., muss der korrekte Absender angegeben werden, und zwar mit allen notwendigen Angaben und ladungsfähiger Anschrift. Aber auch hier gibt es keine Vorschrift, irgendeine Groß-/Kleinschreibung zu beachten.

Die amtlichen Rechtschreibregeln sagen, dass sie für Eigennamen nicht gelten …

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Petra (Kommazwerg)

Ah, ja natürlich ... Der Jurist hatte das schon richtig gesagt, aber ich habe es nicht exlizit so aufgeschrieben ... ich meine ja auch die rechtlich relevanten Publikationen!  :tuschel: 

 

Die amtlichen Rechtschreibregeln sagen, dass sie für Eigennamen nicht gelten …

Aber: Es ist immer noch wünschenswert, dass möglichst regelkonform geschrieben wird. Leider ist das längst nicht mehr Realität, weswegen Duden da retourbuchstabieren musste. Das amtliche Regelwerk passt sich im Endeffekt ja dem Sprachgebrauch an. Ich finde das nicht immer gut, wenn es zu einem schlechteren Ergebnis führt und «alles irgendwie auch noch richtig» ist. 

Die amtliche Rechtschreibregeln sagen beispielsweise ja auch, dass man ganz viele sinnvolle Kommas «auch weglassen darf» und es trotzdem immer noch richtig ist. Oder dass man «zugrunde liegen» oder «zu Grunde liegen» und sowohl «aufwendig» als auch «aufwändig» schreiben darf und beides richtig ist (Duden selbst empfiehlt übrigens «aufwendig» (mit e!) und «zugrunde liegen»!).
Aber was guten Satz und schöne Sprache anbelangt, gelten für gepflegten Satz doch noch ein paar «Hausregeln» mehr ... find ich :bow: 
Konsequenz, Einheitlichkeit, Schriftbild ... deswegen gehören Firmennamen in typografisch anspruchsvollen Publikationen angepasst. 
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catfonts

Generell ist es aber auch aus einem anderen Grund schlicht dumm, sich über Groß/Kleinschreibung unterscheiden zu wollen, da man sich hiermit zum einen die Chance nimmt, eine passende Internet-Domain zu bekommen, und zum anderen die Gefahr sehr groß ist, dass die Wortmarke angefochten wird. ich wär mir sicher, wenn ich auDi als Marke anmelden möchte, geht das mit größter Wahrscheinlichkeit nicht. sofern die betreffende Nizzaklasse im geschützen Bereich bei Audi liegt, aber die haben so gut wie alles geschützt.

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Gast bertel

 

Ah, ja natürlich ... Der Jurist hatte das schon richtig gesagt, aber ich habe es nicht exlizit so aufgeschrieben ... ich meine ja auch die rechtlich relevanten Publikationen! 

 

Es gibt trotzdem keine rechtlichen Vorschriften, sich bei der Groß-/Kleinschreibung an den Wortlaut des Handelsregisters oder Gewerbezentralregisters oder sonst einer ganz wichtigen Stelle zu halten. Die Eindeutigkeit und die ladungsfähige Adresse sind entscheidend.

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Þorsten

Ich frage nochmal, ob das nicht alles recht akademisch ist. Welches Handelsregister registriert thorstens FIRMA, wenn Thorstens Firma schon eingetragen ist (die Namen aber eindeutig sein sollen)? Bei mir geht das jedenfalls nicht. Das Pennsylvania Department of State, bei dem Thorstens Firma registriert ist, lehnt nicht nur thorstens firma und THORSTENS FIRMA als bereits existierend ab, sondern auch ThorstensFirma (ohne Leerzeichen!) und thorstens-firma. Offensichtlich werden nicht nur Groß- und Kleinschreibung, sondern auch nicht alphanumerische Zeichen ignoriert.

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catfonts

Sollte das etwa daran liegen, ob das Amt jetzt Windows oder Linux-Rechner verwendet?

 

Unter Windows sind thostensFirma.txt und THOSTENSFIRMA.TXT das gleiche, unter Linux und anderen Unioiden Systemen sind das verschiedene Dateinamen

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