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Ümlaut?

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catfonts

Habt ihr auch einen Umlaut im Firmennamen? Denkt dran, dann AUCH die passende Umlaut-Domain zu sichern!

 

Sonst ergeht es einem so, wie dem Betreiber einer Flug - Buchungsseite, dessen Betreiber sich derzeit wohl so was von in den A... beißen möchte, sonst wäre die derzeitige Werbekampagne von Fluege.de kaum zu verstehen, bei der dann die Darsteller über ihren scho-enen Urlaub berichten, und jedes Ä, Ö und Ü wie A-E, O-E und U-E aussprechen, um so eben auch von Flu-egen zu berichten, die auf Flu-ege.de so gu-enstig seien.

 

Offensichtlich hat der Betreiber schlich vergessen oder übersehen, sich auch die Umlaut-Domain zu sichern, und macht so eben kräftig für seinen Konkurrenten, der eben flüge.de heißt unfreiwillig und gratis mit werbung macht.

 

Ob allerdings die derzeitige Kampagne "Flu-ege schreibt man mit U E" so viel hilft, oder nicht gar bei vielen zur Neugier führt, was passiert, gibt man eben doch flüge.de ein - und so eben doch wieder Gratiswerbung für die Konkurrenz macht, sei dahingestellt.

Toller Fall von "dumm gelaufen". Möglicherweise wurde hier auch markenrechtlich geschlafen.

 

Was meint Ihr?

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Mueck

Das Problem habe ich sooo nicht, eher noch schlimmer, denn ich muesste neben jacobs auch noch jakobs, jacob und jakob belegen, duerfte das aber nicht, weil ich darauf ja keine Namensrechte haette! Ach, und heike neben heiko natuerlich auch noch (die Verwechslung kommt auch paar mal im Jahr vor ...), das waeren dann 8 Kombinationen! ;-) Ihr Gluecklichen mit den Umlauten! ;-)

Bei der Domain, die ich fuer Mails nutze, habe ich aber vorm @ alle 4 Varianten definiert ...

 

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Mueck
vor 10 Stunden schrieb catfonts:

Möglicherweise wurde hier auch markenrechtlich geschlafen.

Ich halte flüge/fluege für so'n Fluchportal wegen des rein beschreibenden Namens für markenrechtlich eh nicht schützbar, so wie es auch apple.de für'n Apfelhändler nicht wäre ...

fluege versus flüge wäre dann wegen naheliegender Verwechslungsgefahr aber eine andere Baustelle, wenn es bei beiden um's Fliegen geht, was ich jetzt nicht nachgeschaut habe ...

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catfonts
vor 3 Stunden schrieb Mueck:

Ich halte flüge/fluege für so'n Fluchportal wegen des rein beschreibenden Namens für markenrechtlich eh nicht schützbar, so wie es auch apple.de für'n Apfelhändler nicht wäre ...

Das sehe mit Sicherheit ein US-Hardware-Unternehmen ganz anders.

 

Wobei... Logitech sitzt in Apples - Da dürfte der Ortsname den Amis auch sauer aufgestoßen sein.

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Þorsten
vor 4 Stunden schrieb Ralf Herrmann:

Ich kann die Urteilsbegründung nicht wirklich nachvollziehen.

Ich schon. Solange Gesetzgeber bzw. Regulierer zulassen, dass *ue*.de und *ü*.de von verschiedenen Personen registriert werden, sind es eben verschiedene Domains und sollten auch rechtlich so behandelt werden. Das Markenrecht ist genau das richtige Werkzeug, um legitime Interessen vor Verwechslungen zu wahren. Und wer über das Markenrecht keine Ansprüche hat, sollte sie nicht über einen Umweg etablieren können. Ansonsten müssten dann alle Domaininhaber, deren Domainnamen anderen irgendwie ähnlich sind, immerzu Angst haben. Das muss wirklich nicht sein.

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vor 31 Minuten schrieb Þorsten:

 Und wer über das Markenrecht keine Ansprüche hat, sollte sie nicht über einen Umweg etablieren können.

Ich meinte ja die Marke. »Doch sei zweifelhaft, ob die Klägerin die Domain fluege.de kennzeichenmäßig verwendet …«. Na was denn sonst? Fluege.de ist Domain und Markenname gleichermaßen. Nichts anderes wird beworben und in den Vordergrund gestellt. Und der entsprechende Markenschutzeintrag ist auch da. 

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Þorsten
vor einer Stunde schrieb Ralf Herrmann:

der entsprechende Markenschutzeintrag ist auch dam

Ah, das wusste ich nicht. Sollte er das aber? Ich dachte immer, in Deutschland sein solche allgemeinen Marken nicht oder kaum schutzfähig?

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vor 3 Minuten schrieb Þorsten:

Ah, das wusste ich nicht. Sollte er das aber? Ich dachte immer, in Deutschland sein solche allgemeinen Marken nicht oder kaum schutzfähig?

Ich finde, ja. Die Kombination und der Auftritt machen es, wie ich oben schon sagte. Wieso sollte die Etablierung von fluege.de als Marke grundsätzlich unterbunden sein? »Flüge« ist nicht schützbar, »fluege.de« kann eine Marke sein. Wie auch Typografie.info zum Beispiel. ;-) Die Kombination des generischen Begriffes + Domain-Endung kann so eigenständig und prägend wie jeder andere Markenname auch sein. 

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Þorsten

Ja, das ist plausibel. Dann hat das Gericht das wahrscheinlich auch so gesehen. fluege.de = Marke. Mit flüge.de hat das dann aber nicht notwendigerweise was zu tun.

 

Genau wie typografie.info eben was anderes ist als typografie.de. ;-) Bei Domains muss man eben genau hinsehen. :!:

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catfonts

Aber ich könnte mir denken, das ein Typographie.info dann schon wieder zu ähnlich ist, da identisch ausgesprochen, und man so, gerade bei gleichem Produkt eine zu größe Verwechselungsgefahr darstellt. (aber diese Seite scheint mir derzeit kaum eine Konkurrenz darzustellen)

 

Fluege.de wurde ja bis vor kurzem noch ganz normal als "flüge punkt de e" gesprochen beworben.

 

Wer sich besser mit den bisherigen Regeln für Domainnamen auskannte, schrieb das eben automatisch mit U E, aber vom normalen Nutzer kann man das kaum erwarten, und so ist dem Anbieter dieser eindeutig nachteilige Fehler unterlaufen, flüge.de nicht rechtzeitig zu registrieren. Und das kann dann tatsächlich zu den finanziellen Problemen des Anbieters beigetragen haben, denn hier wurde doch einiges in Werbung investiert, die dann aber zum Wettbewerb leitet.

 

 

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