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Firmierung im Logo Pflicht?

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simkay

Hallo allerseits,

 

da wir auf neues ERP umsteigen erstellen wir gerade neue Briefvordrucke. Nun hatte ich gerade mit meinem Chef die Diskussion ob im Logo die Firmierung GmbH enthalten sein muß. Ich denke nicht, da ich viele Beispiele kenne bei denen es eben nicht der Fall ist, aber unser RA meint das müßte drauf.

 

Ich habe zwar danach gegoogelt aber nix aktuelles gefunden; nur ältere Sachen (aber wer weiß ob die noch gelten).

 

In der Absenderanschrift und vor allem im Brieffuß ist die komplette Anschrift inklusive Firmierung enthalten.

 

Mir gefällt schon das Logo nicht, aber das GmbH ist bisher in einem noch hässlicheren Font direkt darunter geklascht, würde es daher gerne weglassen.

 

Anbei habe ich mal den "neuen" Briefkopf angefügt (noch nichts ausgerichtet und bearbeitet, nur damit man sieht was ich meine).

 

post-20112-0-44247000-1441722867_thumb.j

 

Also meine Frage: muß das GmbH zwingend dazu oder nicht?

 

Grüße

Simkay

 

 

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Gast bertel

Nein. Ein Logo ist nur ein grafisches Beiwerk und eine rein werbliche Aussage.

 

Auf allen Briefen, Rechnungen etc. muss die komplette Firmierung inkl. ladungsfähiger Anschrift drauf, das hat aber mit dem Logo nichts zu tun. Ich glaube der RA verwechselt da grad etwas …

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Lars Kähler

»grafisches Beiwerk»? Ein Logo ist eine entscheidende und zentrale werbliche Aussage und steht *immer* im Mittelpunkt als Blickfänger. Sei froh, dass ich nicht »eye catcher« geschrieben habe.

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catfonts

Lars, das war hier nur im rechtlichen Sinne gemeint. Für die gesetzlichen Angaben darf da praktisch jedes Logo stehen, eines, das aus einem tatsächlichen Wort besteht oder etwas gänzlich abstraktes wie der Mercedesstern, dir Rechtsform der Firma muss da nicht drin stehen. (Außer natürlich ein fremdes Logo oder eines, das angefochten werden kann, weil es einer bekannten Marke zu sehr gleicht. Aber dann hilft auch ein "GmbH" im Logo nichts mehr.

 

Für den Adressaten des Schreibens sieht die Sache wieder ganz anders aus, hier ist das Logo das stärkste Erkennungsmerkmal, aber auch da sucht der nicht nach der Rechtsform, und sieht man sich die Briefköpfe der großen Marken an, findet man die auch nur im Textteil, zumeist eben im Fuß der Seite

  • Gefällt 2
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Gast bertel

Völlig richtig, es ging ja um die Frage "Nennung GmbH oder nicht", das ist nun mal eine rein rechtliche Frage und aus dieser Sicht ist das Vorhandensein eines Logos völlig unerheblich.

 

Bei großen Marken ist es ja in der Regel so, dass viele unterschiedliche Firmen mit unterschiedlichen Firmierungen (Mutterfirma als GmbH, dazugehörige Verwaltungs-GmbH als GmbH & Co. KG usw.) mit dem selben Logo auftreten. Oder sogar dass eine Firma namens "Telefónica Germany" mit dem Logo "o2" auftritt, weil sie die Marke gekauft hat, da weichen Logo und Firmenname voneinander ab.

 

Vom rein rechtlichen Standpunkt aus muss die GmbH jedenfalls nicht beim Logo stehen.

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simkay

Super. Vielen Dank.

 

Ich war mir ziemlich zwar sicher im Recht zu sein, aber da das ganze ja durchaus rechtliche folgen haben kann, wollte ich doch sicher gehen.

 

Merci.

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  • 2 Jahre später...
soma

Hi,

 

ich habe mich eben hier angemeldet, nur um hier drauf zu antworten. Bei der Frage, ob das GmbH, also die Firmierung, mit auf das Logo muss, argumentiere ich genauso wie bertel und co. Allerdings stellt sich mir doch die Frage, ob es dazu nicht eine Rechtsprechung, Gesetz oder ähnliches gibt. Nur, weil wir alle der Meinung sind, dass es so sein muss, muss es der Gesetzgeber noch nicht so sehen.

 

Nehmen wir an, eine Firma wächst. Ist die ganze Zeit unter "Fahrdienst mit Herz" aufgetreten, Inh. Karl Heinz. Nun wir diese Firma zu einer GmbH. Eingetragen als "Fahrdienst mit Herz Hamburg GmbH". Kann dann das vorhandene Logo "Fahrdienst mit Herz" weitergenutzt werden, ohne das "Hamburg GmbH" mit anzufügen? Es hat sich eigtl nichts zu früher geändert, außer, dass es jetzt drei Gesellschafter mit Geschäftsführung gibt.

Ich suche nämlich gerade auf Antworten nach genau solchen Fragen und bin dabei auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass einer von hier fundierte Hinweise geben könnte.

Danke euch schon mal und beste Grüße in die Runde.

soma 

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Gast bertel
vor 15 Minuten schrieb soma:

Kann dann das vorhandene Logo "Fahrdienst mit Herz" weitergenutzt werden, ohne das "Hamburg GmbH" mit anzufügen?

Ja.

 

Ein Logo ist ein Logo und keine rechtlich vorgeschriebene und geregelte Angabe auf einem Geschäftsbrief (Rechnung, Angebot etc.). Die Pflichtangaben kannst du hier finden. Du musst also textlich (!) die korrekte Firmierung anführen. Ein Logo ist wie ein buntes Bild zu betrachten: Schön, aber inhaltlich auf einem Geschäftsbrief eigentlich überflüssig.

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catfonts

Und steht auf dem Mecedes-Stern, dem angebissenen Apple-Apfel, oder im Google-Logo irgend eine Firmierung oder eine Angabe der Rechtsform der Firma?

  • zwinkern 1
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Gast Schnitzel
vor 12 Minuten schrieb catfonts:

Und steht auf dem Mecedes-Stern, dem angebissenen Apple-Apfel, oder im Google-Logo irgend eine Firmierung oder eine Angabe der Rechtsform der Firma?

Und zahlen die vernünftig ihre Steuern, halten die sich an alle gesetzlichen Vorgaben :-oOb das die richtigen Vorbilder sind :-?Aber das Fass will ich hier gar nicht aufmachen. Ich will nur sagen, dass nicht immer richtig sein muss, was andere machen …

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soma

Das stimmt. Und erfahrungsgemäß werden leider eher kleinere Firmen verklagt, anstatt die großen.

Wäre schon gut, wenn man mal etwas gescheites vom Gesetzgeber lesen könnte darüber, weil es einfach ein besseres Gefühl gibt. Nur wenn es das nicht gibt, ist es eben so.
Generell bleibe ich auch dabei, dass man sein Logo weiterbenutzt und die Firmierung auf Briefpapier, Rechnungen, Visitenkarten, etc. korrekt angibt. Ich denke, damit sollte es gesetzeskonform sein. 

Ich danke euch. 

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Gast bertel
vor 1 Minute schrieb soma:

Wäre schon gut, wenn man mal etwas gescheites vom Gesetzgeber lesen könnte darüber,

Das hatte ich dir doch verlinkt … der IHK-Artikel fängt an mit

Gesetzliche Vorschrift

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

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soma
Gerade eben schrieb bertel:

Das hatte ich dir doch verlinkt … der IHK-Artikel fängt an mit

Gesetzliche Vorschrift

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Oh, ich habe den Link direkt übersehen. Danke, dass du mich nochmal darauf hingewiesen hast :*

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Nicht alles, was erlaubt ist, lässt sich konkret als Gesetz nachlesen. Da müsste man ja Millionen Banalitäten auflisten. Man sollte hier in der Tat also umgekehrt fragen, ob Verbote oder Verfahren gegen fehlende Firmierungen bei Logos vorbringbar sind. Und da ist mir nichts bekannt und man kann in der Tat aus der Flut von Logos in Anzeigen, Werbespots, Plakaten usw. schließen, dass einfach gar nichts für die Existenz entsprechender Verbote spricht. 

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