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Suche Firmen Logo Schrift mit verbundenen Buchstaben "KR" und zwei verschiedenen "L" Buchstaben

Empfohlene Beiträge

Kroll Spedition

Hi,

 

wir suchen die Schriftart von unserem Firmen Logo. Wir sind uns nicht einmal sicher, ob es überhaupt eine Schriftart ist bzw. diese selbst gezeichnet  / entworfen wurde.

 

Markante Merkmale: der Buchstabe K und R sind miteinander verbunden. Die beiden "L" Buchstaben haben unterschiedliche Schenkel Längen.

 

Eventuell hat jemanden einen Tipp / Hinweis von euch.

 

Gruß + Danke

 

Kroll_Logo_03.bmp

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Kroll Spedition

Hi,

 

ich bin gerade ein wenig verwundert bzw. mit der Frage habe ich gar nicht gerechnet. Ob das tatsächlich noch unser Logo ist, kann ich nicht sagen. Wo finde ich denn dieses Markenblatt? Hättest Du bitte einen Link für uns. Desweiteren werde ich intern Erkundigungen einholen.

 

Danke + Gruß

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Zur Frage: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es das so in dieser Form nicht als Satzschrift. Ein Grafiker zeichnet das aber binnen kurzer Zeit problemlos nach, falls es um die Erstellung neuer Vorlagen gehen sollte. 

 

Zur Marke: ob eine explizite Markeneintragung vorliegt oder nicht, ist doch irrelevant. Das Logo der Kroll-Spedition ist auch weiterhin das Logo der Kroll-Spedition, wenn die Marke nicht mehr eingetragen ist. 

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Sebastian Nagel

Hat zwar mit der Ursprungsfrage eigentlich nichts zu tun (Antwort: es ist keine Satzschrift, sondern ein handgemachter Schriftzug eines Grafikers), aber betreffs Markeneintrag würde ich mir in diesem Fall keine Sorgen machen – das ist keine Pflicht, sondern nur ein rechtlicher Schutz für den Markeninhaber gegen Trittbrettfahrer, der in diesem Fall wirklich wenig Sinn macht und Geld kostet – vermutlich wurde das damals aus genau dem Grund gekündigt.

 

(Edit: da sind Ninjas im Forum, die schneller sind als ich, der das Antwort-Fenster seit einer Stunde offen hat)

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Kroll Spedition

Hallo Admin,

erst einmal vielen Dank für Deine ausführlich Antwort und Einschätzung!!

Ja das ist Richtig, es geht uns um eine ordentliche Satzschrift Vorlage. Die Quelle ist leider versiebt und wir stehen immer wieder vor dem Problem das wir keine ordentliche Vorlage haben z.B. für Druckereien usw..

Danke + Gruß

PS. Ich denke auch, das wir uns eine neue Satzschrift Vorlage erstellen lassen müssen.

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Gast bertel

Für eine Recherche im Markenregister braucht man kein Rechtskundiger zu sein, das darf und kann jeder im DPMAregister: https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht

 

Das Ergebnis für die gesuchte Marke ist für jedermann hier zu sehen:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/398737169/DE

 

Die Marke Kroll wurde demnach nach § 47 gelöscht, das ist eine automatische Löschung nach 10 Jahren. Will heißen, der Markenschutz wurde einfach nicht verlängert.

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Gast bertel

Die Frage "Wo finde ich denn dieses Markenblatt? Hättest Du bitte einen Link für uns." berührt in keinster Weise den Bereich der Rechtsberatung, da irrst du dich.

 

Jetzt aber wieder zurück zum Thema.

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Tja, die einzelnen dortigen Vorgänge sind chiffriert, die besagte Löschung ist eben nicht für eine jede oder einen jeden zu finden, weil das Aufgabe von rechtskundigen Leuten ist. 

 

 

Zumindest das ist eindeutig unwahr und damit alles andere als hilfreich. 

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Sebastian Nagel

(in Moderator-Funktion: es wäre übrigens schön, wenn wir beim Thema bleiben, bzw. nach recht eindeutiger Beantwortung der recht eindeutigen Frage den Strang nicht kapern.)

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catfonts

Erstmal was generelles: In Deutschland werden Substantive noch immer entweder verbunden geschrieben, oder mit Bindestrichen durchgekoppelt:

 

Also statt "Firmen Logo Schrift" besser "Firmenlogoschrift" oder "Firmenlogo-Schrift" und statt "Satzschrift Vorlage" besser "Satzschrift-Vorlage"

 

So viel zur Rechtschreibung. Zur Vorlage: Hier gibt es mit Garantie keine Satzschrift, die man leicht abgewandelt zum Logo umbauebn könnte, was auch überhaupt nicht erforderlich ist, denn ich habe mal eben das Logo in genau 8 Minuten nachgezeichnet, da haben wir hier mit all dem Drumherum weit mehr Zeit vertan.

 

Hier die Outlines des Logos, das ich gegen ein angemessenes Salär gern zur Verfügung stelle:

 

post-22079-0-98244300-1461332615_thumb.p

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Gast bertel

Die Outline ihres Logos werden sie haben, schließlich sind deren Fahrzeuge feinsäuberlich damit gebrandet. 

 

Kroll_sm_46.jpg

 

Eine entsprechende Satzschrift, aus der man das Logo "einfach setzen" kann, wird es nicht geben.

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catfonts

Was man aber leicht machen könnte, wäre ein Logofont, der das Logo als Glyphe enthält, sodass man das Logo in Textern einfügen kann.

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Þorsten

Unser Fließbandfontschmied catfonts stellt seine Outline garantiert auch als Font zur Verfügung.¹²

 

 

______________

1. für eine moderate Anzahl von

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Gast bertel

Wäre der Einsatz eines solchen Logofonts im Text aus gestalterischer Sicht sinnvoll? Ich hab da meine Zweifel …

 

@ Kroll Spedition: Verrätst du uns, was genau ihr sucht – eine Satzschrift mit genau diesen Buchstaben (wird es nicht geben) oder die Vektordaten des Logos (sollte euer Fahrzeugbeschrifter haben) oder  … ?

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Þorsten

Liegt es an Deinem, oder an meinem Rechner …? 

Letzteres. Dein Browser kann wohl den/die/das Euro-Emoji (U+1F4B6) nicht anzeigen, den/die/das ich verwendet hatte.

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Selbstverständlich sind die jeweiligen Texte an SpezialistInnen adressiert, daher konnte er in der von ihm angezogenen Ausgabe des Markenblattes die besagte Löschung nicht finden.

Doch, konnte er und hat er letzlich auch

 

Es steht aber selbstverständlich drin, aber um es zu finden, muss man sich zumindest ein bisschen mit juridischer Technik auskennen.

Nein, muss man nicht und du machst dich mit dem Festhalten an solchen Behauptungen nur immer mehr unglaubwürdig.

Nochmal zum Mitmeißeln: Die Markenrecherche ist für jedermann zugänglich und der bloße Erklärungstext macht ganz klar, dass die Suchmaske nicht (nur) für Spezialisten gemacht ist, sondern für jedermann (z.B. Markeninhaber) oder sonst jeden interessierten. Jedermann kann auch ein Suchmaske bedienen und jedermann kann auch »Marke gelöscht« finden und verstehen. Weder sind diese wesentlichen Informationen zu Marken für Otto Normal nicht zugänglich (wie du behauptet hast), noch irgendwie chiffriert (wie du behauptest), noch beim Durchführen der Recherche schwer zu finden (wie du behauptest), noch ist diese frei für jeden zugängliche Recherche-Funktion einer staatliche Stelle irgendwie »gefährliches« Wissen, dass man nicht weitergeben dürfe. Das ist so albern, wie zu sagen: Ja, wir haben hier in der Stadt eine öffentliche Stadtbibliothek, aber mein Beruf verbietet es mir ihnen die Adresse zu geben, weil da auch juristische Bücher stehen. Und ausgelöst wurde dies schließlich alles durch die ebenso unsinnige Andeutung, dass das Logo nicht mehr dem Logo-Inhaber gehören könnte, nur weil die optionale Markeneintragung womöglich ausgelaufen ist. Also das war auf gut Deutsch wieder jede Menge »Blödsinn«. Du bist noch nicht so lange dabei, aber für dumm lassen sich die Stammnutzer hier nicht verkaufen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden in aller Regel auch gnadenlos aufgedeckt. 

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Gast Schnitzel

Warum sollte ich Bedenken haben, wenn jemand eine Suchmaschine zum Suchen benutz? Ob Forumsneuling, Alter Hase, neuer Angestellter, neuer Chef – warum nicht mal googlen? Bei allem wäre mir adhoc die Motivation klar – in diesem Fall nicht …

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Sebastian Nagel

Die Frage war doch, warum man, wenn jemand nach einer Schrift in einem Logo fragt, im Markenregister nachschlägt, um dann zu behaupten das sei womöglich gar nicht des Fragestellers Logo, aber Informationen darüber dürfe man nicht geben. Da ist die Motivation nicht klar, es scheint für mich keinen Nutzen zu haben.

In einem Fachforum eine neue Person zu googeln um zu erfahren was diese so macht, produziert, publiziert, ... da ist die Motivation recht klar, ich interessiere mich dafür wer mein Gesprächspartner ist.

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… verlange ich von Dir —, dass Du es unterlässt, meine Kompetenz, juridisches Schriftgut zu analysieren, anzuzweifeln.

Abgelehnt.

Vorschlag: zeige deine Kompetenz, indem du Dinge überzeugend und/oder (wenn möglich nachprüfbar als) richtig darlegst. Erwarte aber nicht von uns, dass wir dir alles abkaufen, nur weil du einen bestimmten Studiengang oder Beruf nachweisen kannst. Erwarte nicht, dass wir nachgeschobene Ausreden (dieser Strang und mein Posteingang ist voll davon) nicht als solche erkennen. Erwarte aber, dass wir dich an dem messen, was du sagst. Eigentlich ganz einfach. 

 

Ich mach jetzt hier zu. Die Schriftanfrage ist ja beantwortet (»Es ist keine Satzschrift«). 

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Gast
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