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Welche Reihenfolge für Dipl. Ing. Arch. und Geschäftsführer

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TJG

Hallo,

 

Frage für eine Visitenkarte. Welche Reihenfolge wäre Richtig?

 

Dipl.-Ing. Arch.

Vorname Nachname

Geschäftsführer

 

oder 

 

Vorname Nachname

Dipl.-Ing. Arch.

Geschäftsführer

 

Oder alles Egal?  Danke Euch für Infos.... 

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Dieter Stockert

Der Name muss sicherlich an erster Stelle stehen. Danach käme für mich der akademische Grad, denn der ist enger mit der Person verbunden als die Position in der Firma (er bleibt ja auch nach einem Wechsel der Position oder Stelle erhalten).

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Martin Z. Schröder

Beide Varianten sind gut, es sollte typografisch entschieden werden. Es kann ein Dreiklang sein, wenn der Name lang genug ist: kurze Zeile, lange Zeile, kurze Zeile nach Variante 1. In Variante 2 kann der Geschäftsführer auch durch Punkt auf Mitte vom Titel getrennt werden, wenn es eher in die Breite gehen sollte. Der akademische Grad und die geschützte Berufsbezeichnung sind übrigens zwei verschiedene Dinge. Der Grad muß exakt wie verliehen genannt werden, die geschütze Bezeichnung Architekt nach Landesrecht, meistens mit Mitgliedschaft in einer Kammer oder Eintragung in einer Liste verbunden. Ich würde den Archtitekten möglichst nicht abkürzen. Ist doch ein klangvoller Berufsname, den man mit Stolz tragen kann. Dipl.-Ing. Architektur wäre auch eine mögliche Variante. Das müßte aber der Auftraggeber sagen können, liegt in seiner Verantwortung.

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vor 9 Stunden schrieb Dieter Stockert:

Der Name muss sicherlich an erster Stelle stehen.

Oder sich durch Auszeichnung irgendeiner Art (Größe, Schriftschnitt etc.) abheben. Dann wäre auch Variante 1 unproblematisch. 

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TJG
vor 7 Stunden schrieb Martin Z. Schröder:

Beide Varianten sind gut, es sollte typografisch entschieden werden. Es kann ein Dreiklang sein, wenn der Name lang genug ist: kurze Zeile, lange Zeile, kurze Zeile nach Variante 1. In Variante 2 kann der Geschäftsführer auch durch Punkt auf Mitte vom Titel getrennt werden, wenn es eher in die Breite gehen sollte. Der akademische Grad und die geschützte Berufsbezeichnung sind übrigens zwei verschiedene Dinge. Der Grad muß exakt wie verliehen genannt werden, die geschütze Bezeichnung Architekt nach Landesrecht, meistens mit Mitgliedschaft in einer Kammer oder Eintragung in einer Liste verbunden. Ich würde den Archtitekten möglichst nicht abkürzen. Ist doch ein klangvoller Berufsname, den man mit Stolz tragen kann. Dipl.-Ing. Architektur wäre auch eine mögliche Variante. Das müßte aber der Auftraggeber sagen können, liegt in seiner Verantwortung.

Moin, so gewünscht vom Kunde die Abkürzung.... 

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catfonts

Bei Arch. hatte ich ehrlicherweise mich gefragt, was ist ein Archaischer Diplom Ing.?  Einer, der noch eine Ingenieurschule besucht hat?

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Schwalbenkoenig

Ich nehme an, dass die Anfrage aus Österreich kommt, denn nur hier ist man auf Titel derart versessen. Wenn ja, dann ist Variante 1 die richtige, da der Titel »Dipl.-Ing.« dem Namen vorangestellt wird. (Arch. bedeutet überdies »Architekt«). 

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TJG
vor 8 Minuten schrieb Schwalbenkoenig:

Ich nehme an, dass die Anfrage aus Österreich kommt, denn nur hier ist man auf Titel derart versessen. Wenn ja, dann ist Variante 1 die richtige, da der Titel »Dipl.-Ing.« dem Namen vorangestellt wird. (Arch. bedeutet überdies »Architekt«). 

Nein, Norddeutschland :-)

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Phoibos

 

vor 10 Minuten schrieb TJG:

Norddeutschland

Dann sag dem Auftraggeber, dass Titel Schall und Rauch sind ;) Und Arch. ist keine Abkürzung für irgendwas. Archäologe? Arschologe? Architekt? Archingenieur? Ingenieur der Arche?
Wenn er schon mit der Titelei protzen will, sollte er es auch eindeutig und ausführlich machen.

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TJG
vor 6 Minuten schrieb Phoibos:

 

Dann sag dem Auftraggeber, dass Titel Schall und Rauch sind 😉 Und Arch. ist keine Abkürzung für irgendwas. Archäologe? Arschologe? Architekt? Archingenieur? Ingenieur der Arche?
Wenn er schon mit der Titelei protzen will, sollte er es auch eindeutig und ausführlich machen.

Es geht hier nicht um den Titel @Klugscheißer, sondern um die Reihenfolge. Aber Danke für Dein Beitrag. 

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Martin Z. Schröder

Die Nennung von Berufsbezeichnung, akademischem Grad und Positionen auf dieser Karte ist im Rahmen des üblichen und funktional begründet. Geschäftskarten sollten Auskünfte geben über die Qualifikation und die Position im Unternehmen. Man entnimmt der Karte, daß ihr Inhaber einen Abschluß von einer Universität als Architekt hat und zu einer Kammer gehört und die Geschäfte des Unternehmens führt, daran ist nichts überflüssig.
Die Abkürzung »Arch.« ist branchenüblich. Habe ich schon öfter gedruckt. Ausgeschrieben ist es etwas schöner; abgekürzt soll es zurückhaltender aussehen, was mich nicht ganz überzeugt, aber das ist Sache des Auftraggebers.

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TJG
vor 2 Minuten schrieb Martin Z. Schröder:

Die Nennung von Berufsbezeichnung, akademischem Grad und Positionen auf dieser Karte ist im Rahmen des üblichen und funktional begründet. Geschäftskarten sollten Auskünfte geben über die Qualifikation und die Position im Unternehmen. Man entnimmt der Karte, daß ihr Inhaber einen Abschluß von einer Universität als Architekt hat und zu einer Kammer gehört und die Geschäfte des Unternehmens führt, daran ist nichts überflüssig.

Danke, gefällt mir. 

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Norbert P
vor 33 Minuten schrieb TJG:

@Klugscheißer ... Danke für Dein Beitrag

Weniger Injurien, mehr Grammatik?

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Phoibos
vor einer Stunde schrieb Martin Z. Schröder:

Die Abkürzung »Arch.« ist branchenüblich. Habe ich schon öfter gedruckt. Ausgeschrieben ist es etwas schöner; abgekürzt soll es zurückhaltender aussehen, was mich nicht ganz überzeugt, aber das ist Sache des Auftraggebers.

Solange die Karte nur innerhalb der Branche verwendet wird, überzeugt mich Deine Argumentation (bis auf das "zurückhaltender", das ist eher eine Mode). Sobald die Karte auch außerhalb der Branche genutzt werden soll, sollte Arch. zwingend ausgeschrieben werden, da es nicht zum üblichen Abkürzungskanon gehört, den man so drauf hat (wie ich oben flappsig verdeutlichen wollte, in meinem Umfeld wäre Arch. wirklich zu Archäologe aufgelöst worden).

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Phoibos
vor 35 Minuten schrieb Norbert P:

Injurien

Ach, so richtig ist das ja keine Injurie, es ist eine von mir saloppe gepflegte Selbstzuschreibung, nachdem ich schon als Kleinkind oft als "altklug" bezeichnet wurde :)

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Gast bertel

Phoibos führt ja selbst den Titel "Klugscheißer" in seinem Profil, daher würde ich mal nicht von einer Injurie ausgehen.

Edit: Da war er eine Sekunde schneller :-)

 

vor 9 Stunden schrieb Martin Z. Schröder:

Dipl.-Ing. Architektur wäre auch eine mögliche Variante.

Leider nicht, da es diesen Titel nicht gibt. "Dipl.-Ing. für Architektur" wäre jedoch möglich. 

 

Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass es sich nicht um einen Architekten handelt, er deswegen die Bezeichnung "Architekt" nicht führen darf (ist ja erst mit Eintragung in die Rolle zulässig) und er deswegen die Abkürzung will?

vor einer Stunde schrieb Martin Z. Schröder:

Geschäftskarten sollten Auskünfte geben über die Qualifikation und die Position im Unternehmen.

Da gehen die Ansichten auseinander. Die Position soll prominent genannt werden, damit der Adressat den Absender gleich richtig einordnen kann. Ob und wie er qualifiziert ist, ist jedoch völlig uninteressant – der Hauptschüler ohne Abschluss kann in einem Unternehmen genauso gleichberechtigter und -erfahrener Geschäftsführer sein wie der Herr Professor.

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Martin Z. Schröder

Ich habe mal kurz geschaut in mein Archiv. Visitenkarten sind ja eines meiner Spezialgebiete. Die meisten nennen sich nur Architekt, an zweiter Stelle steht zusätzlich der Dipl.Ing. Die Reihenfolge ist unterschiedlich, meistens Dipl.-Ing. Architekt oder Dipl.-Ing. Architektin, manchmal auch Architekt Dipl.-Ing., einmal Dipl.-Architekt (was wahrscheinlich eine Eigenkonstruktion ist), einmal Dr.-Ing. Architekt, einmal Prof. Dipl.-Ing. Architekt, einmal auch wird der Bachelor genannt. Der Dipl.-Ing. wird vor allem gesetzt, um sich vom Bachelor zu unterscheiden, der einen schwächeren Ruf hat. Mit dem Bachelor kommt man nicht in jede Kammer, da muß der Master oder Dipl.-Ing. her, wenn man eine entsprechende Stelle haben oder sich selbständig machen will. Dipl.-Ing. Architektur ist eine ältere Bezeichnung, den Grad gibt es also durchaus. Und man kann schließlich Bachelor für Architektur sein ohne in die Architektenkammer zu gelangen. Es ist sinnvoll, bei Unsicherheiten mit der jeweiligen Kammer zu sprechen. Als Entwerfer und Drucker sind mir diese Feinheiten recht gleichgültig, mir ist wichtiger, daß es gut aussieht. Die Auftraggeber sind in diesen Fällen aber immer gut informiert und wissen, was sie wollen. Geisteswissenschaftler haben da mehr Beratungsbedarf (»Soll der Dr. auf die Karte?«), Anwälte, Ärzte, Architekten wissen genau, was sie brauchen.

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Gast bertel

Das OLG Düsseldorf hat "Dipl.-Ing. Archt." für einen Nicht-Architekten als unbefugtes Führens einer Berufsbezeichnung gewertet. "Arch." sehe ich daher als ebenso problematisch an. 

 

Inhaltlich ist aber der Ingenieur selbst verantwortlich und nicht der Grafiker, Setzer oder Drucker. Das ist das Gute an dem Problem.

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TJG
vor 3 Stunden schrieb Martin Z. Schröder:

Ich habe mal kurz geschaut in mein Archiv. Visitenkarten sind ja eines meiner Spezialgebiete. Die meisten nennen sich nur Architekt, an zweiter Stelle steht zusätzlich der Dipl.Ing. Die Reihenfolge ist unterschiedlich, meistens Dipl.-Ing. Architekt oder Dipl.-Ing. Architektin, manchmal auch Architekt Dipl.-Ing., einmal Dipl.-Architekt (was wahrscheinlich eine Eigenkonstruktion ist), einmal Dr.-Ing. Architekt, einmal Prof. Dipl.-Ing. Architekt, einmal auch wird der Bachelor genannt. Der Dipl.-Ing. wird vor allem gesetzt, um sich vom Bachelor zu unterscheiden, der einen schwächeren Ruf hat. Mit dem Bachelor kommt man nicht in jede Kammer, da muß der Master oder Dipl.-Ing. her, wenn man eine entsprechende Stelle haben oder sich selbständig machen will. Dipl.-Ing. Architektur ist eine ältere Bezeichnung, den Grad gibt es also durchaus. Und man kann schließlich Bachelor für Architektur sein ohne in die Architektenkammer zu gelangen. Es ist sinnvoll, bei Unsicherheiten mit der jeweiligen Kammer zu sprechen. Als Entwerfer und Drucker sind mir diese Feinheiten recht gleichgültig, mir ist wichtiger, daß es gut aussieht. Die Auftraggeber sind in diesen Fällen aber immer gut informiert und wissen, was sie wollen. Geisteswissenschaftler haben da mehr Beratungsbedarf (»Soll der Dr. auf die Karte?«), Anwälte, Ärzte, Architekten wissen genau, was sie brauchen.

Vielen Dank für die Nachricht. Der Kunde hat es so gewünscht - ohne Spielraum - Dipl. Ing. Arch.

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pittyp

Als in die Kammer eingetragener Architekt, Landschaftsarchitekt darf man als Verantwortlicher Bauanträge stellen. Es werden immer noch Architektur-/Landschaftsarchitektur-/Stadtplanungs-Wettbewerbe ausgelobt, bei denen die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe Architekt Teilnahmebedingung ist. Diese Diskriminierung ist inzwischen aufgehoben, d.h. auch in die Ingenieurkammer eingetragene Ingenieure dürfen sowohl das eine als auch das andere. Das Wissen um diesen Umstand hat sich aber noch nicht verfestigt.

Auf meiner Visitenkarte steht weder mein Hochschulabschluss noch meine Berufsgruppenzugehörigkeit. Nimmt unser Büro an Wettbewerben teil, unterzeichne ich als Landschaftsarchitektin, weil dann keine weitere Aufklärung notwendig ist.

Ansonsten scheint mir entweder die Visitenkarte zu klein oder die Schriftgröße zu groß geraten zu sein, wenn weder der Bindestrich zwischen Dipl.-Ing. Platz findet noch das Wort Architekt respektive Architektin ausgeschrieben werden kann.

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