[Mitglied c867…] Geschrieben Januar 12, 2019 Teilen Geschrieben Januar 12, 2019 vor einer Stunde schrieb pittyp: noch das Wort Architekt respektive Architektin ausgeschrieben werden kann. … sofern es sich um eine/n Architektin/en handelt und die Abkürzung nicht über die fehlende Eintragung hinwegtäuschen soll. Link zu diesem Kommentar
[Mitglied CaRe…] Geschrieben Februar 11, 2021 Teilen Geschrieben Februar 11, 2021 Guten Tag, auch wenn bereits etwa zwei Jahre vergangen sind seit letztem Eintrag, hier ein Kommentar von einem, der den betreffenden Titel erhielt, aber trotz längerem Österreich-Aufenthalt diesen nicht vor sich herträgt: 1. Architekt/in - Nicht diplomiert, eingetragen in eine Architektenkammer, bauvorlageberechtigt 2. Dipl.Ing. Architektur - Diplomiert in Fachrichtung Architektur, jedoch nicht in der Architektenkammer eingetragen (Nicht bauvorlageberechtigt) 3. Dipl.-Ing. Architekt/in - Diplomiert und in einer Architektenkammer eingetragen (Bauvorlageberechtigt) "Dipl.-Ing. Arch." ist somit bez. der Bezeichnung "... Arch." eine Grauzone, kann "Architektur", aber auch "Architekt/in" heißen, Unterschied s. oben! Na dann, falls einmal wieder Kartenentwürfe Fragen aufwerfen.... 1 Link zu diesem Kommentar
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