Jump to content
Postkarten-ABC zum Sammeln oder Verschenken …

Rechtliche Frage bei "best-of" Font

Empfohlene Beiträge

Becki

Hallo Ihr,

 

ich bin neu hier und habe aber schon eine Frage.

 

Und zwar geht es um die genaue rechtliche Situation bei einem Font der quasi aus 2 oder mehreren Fonts gekreuzt wurde.

Ist das schon ein neuer eigenständiger Font? Und wenn nein, welche Punkte muss er erfüllen dass er ein eigener Font würde?

Ach ja mit kreuzen meine ich jetzt nicht Teil a von Schrift 1 und Teil b von Schrift 2, sondern eher einen Durchschnitt..

 

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt,

 

 

vielen Dank schonmal,

 

 

Grüße

 

 

Link zu diesem Kommentar
Ralf Herrmann

Und wenn nein, welche Punkte muss er erfüllen dass er ein eigener Font würde?

 

Wie wäre es mit eigener und schöpferischer Arbeit? Bei reiner Interpolation ist dieses Kriterium nicht gegeben.

Ansonsten wird es auf deine Fragen keine eindeutige Antworten geben. Im Streitfall muss das ein Richter entscheiden. 

Link zu diesem Kommentar
Becki

Ich glaube ich muss mich doch anders ausdrücken:

 

Bei meiner eigenen schöpferischen Arbeit in Fontlab bin ich über das "Blend Fonts" Werkzeug gestolpert und habe da dann ein wenig rumprobiert.

Ich habe also 2 Schriften miteinander geblendet und war sogar positiv überrascht von dem Ergebnis.

Jetzt kam mir einfach nur die Frage ob es genau für diesen Fall eine rechtliche Regelung gibt. 

Das ist ja irgendwie eine Art zu covern oder?

Bis diese entstandene Schrift einsatzfähig ist müsste da auch noch viel Arbeit hinein fließen, sprich natürlich müsste man dieses geblendete Ergebnis dann umfassend überarbeiten.

Was ich fragen will ist ob eben diese Überarbeitung denn schon dafür reicht, dass man die Schrift mehr oder weniger als eine eigenständige benutzen könnte.

 

Link zu diesem Kommentar
Ralf Herrmann

Das ist ja irgendwie eine Art zu covern oder?

Cover-Songs darf man ohne die Erlaubnis der Originalurhebers nicht neu rausbringen.

 

Was ich fragen will ist ob eben diese Überarbeitung denn schon dafür reicht, dass man die Schrift mehr oder weniger als eine eigenständige benutzen könnte.

Wie gesagt: darauf wird es keine klare Antwort geben. Das ist generell in der Gestaltung so. Auch wenn zu zwei urheberrechtlich geschützte Fotos zu einem neuen verbindest und als Poster verkaufen willst, wird es im Ermessen der Urheber liegen, ob sie dagegen vorgehen und im Ermessen eines Richters, wem er Recht gibt.

Link zu diesem Kommentar
StefanB

Cover-Songs darf man ohne die Erlaubnis der Originalurhebers nicht neu rausbringen.

 

Ernsthaft? Das ist mir neu. Wenn dem so wäre, hätte es einige schlimme Cover-Versionen mit Sicherheit nicht gegeben.

Link zu diesem Kommentar
Ralf Herrmann

Ernsthaft?

 

Na klar. Das sollte doch hier in der Runde der »kreativ tätigen« klar sein. Wäre ja noch schöner, wenn ein so geschaffenes Werk einfach von jedem anderen sofort finanziell ausgeschlachtet werden würde. Teilweise klagen die Urheber ja schon (zu Recht), wenn nur kurze Samples des Originals verwendet werden. 

Ich spreche übrigens vom »neu rausbringen« als eigenes(!) Werk. Werden Coverversionen bloß »aufgeführt«, dann kriegt der Original-Urheber ja ohnehin seine Tantiemen für die Aufführung (in Deutschland also GEMA-Zahlungen). Die Cover-Band hat dann ja keine Rechte an dem Werk und verdient also auch nichts als Urheber. 

Link zu diesem Kommentar
Phoibos

Es kommt zuerst einmal auf die Schriften an, die du "remixen" willst. Nimmst Du eine Vorlage von Claude Garamond und legst sie über eine Schrift von Justus Walbaum, bist Du auf der sicheren Seite, sofern Du die Daten selbst erzeugt (digitalisiert) hast. Nimmst Du hingegen die Garamond Premier Pro und die Univers und wuselst Du dann an deren Kurven rum, kannst Du die Urheber- und Vertriebsrechte anderer verletzen. Inwieweit Du das machst, ist aber letztlich eine Sache eines Gerichts...

Link zu diesem Kommentar
Kathrinvdm

Ernsthaft? Das ist mir neu. Wenn dem so wäre, hätte es einige schlimme Cover-Versionen mit Sicherheit nicht gegeben.

 

Ernsthaft. Cover-Versionen in der Musik, bei denen die Originalversion in irgendeiner Form verändert wird, müssen vom Inhaber der Rechte an dem Stück genehmigt werden. 1:1-Nachspielen/Nachsingen hingegen ist ohne Genehmigung erlaubt, hier fällt dann lediglich GEMA an. Siehe Heinos neuestes Album, auf dem er Lieder von Rammstein, Jan Delay, den Ärzten und anderen Note für Note nachgespielt und -gesungen hat. Ohne Genehmigung. Und mit viel Zähneknirschen bei den Originalbands. Immerhin verdienen sie über die Gema ein bisschen mit an der Nummer. Das ist zumindest mein aktueller Wissensstand.

Link zu diesem Kommentar
Ralf Herrmann

 

Wobei es in dem Fall darum geht, dass der Komponist der GEMA Rechte bereits übertragen hat und DANACH dann kein Kontakt zwischen Coverband und Urheber mehr nötig ist. Und das gilt auch nur alles wieder hierzulande und nicht international. Aber ich glaube, diese Details auszudiskutieren, hat mit der Originalfrage dieses Stranges nichts mehr zu tun. 

Link zu diesem Kommentar
Becki

Das glaube ich auch.

 

Ich fasse mal zusammen dass man die rechtliche Frage in diesem Fall wohl nicht eindeutig klären kann und sie von mehreren Parametern abhängig ist, im extremen Fall dann davon was das Gericht sagt.

 

Vielen Dank schonmal für die Antworten,

 

es ist ja jetzt nicht so dass ich hier eine fertig gemixte und super funktionierende Schrift hätte, wie gesagt ich bin einfach über die Blend-Funktion bei FontLab gestolpert und habe mir dann eben diese (hypothetische) Frage gestellt.

 

 

Schönen Abend noch,

 

Grüße

Link zu diesem Kommentar
catfonts

Zumal es, meines Wissens nach, keine der GEMA oder VG Wort ähnliche Gesellschaft gibt, die sich um die (vielleicht Verbreitungs- und Verwendungsaabhängige) Verwertungsrechte von Schriftarten kümmert.

Link zu diesem Kommentar
StefanB

Ernsthaft. Cover-Versionen in der Musik, bei denen die Originalversion in irgendeiner Form verändert wird, müssen vom Inhaber der Rechte an dem Stück genehmigt werden. 1:1-Nachspielen/Nachsingen hingegen ist ohne Genehmigung erlaubt, hier fällt dann lediglich GEMA an.

 

Eine Veränderung würde ich aber auch nicht mehr als Cover (Nachspielen!) bezeichnen, sondern als (eigene) Interpretation. Darüber, dass hierfür die nötigen Rechte eingeholt werden müssen, bin ich mir bewusst. Aber gut, zurück zum Thema.

Link zu diesem Kommentar
Kathrinvdm

Wobei es ja im musikalischen Bereich Cover-Versionen gibt, die kaum noch ans Original erinnern und dennoch als Cover-Versionen bezeichnet werden. Aber Du hast recht: zurück zum Thema.  :-)

Link zu diesem Kommentar
catfonts

ok, zurück zum thema, im Falle der interpolation zwischen2 Fonts. Hier erinnert das ja weniger an eine Cover-Version, als an einen Mix, bei dem verschiedene Spuren der einzelnen Songs auf den gleichen Rytmus gebracht, mieinander gemischt werden. Der Verleich hinkt allerdings, da hier dann immernoch aus den verschiedenen Instrumenten die einzelnen Lieder heraus gehört werden können.

 

Problematisch ist die Sache, dass oft allein schon den Font in einem Fonteditor zu öffnen, und dann auch nur einen Ankerpunkt zu verändern schon einen Lizenzverstoß darstellt, auf der anderen Seite aus dieer Interpolation kaum ermittelbar ist, welche Urfonts hier verwendet wurden, kennt man nicht beide und ist aus dem Ergebnis auch eventuell enthalene Opentype-Tables entfernt.

 

Das wird wohl auch der Grund sein, warum gerade diese Interpolations-Funktion sehr beliebt ist, um damit grottenschlechte Freefonts zu produzieren, ich habe schon hunderte davon gesehen

  • Gefällt 1
Link zu diesem Kommentar
Becki

Ah ja, genau sowas dacht ich mir auch schon.

 

 

Eines hab ich aber noch:

 

Was ist denn mit den beiden hier? [LINK ENTFERNT]

Fallen die dann auch unter das was Phoibos gesagt hat?

 

Es kommt zuerst einmal auf die Schriften an, die du "remixen" willst. Nimmst Du eine Vorlage von Claude Garamond und legst sie über eine Schrift von Justus Walbaum, bist Du auf der sicheren Seite, sofern Du die Daten selbst erzeugt (digitalisiert) hast. Nimmst Du hingegen die Garamond Premier Pro und die Univers und wuselst Du dann an deren Kurven rum, kannst Du die Urheber- und Vertriebsrechte anderer verletzen. Inwieweit Du das machst, ist aber letztlich eine Sache eines Gerichts...

 

Und wenn nein wie regelt man denn sowas dann rechtlich?

bearbeitet von Ralf Herrmann
Link auf eine mit Malware infizierte Seite entfernt
Link zu diesem Kommentar
Phoibos

Und wenn nein wie regelt man denn sowas dann rechtlich?

 

Indem Du die Autoren der Schriften um Erlaubnis bittest. Wenn es sich um nichtdeutsche Autoren handelt, können die aber jegliche Rechte an ihren Distributor abgetreten haben, afair ist das Urheberrecht nur in Deutschland unübertragbar.

Link zu diesem Kommentar
catfonts

Nun ja, im Ende wird es wohl eher eine Frage des guten oder schlechten Gewissens sein, als eine Frage, die vor Gericht geklärt wird.

 

Denn um dir jetzt zu beweisen, was du da gemacht hast müsste man schon genau dein Interpolations-Experiment nachmachen, also müsste man schon genau wissen, welches deine Ausgangsfonts sind. Je mehr Arbeitsschritte du dann vor und nach dem Morphen an den Ausgangsfonts und dem Ergebnis gemacht hast, um so schwieriger, ja praktisch unmöglich wird es, vom Ergenbis auf die Ausgangsfonts zu schließen.

 

Da müsste man sich schon sehr dämlich anstellen, und z.B. die Font-Infos der Ausgangsschrift drin lassen. Zudem, es muss bei so einem Morph-Font  ohnehin fast die komplette Feinarbeit neu gemacht werden. Wenn du den also nicht gleich so belässt, wie der aus der Interpolation heraus kommt (was, durch die oft unterschiedliche Lage und Anzahl an Knotenpunken in 2 verschiedenen Ausgangsschriften zumeist eher einen Schrottfont entstehen lässt) - ist es im Endeffekt wohl doch ein komplett neuer Font, in dem wohl selbst die Originlanbieter ihren Font nicht mehr wiederentdecken.

 

Ich möchte nicht wissen, wie viele der angebotenen Fonts tatsächlich so entstanden, obwohl es oft eigentlich weniger Arbeit macht, die Glyphen neu sauber zu zeichnen, als das man hinbterher im gemorphten Font praktisch jeden Knoten doch noch korrigieren muss.

 

Generell ist diese Interpolation ja dazu gedacht, dass man zuerst 2 Extrem-Positionen einer Schriftfamilie erstellt, einem sehr mageren, und einem sehr fetten, bei denen der 2. von Hand, eventuell mit einer anderen Fontlan-Funktion unterstützt aus dem ersten gebilkdet wurde, und so jede Glyphe genau die gleiche Anzahl an Knotenpunkten, auch an ähnlicher Stelle hat. Hier ermöglicht die Inerpolation eben die rasche und einfache Erstellung von Zwischenweiten, die dann wirklich niur wenig Nacharbeit bedürfen. Das ist rechtlich ja dann zu 100% OK

 

Der Font-Remix: Nun ein Fall von Grauzone, mit persönlich einem „Geschmäckle“ von „Du sollst nicht verwenden deines nächsten Arbeit“

Link zu diesem Kommentar
Becki

Aber ich kann ja eben schlecht einen Giambattista Bodoni oder einen Paul Renner um Erlaubnis fragen.

 

Und es gibt ja doch immer wieder Leute, die eine ganz bewusst von Klassikern inspirierte oder gar einfach modern aufgesetzte alte, schon existierende Schriftart ausarbeiten. Und das sogar mit Applaus.

Irgendwo muss es doch geregelt sein wie man damit umgeht. 

 

Link zu diesem Kommentar
Ralf Herrmann

Aber ich kann ja eben schlecht einen Giambattista Bodoni oder einen Paul Renner um Erlaubnis fragen.

 

Wie oben schon erklärt: Von diesen alten Schriften sind die Schutzrechte (Urheberrecht/eingetragenes Design) abgelaufen. Jeder kann sie neu digitalisieren. 

Die heutigen Digitalisierungen dieser Schriften können aber wieder selbst ein neues, schutzfähiges Werk sein, das du nicht einfach digital umgestalten kannst. 

Link zu diesem Kommentar
Phoibos

Aber ich kann ja eben schlecht einen Giambattista Bodoni oder einen Paul Renner um Erlaubnis fragen.

Bodoni ist inzwischen gemeinfrei, Renner braucht noch bis 2026, sofern das Urheberrecht nicht geändert wird (zur Zeit erlischt es siebzig Jahre nach dem Tod).

Aber die Fonts sind auch noch anderweitig geschützt, inwieweit ist Gegenstand verschiedener Diskussionen. Wenn Du die Originaldrucke jedoch selbst digitalisierst, darfst Du mit den eigenen Digitalisaten machen, was Du willst (bei Renner bräuchtest zur Zeit die Erlaubnis/Lizenz der Erben).

Link zu diesem Kommentar
gutenberger

Immer wieder nett, diese Diskussionen um die "Schöpfungshöhe" "eigener Digitalisierungen". Ich glaub nicht, dass es angesichts immer mehr sich immer mehr ähnelnder Schriften tatsächlich noch Richter gibt, die dazu ein Urteil abgeben. Selbst hier gab es doch mal so einen Thread, in dem verschiedene oft mehr als weniger schriftschlaue Mitbürger (darunter auch ich selbst) sicherheitshalber nochmal fragten, ob es denn political korrekt wäre, diese oder jene Schrift zu kaufen, die zwar schön und preiswert sei, aber dieser oder jener doch verdächtig nahekäme ...

Kurz gefragt: Gab es denn in den letzten 5 oder 10 Jahren tatsächlich wirklich mal wenigstens einen Schriftenplagiatsprozess mit Urteil?

Ich hab seit den 90er Jahren (die "Caflisch-Debatte") nie wieder von soetwas gehört ...

Link zu diesem Kommentar
catfonts

Ich glaube ehrlich gestanden auch nicht, dass es hinterher irgendjemanden gelingt, zu entscheiden, ob dieser neue - und dan händisch nachbearbeitete und optimierte Font durch eine hochwertige Software aus 2 fremden Fonts berechnet ist, oder die Outlines lediglich durch diese Fonts inspiriert frei gezeichnet wurden. Schießlich müsste man daraus ja erst einmal die beiden Ausgangsfonts ermitteln, und dann unter gleichen Einstellungen genau die Interpolation nachvollziehen. Somot wiederhole ich mich wohl, denn ich halte es mehr als einenb Fall der persönlichen Ehre, hinter verschlossenen Türen gegen die Font-Lizenz verstoßen zu haben, als dass hier wirklich dagegen eingeschritten werden kann.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Einloggen

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

Unsere Partner

Entdecke hunderte Font-Sonderangebote.
FDI Type Foundry besuchen
Mit über 130.000 Fonts der größte Schriften-Shop im Internet.
Hier beginnt deine kreative Reise.
Zeige deine Liebe zur Typografie mit unseren Merchandise-Produkten.
×
×
  • Neu erstellen...

🍪 Hinweis:

Wir benutzen funktionale Cookies.