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Die Schriftmuster der Welt in einer Datenbank …

Buchstabe modifizieren - neuen Font erstellen

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eilmes

hallo,

 

ja ich weiss, dass man das nicht tun sollte …

 

Ich möchte einen einzelnen Buchstaben aus einem bestehenden Schriftsatz modifizieren und das ganze als eigenständigen Font speichern. Wie bekomm ich das am besten / schnellsten hin ohne Kernig, Laufweite usw. der Schrift zu zerstören. 

 

Der rechtlichen Hinweis ist mir bekannt.

 

Danke für Eure Hilfe !

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Wrzlprmft

Hmm, was hindert Dich an Folgendem?

 

  1. Lade die Schrift in einem Schriftarten-Programm Deiner Wahl.
  2. Ändere den Buchstaben.
  3. Exportiere das Ergebnis wieder als Schrift.
     
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Kathrinvdm

Der FontExplorer ist ein Schriftenverwaltungsprogramm, kein Programm zur Erstellung oder Änderung von Schriften. 

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eilmes

Hab den Buchstaben bereits in Illustrator verändert. 

Jetzt suche ich ein Programm, mit dem ich möglichst einfach alle Zeichen irgendwie importieren 

und dann wieder als neuen Satz exportieren kann.

 

Hat jemand eine Idee?

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Der rechtlichen Hinweis ist mir bekannt.

 

Was heißt das? Gestattet die Lizenz der Schrift eine Bearbeitung oder nicht?

Wenn nicht, wird Typografie.info auch keine Unterstützung für nicht legale Handlungen geben oder dulden. 

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Wrzlprmft

Gestattet die Lizenz der Schrift eine Bearbeitung oder nicht?

Gibt es Lizenzen, die das noch nicht einmal für den Hausgebrauch gestatten? Und wenn: Wäre eine solche Klausel überhaupt legal?

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Gibt es Lizenzen, die das noch nicht einmal für den Hausgebrauch gestatten? Und wenn: Wäre eine solche Klausel überhaupt legal?

 

Was ist denn Hausgebrauch und was »nicht Hausgebrauch«?

 

Der Nutzer willigt freimütig in den Vertrag und unterwirft sich ihm. Wenn die Software nicht bearbeitet werden darf, darf sie nicht bearbeitet werden. Die einzige mir bekannte Ausnahme: Änderungen sind gegebenenfalls dann nicht verbietbar, wenn sie zur Herstellung der »Interoperabilität« nötig sind. Wenn der Font nach der OS-Aktualisierung einfach nicht mehr läuft, darf der Nutzer den Font notfalls durch Konvertierung wieder lauffähig machen. Manche Font-Lizenzbedingungen erwähnen diesen Fall auch direkt.

Sonstige Eingriffe lassen sich aber sehr wohl verbieten. Nicht nur bei Fonts, sondern bei Software und gestalterischen Werken generell.  

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catfonts

Da wird es dann erst recht schwierig: Wird so ein Font auf irgend so einer Free-Downloadseite ohne jegliche Lizenz angeboten, ist es gur möglich, das der Font schon hier illegal ist. Oft sind Lizenz-Informationen dann aber im Font selbst in den Metadaten untergebracht, aber eben dann etwas schwerer zu finden.

 

Es gibt nämlichg reichlich Download-Portale, die beispielsweise Schriftarten, die irgendwann einmal mit einem Programm zusammen ausgeliefert wurden, dann einfach als Free-Font bezeichnen (weil die ja zusammen mit der Software, die man "gekauft" hat kostenlos dabei waren - so jedenfalls das verbreitete Verständnis) und dann in ihr Angebot als Free-Fonts aufnehmen. In Wirklichkeit kauft man aber keine Software, sondern erwirbt eine Software-Lizenz, die unter ebenfalls klar abgegrenzten Regeln die Benutzung der Software erlaubt - und damit, bebunden an diese Softwarelizenz (oder eine Upgrade-Nachfolgerlizenz) dann auch die Benutzungt dieser Fonts auf den Computern, für die auch die Software-Lizenz gilt.

 

Natürlich gibt es auch Hobby-Schriftgestalter, die sich z.B. mit Fontforge daran machen, ihre Schriftideen umzusetzen, von der Lizensierung, und was da in die Metadaten eines Funts hiein gehört aber erst einmal keinen Schimmer haben. Steht dann wenigstens der Name des Gestalters din, könnte es denkbar sein, das der eine Modifikation gestattet, oder diese sogar auf Wuinsch selbst durchführt. Man sollte also in diesem Fall wenigstens versuchen, einen Kontakt aufzunehmen. Ich biete ja z.B. bei mir einige von mir erweiterte Fonts an, da habe ich aber immer das OK des Originalautors eingeholt - selbst dann, wenn der Original-Autor die schrift bewusst unter eine Lizenz gestellt hat, die eine Bearbeitung erlaubt, um auch ihm die Möglichkeit zu geben, die Bearbeitung eventuell in seinen Bearbeitungs-Strang mit aufzunehmen.

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Phoibos

Sonstige Eingriffe lassen sich aber sehr wohl verbieten. Nicht nur bei Fonts, sondern bei Software und gestalterischen Werken generell.  

 

Aber nicht durchsetzen. Der Architekt kann mich nicht daran hindern, eine Satellitenschüssel ans Dach zu nageln, der Autor kann es nicht durchsetzen, dass sein Buch nur in der Badewanne gelesen werden darf, der Drucker kann nicht verhindern, dass ich bei seinem Erzeugnis alle Vokale rot anmale, der Maler nicht, dass ich das bei ihm gekaufte Bild mit einem Edding modifiziere... 

Da mag jetzt einem Designer das Herz bluten, wenn Anfänger sein Werk für sich weiterentwickeln oder kaputt designen, er kann es in der EULA verbieten, doch er kann es nicht verhindern. Oder verfolgen.

 

Fontforge wäre das ein Werkzeug, dass kostenfrei ist. Weitere Programme finden sich dort im Wiki-Artikel.

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catfonts

Aber nicht durchsetzen. Der Architekt kann mich nicht daran hindern, eine Satellitenschüssel ans Dach zu nageln, ...

Doch, kann er:

http://www.welt.de/finanzen/article8464801/Architekten-koennen-Umbau-des-Eigenheims-verbieten.html

 

Der Schriftsteller kann dir nicht vorschreiben, das Buch in der Badewanne zu lesen, aber er kann dir verbieten, seine Texte umzuschreiben, weil dir sein Satzbau nicht gefällt, und die von dir veränderten Texte wieder zu veröffentlichen.

 

Und der Maler könnte aktiv werden, wenn du sein Bild, mit dem Edding "verbessert" dann auf dem Kunstmarkt anbietest. Auch da ist es schon zu Rechtsstreitigkeiten gekommen.

 

Und mit dem Font ist es genau so: So lange du dir deine Fonts zurechtfummelst, um z.B. damit dann deine heimischen Krims-Krams-Kartons zu beschriften, kräht da kein Han danach. Sobald du den Font aber bearbeitest, um dann damit gestaltete Dokumente zu veröffentlichen, sieht die Sache ganz anders aus.

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catfonts

Nebenbei gefragt, wie genau heißt diese Schrift? Wo ist sie her?

Ich wäre bereit, da mal hinein zu schauen, wie es wirklich um diese Schrift steht, und ob da irgendwelche Infos drin stecken, um man nicht vielleicht doch deinem Wunsch nachkommen könnte, oder wen man dazu um eine dann rechtlich sichere Auskunft bitten kann.

 

Das ist ein Weg, den ich schon mehrfach gegangen bin, auch bei Schriftarten, in denen eine Modifikation ausdrücklich untersagt war, ich dann aber vom Autor höchst selbst die Erlaubnis dazu bekam, und er im gegenzug die Schrift mit meinen Ergänzungen jetzt anbietet - wofür er dann wieder meine Erlaubnis hat.

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Wrzlprmft

Da mag jetzt einem Designer das Herz bluten, wenn Anfänger sein Werk für sich weiterentwickeln oder kaputt designen, er kann es in der EULA verbieten, doch er kann es nicht verhindern. Oder verfolgen.

Und da EULAs gerne mal rechtlich völlig wirkungslos sind

 

Ich kann aber durchsetzen, dass Typografie.info bei rechtlich und/oder moralisch fraglichen Dingen Schützenhilfe leistet.

Beachte, dass Eilmes nirgendwo geschrieben hat, dass das was er tut rechtlich oder moralisch fragwürdig sei, sondern nur, dass ihm bewusst sei, dass das unter gewissen Umständen rechtlich problematisch sein könne, wir ihm also die üblichen Hinweise diesbezüglich nicht geben zu brauchen (was wir dann natürlich doch getan haben).

bearbeitet von Wrzlprmft
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»Gerne mal« ist hier eine wenig nützliche Aussage. In dem Wiki-Artikel werden zwei Einschränkungen gemacht: 1.) Die EULA ist dem Lizenznehmer erst nach Kauf bekannt. Das ist bei üblichen Schriftkäufen nicht zutreffend und somit auch nicht relevant. Es sei denn, man kauft ein 1000-Fonts-Paket bei MediaMarkt. 2.) Nationales Recht übertrumpft gegebenenfalls einzelne(!) problematische Klauseln. Das hat keiner in Abrede gestellt. Ich hab ja oben sogar ein Beispiel gegeben.

 

Beachte, dass Eilmes nirgendwo geschrieben hat, dass das was er tut rechtlich oder moralisch fragwürdig sei, sondern nur, dass ihm bewusst sei, dass das unter gewissen Umständen rechtlich problematisch sein könne …

Klar. Deswegen hab ich einfach nur sachlich nachgefragt, was denn die konkreten Lizenzbedingungen nun sagen. Dann kann man weiter sehen.

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Wrzlprmft

»Gerne mal« ist hier eine wenig nützliche Aussage. In dem Wiki-Artikel werden zwei Einschränkungen gemacht: 1.) Die EULA ist dem Lizenznehmer erst nach Kauf bekannt. Das ist bei üblichen Schriftkäufen nicht zutreffend und somit auch nicht relevant. Es sei denn, man kauft ein 1000-Fonts-Paket bei MediaMarkt.

Du vergisst die ganzen Schriften, die irgendwelcher Software wie Betriebssystemen oder Grafikprogrammen beiliegen – wobei ich zugegebenermaßen nicht weiß, wie die Situation mit den EULAs da heute aussieht, aber unabhängig davon dürfte es viele Menschen geben, die irgendwann mal Schriften auf diesem Weg über unwirksame EULAs erworben haben.

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Erwin Krump

Du kannst diesen einen Buchstaben auf einfache Weise in „Indyfont“ erstellen, ohne den Font anzutasten. 


 


Damit erstellst du einen eigenen Font von diesem EINEN Buchstaben. 


 


Den kannst du dann in Indesign mittels Suchfunktion „Format suchen“ – „Format ersetzen“ in Sekundenschnelle tausendfach ersetzen.


 


Da gibt es kein rechtliches oder technisches Problem.


 


Über „Indyfont“ findest du hier im Forum einen ausführlichen Artikel.

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Erwin Krump

… kann mich nicht daran hindern …  der Maler nicht, dass ich das bei ihm gekaufte Bild mit einem Edding modifiziere... 

 

Das läuft nicht so einfach ab.

 

Auszug aus der Homepage von „Kunst & Recht“:

Im Rahmen des Urheberrechts besteht gemäß § 14 UrhG ein Schutzrecht. Dieses ist jedoch gemäß § 39 UrhG veränderbar, so dass in diesem Bereich zwar der Künstler geschützt werden kann, nicht jedoch der spätere Eigentümer. Die Rechte des Künstlers auf Schutz werden in dem Abschnitt Künstler dargestellt und erläutert. Mehr unter Künstler...... Insofern sei vorab darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Urheber / Künstler eine teilweise Veränderung oder Entstellung seines Werkes verbieten kann, auch gegenüber dem Eigentümer des Kunstwerks. Dies ergibt sich aus §§ 14, 97 I UrhG. Ungelöst und umstritten ist die Frage, ob eine totale Zerstörung des Werkes auch verhindert werden kann, oder von dem Urheber in kunstrechtlicher Hinsicht geduldet werden muss. Die letztendliche Beantwortung der Frage hängt essentiell von § 14 UrhG ab. Seine Auslegung und die korrespondierende Rechtsprechung sind letztendlich in einem aktuellen Fall entscheidend.

Quelle:

http://www.kunst-recht.de/html/kunstwerk.html#wasistkunstwerk

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Phoibos

Der Blödsinn hält sich nur so lange, bis ein mit ausreichenden Mitteln gesegneter Eigentümer dem Künstler das Recht wegklagt, in sein Eigentum reinzureden... Aber wir sind hier ja nicht, die Krankheiten unseres Rechtssystemes zu bereden, sondern um uns der Typographie zu widmen:

 

Deswegen, nein, ich habe bis auf kleinere Versuche mit allen gängigen Programmen, keine Erfahrungen in Sachen Font herstellen. Ich habe mir die Programme angeschaut und festgestellt, dass ich das schlicht nicht kann. Deswegen lasse ich das von Profis erledigen, die das besser und schneller und deswegen auch günstiger können.

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Erwin Krump

... Aber wir sind hier ja nicht, die Krankheiten unseres Rechtssystemes zu bereden, sondern um uns der Typographie zu widmen:

 

Das weiß ich auch.

 

Das Beispiel mit dem Bild hast ja du angeführt. Darum habe ich mir erlaubt, darauf zu antworten. 

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Phoibos

Ist ja gut, ich wusste nämlich gar nicht, dass mir Künstler auch noch ins Eigentum reinreden können :) Aber keine Bange, ich werde nicht, sofern ich mal das nötige KIeingeld finde, der Mona Lisa ein Schnauzbärtchen anmalen :D

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