Jump to content
Postkarten-ABC zum Sammeln oder Verschenken …

Gausssches Gesetz und Ähnliches

Zur besten Antwort springen Gelöst von ThierryM,

Empfohlene Beiträge

Castor-designs

Ich frage mich; wann gilt etwas als Auslassung und wann nicht?

 

Also zum Beispiel ist das Gaußsche Gesetz benannt nach Karl Friedrich Gauß (Bin Schweizer: Bei uns gibt’s kein Eszett Danke für den netten Hinweis, ThierryM). Jetzt hat es hier aber kein Apostroph, obwohl ja eigentlich was ausgelassen wird: Gaussisches Gesetz.

 

In meinem Fall gibt’s einen Philosophen, der heisst «Kierkegaard». Ich möchte jetzt etwas nach ihm benennen. Wird das nun zu einem «kierkegaardschen» oder zu einem «kierkegaard’schen» Phänomen? Denn auch hier, so scheint es mir, wird doch was ausgelassen. Ausgeschrieben würde es doch lauten «kierkegaardisch».

 

Vielen herzlichen Dank schon im Voraus.

Link zu diesem Kommentar
  • Beste Antwort
ThierryM

Zwei Möglichkeiten, zwischen denen du frei wählen kannst:

  • Name und ›-(i)sch‹-Nachsilbe zusammengeschrieben, dann schreibt man das ganze Wort klein → kierkegaardsche Philosophie, goethische/goethesche Dramen
  • Name und ›-sch‹-Nachsilbe mit Apostroph getrennt, dann schreibt man das ganze Wort groß → Kierkegaard’sche Philosophie, Goethe’sche Dramen

Kann man auch hier nachlesen: http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich/GrossKlein/pgf59-62.html#pgf62

 

Und noch ein Hinweis: Orthografie bezieht sich nie auf Namen. Auch in der Schweiz, wo kein ›ß‹ verwendet wird, heißt der Mathematiker daher Karl Friedrich Gauß und die von ihm formulierten Gesetze sind entweder gaußsche Gesetze oder Gauß’sche Gesetze.

  • Gefällt 1
Link zu diesem Kommentar
Castor-designs

Vielen herzlichen Dank für die Mühe, die zusätzliche Info bezüglich der Namen und des Links. Die Qualität der Antworten im Forum hier sind immer Top!

Link zu diesem Kommentar
Pachulke

Wenn wir gerade mal dabei sind: Ein C habt Ihr doch schon noch in der Schweiz? :huhu: Soweit ich informiert bin, heißt der gute Gauß Johann Carl Friedrich. Und wäre sein mittelfristig bevorstehender 250. Geburtstag nicht ein schöner Anlaß, in der Schweiz das ß einzuführen? Genug Zeit, eine Volksabstimmung vorzubereiten, wäre noch.

  • Gefällt 1
Link zu diesem Kommentar
ThierryM

Du hast natürlich Recht. Ich hätte den Irrtum oben gerne korrigiert, aber das ging leider nicht mehr. Hoffentlich hat castor-designs bei dir gesehen, wie sich der Name richtig schreibt.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Einloggen

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

Unsere Partner

Mit über 130.000 Fonts der größte Schriften-Shop im Internet.
Hier beginnt deine kreative Reise.
FDI Type Foundry besuchen
Entdecke hunderte Font-Sonderangebote.
Ständig interessante neue Typo-Inhalte auf Instagram. Abonniere @typography.guru.
×
×
  • Neu erstellen...

🍪 Hinweis:

Wir benutzen funktionale Cookies.