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Urheberrechte bei Schriftmustern und verkaufsfördernden Illustrationen?

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Uwe Borchert

Hallo liebe Gemeinde,

 

für kurze Beschreibungen und Erklärungen von Modewellen, den Einsatz von Schriften in freier Wildbahn o. Ä. braucht man gelegentlich auch kommerzielle Schriften für die man weder Lizenzen noch ausreichend ähnliche Ersatzschriften hat. Manchmal würden aber die von Herstellern oder Vertrieben veröffentlichten Bilder zum Verkauf der Schriften vollkommen ausreichen. Wie sieht es da mit den Urheberrechten aus? Nach meiner Auffassung müsste ich für diese Bilder beim jeweiligen Ersteller, also idR dem Verkäufer, eine offizielle Anfrage stellen? Erfolgsquote? Ich hatte ähnliche Fälle mit Produktbildern. Da bekam ich die Bilder ... aber ohne so was wie eine Lizenz ... *argh* Der Aufwand ist damals explodiert und die schlechten Erfahrungen sind noch im Gedächtnis. Das waren keine Einzelfälle, eher der Normalfall. Wikipedia hat mir dann im einen oder anderen Fall aushelfen können, aber das waren nur Einzelfälle.

 

Eine andere Frage bezieht sich dann auf Werbeprospekte. Manchmal benötigt man dieses als Illustration von Beispielen. Wie sieht es da aus? Nach meinen Kenntnissen aus dem Fall Schwalbe (Fahrradreifen) ist die Verwendung der Bilder direkt von den Herstellerseiten illegal. Wie sieht es mit Fotografien und Scans von Werbeprospekten und Plakaten genauer aus?

 

Randbedingung: Die Dokumente sind eigentlich nur für den internen Gebrauch, aber sie werden mit relativ großer Wahrscheinlichkeit doch nach Außen gelangen. Eine restriktive Verteilung der Dokumente ist zu aufwendig für den sinnvollen Einsatz dieser. Ein Ansprechpartner und damit Verantwortlicher ist aber zwingend notwendig, damit die Arbeit funktioniert. Die typische Laufzeit von Anfragen einer Nutzungserlaubnis ist idR weit über den Fristen in denen das Dokument verbreitet werden sollte. Wie geht man da am sinnvollsten vor?

 

MfG

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Ralf Herrmann

Ein Schriftmuster oder eine Werbeprospektseite kann die Schöpfungshöhe erreichen oder auch nicht. Und die Ersteller/Rechtsinhaber können versuchen gegen eine entsprechende Verwendung vorzugehen oder auch nicht. Im Falle einer gerichtlichen Verhandlung kann die eine oder die andere Seite Recht bekommen …

Also kurzum: Es gibt auf diese Fragen keine generellen Antworten.

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Uwe Borchert

Hallo,

 

Am 29.5.2016 um 08:04 schrieb Ralf Herrmann:

Ein Schriftmuster oder eine Werbeprospektseite kann die Schöpfungshöhe erreichen oder auch nicht. Und die Ersteller/Rechtsinhaber können versuchen gegen eine entsprechende Verwendung vorzugehen oder auch nicht. Im Falle einer gerichtlichen Verhandlung kann die eine oder die andere Seite Recht bekommen …

Also kurzum: Es gibt auf diese Fragen keine generellen Antworten.

Bzgl. der Bildzitate gibt es schon einige Richtlinien ... Allerdings sind diese recht wage und daher die Nachfrage. Im Prinzip muss man nur nachweisen, dass (genau?) dieses Bild notwendig für das Verständnis des darzustellenden Sachverhaltes war. Damit wird es erst mal problematisch und das Ausweichen auf die offiziellen Werbegrafiken für die Schrift wäre ins Auge zu fassen. Bei Schriftmustern und Werbegrafiken dafür habe ich noch keine ausreichenden Hinweise gefunden. Und selbst bei den Grafiken von den jeweiligen Benutzern in deren Mediathek/Pressemappen findet man manchmal keine Angabe zu den Nutzungsrechten.

 

Daher mal so was wie eine erste Teilfrage: Wann sind Bildzitate auf veröffentlichter Werbung als unkritisch einzustufen?

 

MfG

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Þorsten
vor 5 Stunden schrieb Uwe Borchert:

Wann sind Bildzitate auf veröffentlichter Werbung als unkritisch einzustufen?

Wenn jeder Anwalt (des Rechteinhabers) sich weigern würde, deswegen einen Rechtsstreit zu beginnen. Ansonsten drohen dir halt Kosten in Form von Zeit (immer) und Geld (oft). Da Lebenszeit eigentlich wichtiger ist als Geld (oder es zumindest sein sollte), ist es dann fast nebensächlich, ob du nach einem evtl. langen Streit in letzter Instanz gewännst.

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