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Die Schriftmuster der Welt in einer Datenbank …

Creative Commons Lizenz – was darf man und was nicht?

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tickbite

Hallo allesamt und ein frohes neues Jahr,

 

ich habe vor ein paar Jahren eine Schrift entworfen und die unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License bereitgestellt. Ich stoße aber immer wieder auf die Frage, was man mit meiner Schriftart jetzt machen darf und was nicht.


You are free:

Share — copy and redistribute the material in any medium or format
Adapt — remix, transform, and build upon the material for any purpose, even commercially.

 

... unter der Voraussetzung Attribution und Share Alike. Aber bedeutet das nun, dass man die Schrift in ein Bild, ein Dokument etc. einbauen kann ("share") solange man irgendwo in dem Dokument mein Urheberrecht an der Schrift kennzeichnet? Oder gilt Attribution nur, wenn das gesamte Font-Package weiter gegeben wird? Ich verstehe im oben angegebenen Text das so, dass das "material", also mein Font, "in any medium" also in irgendeinem Dokument genutzt werden darf. Ist das richtig?

 

Ich glaube mein Problem mit der Lizenz ist, dass das Wort "use" dort fehlt. "Use the font in any medium" wäre für mich klarer. 

 

Tut mir leid, wenn ich diese Sache unnötig verkompliziere, aber ich bin sicher, ihr könnt mir dieses Problem im Handumdrehen lösen. ;-)

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109

Für mich liest sich die Lizenz so, dass man Deinen Font

  • für alle denkbaren Anwendungen wie Print, Web, Film etc. verwenden darf, auch kommerziell
  • Deinen Font verändern und basierend auf Deinem Font einen neuen Font erstellen darf
  • Deinen Font weiter verteilen darf auf beliebige Art und Weise 

Also praktisch vollkommen frei damit umgehen kann.

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Creative-Commons-Lizenzen sind für Fonts (und andere Software-Produkte) nicht geeignet. Ich würde vorschlagen, das Lizenz-Modell zu ändern, z.B. auf OFL. Dann lösen sich die genannten Probleme in Luft auf. 

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Phoibos
vor einer Stunde schrieb tickbite:

Ist das richtig?

Ja, aber der Verweis auf Dich als Urheber und die Lizenz muss auch vernünftig sein. Also würde ich nicht fordern, dass Beiersdorf für den Nivea-Schriftzug einen Waschzettel mit Urhebern und Lizenzen an die Dose tackert.

 

vor einer Stunde schrieb tickbite:

klarer

Extra für Schriften gibt es die OFL.

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tickbite

Erst mal vielen Dank. :-) Ja, die OFL wäre natürlich vernünftiger. Aber ich hatte sie halt damals unter dem CC-Label hochgeladen und gehofft, dass durch die attribution-Ergänzung entweder mein Name auftaucht, oder die Leute sich bei mir melden – was effektiv auch recht häufig passiert. (Im Lizenztext taucht ja auch die Ergänzung auf "Any of the above conditions can be waived if you get permission from the copyright holder.")

 

Es geht mir auch nicht um Logos oder Bilder, bei denen eine Kennzeichnung nicht funktioniert, sondern um Textdokumente, Brettspiele und Produkte, wo sowieso auf einer Seite Urheber für Grafiken und Inhalte genannt werden. Bedeutet das dann, dass ich mit meiner Creative-Common-Lizenz nicht darauf bestehen kann, als Urheber in einem dieser Beispiele genannt zu werden?

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vor 21 Minuten schrieb tickbite:

Erst mal vielen Dank. :-) Ja, die OFL wäre natürlich vernünftiger.

Kann man übrigens auch im Nachhinein ändern. Die ausgestellten Lizenzen betrifft es dann nicht mehr, aber fortan unter OFL anzubieten, ist durchaus möglich. 

vor 21 Minuten schrieb tickbite:

Bedeutet das dann, dass ich mit meiner Creative-Common-Lizenz nicht darauf bestehen kann, als Urheber in einem dieser Beispiele genannt zu werden?

Doch, kannst du. Die Urhebernennung gilt bei dieser Lizenz grundsätzlich. 

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tickbite
vor 1 Stunde schrieb Ralf Herrmann:

Kann man übrigens auch im Nachhinein ändern. 

Daran hatte ich so noch nicht gedacht. Das setze ich dann die Tage einfach mal um. 

 

Aber gut zu wissen, dass Attribution in der CC bislang doch verbindlich ist. Darum ging es mir damals vor allem. Danke. :-) 

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mangomix
vor 23 Stunden schrieb Ralf Herrmann:

Doch, kannst du. Die Urhebernennung gilt bei dieser Lizenz grundsätzlich.  

Wirklich?  Dann würde ja bereits die bloße Verwendung einer Schrift in Dokumenten o.ä. eine Urheberrechtsverletzung darstellen, soweit dies nicht durch eine entsprechende Lizenz erlaubt ist (egal ob jetzt CC oder andere). Gibt es Belege dafür, dass das jemals in der Rechtsprechung so gesehen wurde?

 

Ich würde meinen, dass die von einer CC BY-SA 4.0-Lizenz erforderlichen Angaben (Urheber, Lizenzhinweis) nur nötig sind, wenn die Font als solche weitergegeben wird, also beispielsweise irgendwo zum Download angeboten, als Beigabe zu einer Software oder in Office-Dokumente eingebettet, aus denen man sie extrahieren könnte.

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vor 8 Minuten schrieb mangomix:

Wirklich?  Dann würde ja bereits die bloße Verwendung einer Schrift in Dokumenten o.ä. eine Urheberrechtsverletzung darstellen, soweit dies nicht durch eine entsprechende Lizenz erlaubt ist (egal ob jetzt CC oder andere). Gibt es Belege dafür, dass das jemals in der Rechtsprechung so gesehen wurde?

Ich verstehe den ganzen Absatz nicht. Ich hab nichts dergleichen gesagt und weiß also auch nicht, woraus diese Schlussfolgerungen entstehen. 

 

vor 8 Minuten schrieb mangomix:

 

Ich würde meinen, dass die von einer CC BY-SA 4.0-Lizenz erforderlichen Angaben (Urheber, Lizenzhinweis) nur nötig sind, wenn die Font als solche weitergegeben wird, also beispielsweise irgendwo zum Download angeboten, als Beigabe zu einer Software oder in Office-Dokumente eingebettet, aus denen man sie extrahieren könnte.

CC-Lizenzen sind Werknutzungslizenzen. Ich nehme ein CC-lizenziertes Foto, baue es in in Design ein und publiziere das Design. Das ist eine Nutzungs des fotografischen Werkes. Ich nehme einen CC-lizenzierten Soundschnipsel, baue ihn in einen Song ein und publiziere den Song. Das ist eine Nutzung des Audio-Werkes. Und so weiter und so fort. CC-Fonts kommen analog zum Einsatz. Gestalte ich einen Flyer mit einer CC-lizensierten Schrift, kommen die Bedingungen der CC-Lizenz zum Tragen – wie bei jeder anderen Desktop-Schrift auch. Was denn sonst? Wie sollte diese Fontnutzung denn sonst geregelt sein? Gar nicht? 

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Phoibos
vor 1 Stunde schrieb mangomix:

erforderlichen Angaben (Urheber, Lizenzhinweis) nur nötig sind,

Ich verstehe es so, dass die Angaben dann verpflichtend sind, wenn diese Angaben vernünftig (reasonable) sind. Auf einem Handpapier für ein Seminar wäre eine Legalfußnote nicht vernünftig, bei einem Buch hingegen dort, wo auch all die anderen rechtlichen Hinweise stehen, zwingend.

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vor 28 Minuten schrieb Phoibos:

Ich verstehe es so, dass die Angaben dann verpflichtend sind, wenn diese Angaben vernünftig (reasonable) sind. 

Woraus leitest du das ab?

 

Zitat

Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.

Angemessen in Art und Umfang ist sicherlich bewusst vage gehalten, ich sehe aber keine Möglichkeit, die Namensnennung in irgendeinem Fall ganz wegzulassen. Letztlich lässt es sich auf »You must give … credit« runterkürzen. »Du musst einen angemessenen Betrag zahlen« kann auch vieles heißen, aber eben nicht »Null«. 
Genau dieser Punkt macht CC-Lizenzen für Fonts ja leider unsinnig. Wenn bei einem Logo-Aufkleber der Autor, die Lizenz und ein Link mit drauf muss, dann ist das natürlich unsinnig. Letztlich verlangt die Lizenz aber genau das. 

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mangomix
vor 1 Stunde schrieb Ralf Herrmann:

Ich verstehe den ganzen Absatz nicht. Ich hab nichts dergleichen gesagt und weiß also auch nicht, woraus diese Schlussfolgerungen entstehen.  

Aus dem Beispiel des Fragestellers ("bedeutet das nun, dass man die Schrift in ein Bild, ein Dokument etc. einbauen kann, solange man irgendwo [...] mein Urheberecht [...] kennzeichnet? Oder gilt die Attribution nur, wenn das gesamte Font-Package weiter gegeben wird.?"

 

vor 1 Stunde schrieb Ralf Herrmann:

Gestalte ich einen Flyer mit einer CC-lizensierten Schrift, kommen die Bedingungen der CC-Lizenz zum Tragen – wie bei jeder anderen Desktop-Schrift auch. Was denn sonst? Wie sollte diese Fontnutzung denn sonst geregelt sein? Gar nicht?  

Eben das bedeutet dann doch im Umkehrschluss, dass jede nicht lizenzierte oder nicht lizenzkonforme Verwendung einer Schrift eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde, oder nicht? Also ganz unabhängig von der hier diskutierten CC-Lizenz. Beispielsweise, indem jemand eine eingebettete Font aus einem Office-Dokument extrahiert, sich irgendwo im Internet herunterlädt, sie von einem Freund gemailt bekommt, whatever - und sie dann zum Beispiel in einem Flyer verwendet, ohne eine eigene Nutzungslizenz zu erwerben.

 

Mich interessiert einfach, ob sowas jemals schon mal rechtlich verfolgt wurde.

 

 

 

 

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Þorsten
vor einer Stunde schrieb Phoibos:

Auf einem Handpapier für ein Seminar wäre eine Legalfußnote nicht vernünftig

Na ja, das würde ich für einen Grenzfall halten. Auf einer A4-Seite sollte meist genug Platz für einen Nennung sein, ohne eine Hürde aufzubauen, die unreasonable ist. Anders würde ich das bei, sagen wir mal, einem Button oder Aufkleber beurteilen. Da reicht es sicher, den Schriftautor z.B. auf der Impressums-Webseite zu nennen, die sich über einen v.i.S.d.P.-Vermerk auf dem Aufkleber/Button finden lässt.

 

Auf deinen Handreichungen sollte allerdings ein Hinweis wie »Lizenzen für Schriften/Bilder auf http://uni-stadt.de/faculty/Phoibos« ausreichen, bin ich mir ziemlich sicher. Das sollte das Reasonable-Kriterium locker erfüllen. Schriftautoren, denen das nicht passt, müssen dann eben andere Lizenzen als von CC benutzen. Die CC-Lizenzen sind ja eben bewusst so formuliert, dass sie keine Fallen für Nutzer aufgrund formeller Verstöße aufstellen, sondern Nutzer in der Hinsicht absichern, dass sie dann auf sicherer Seite sind, wenn sie sich so verhalten, dass Laien (!) mit einiger Wahrscheinlichkeit sagen würden: ›Okay, der hat hier versucht, den Autoren in einer angemessen erscheinenden Weise zu nennen.‹

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Also erstmal bitte Urheberrecht und Vertragsrecht trennen. Die Bedingungen der CC-Lizenz nicht zu beachten, wäre ein Vertragsbruch, kein Urheberrechtsvertoß. Das sind unterschiedliche Dinge, die aber natürlich im Zusammenhang stehen. 

vor 23 Minuten schrieb mangomix:

Mich interessiert einfach, ob sowas jemals schon mal rechtlich verfolgt wurde.

Ja, natürlich. Ich weiß nicht, ob es irgendwo eine Liste von Fällen gibt. Extensis hatte mal regelmäßig Fälle in seinem Blog vorgestellt. Meist endet das ja in Vergleichen und beide Seiten erklären Stillschweigen über die Details. Da erfährt man nicht viel. Aber freilich, es wird im Zweifel genauso verfolgt wie unberechtigter Einsatz von musikalischen Werken, Fotos, Illustrationen und Gemälden, Software-Anwendungen usw. 

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Þorsten
vor 40 Minuten schrieb Ralf Herrmann:

ich sehe aber keine Möglichkeit, die Namensnennung in irgendeinem Fall ganz wegzulassen

Richtig. Allerdings sollte in vielen Fällen eine Nennung an irgendeiner zentralen Stelle (z.B. auf der Impressums-Seite) reichen.

 

vor 33 Minuten schrieb mangomix:

Eben das bedeutet dann doch im Umkehrschluss, dass jede nicht lizenzierte oder nicht lizenzkonforme Verwendung einer Schrift eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde, oder nicht?

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die CC-Lizenzen sind bewusst permissive formuliert. Irgendwo steht, dass du alles mit machen darfst, was nicht ausgeschlossen ist. D.h., dass alle Verwendungen, die nicht explizit ausgeschlossen sind, »lizenzkonform« wären.

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Phoibos
vor einer Stunde schrieb Ralf Herrmann:

Woraus leitest du das ab?

 

Zitat

You may do so in any reasonable manner

Quelle: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

Ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Die Quelle muss natürlich in jedem Fall genannt werden, nur für mich nicht an jeder einsetzten Stelle, denn das scheint mir in einigen Bereichen dann schlicht unvernünftig zu sein:
Sollte ich cc-lizensierte Symbole auf Spielkarten drucken, wäre es für mich unvernünftig, zusätzlich die Spielkarte mit der Lizenz zu bedrucken. Im Handbuch oder auf der Verpackung muss dann jedoch der Hinweis stehen, denn dort ist er vernünftigerweise gut untergebracht.
Aber wie immer: ianal. 

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mangomix
vor 7 Minuten schrieb Ralf Herrmann:

Also erstmal bitte Urheberrecht und Vertragsrecht trennen. Die Bedingungen der CC-Lizenz nicht zu beachten, wäre ein Vertragsbruch, kein Urheberrechtsvertoß. Das sind unterschiedliche Dinge, die aber natürlich im Zusammenhang stehen.

In den Bedingungen ist von "licensed material" die Rede - aber das ist doch nur die Font als solche - nicht etwa jedes mit Hilfe einer Font erzeugte Schriftbild. Denn schutzfähig ist, wie du ja richtig sagst, bestenfalls die Font an sich (eben als "Software", wobei das in Deutschland auch umstritten und m.W. noch nicht höchstrichterlich bestätigt ist) - keinesfalls automatisch jeder Text, der mit einer Font erzeugt wurde.

 

Ich lasse mich ja gerne vom Gegenteil überzeugen, aber ich würde daraus folgern, dass bei einer unter CC-BY-SA-Lizenz bereitgestellten Schrift Urheber und Lizenz (wie von der Lizenz gefordert) nur angegeben werden, wenn man die Font an sich vervielfältigt - sei es als Download, mit einem Softwarepaket, eingebettet in digitale Dokumente oder ähnliches. Aber wenn jemand einen Flyer drucken lässt oder ein Buch setzt und dabei so eine Font verwendet, müssen Flyer oder Buch überhaupt keinen Hinweis tragen.

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Phoibos
vor 7 Minuten schrieb mangomix:

müssen Flyer oder Buch überhaupt keinen Hinweis tragen.

Es sind Derivate/Remixe des cc-Materials. Also müssen sie einen Hinweis tragen.

Siehe Lizenzübersicht:

 

Zitat

Adapt — remix, transform, and build upon the material

for any purpose, even commercially.

unter der Bedingung

 

Zitat

Attribution — You must give appropriate credit, provide a link to the license, and indicate if changes were made. You may do so in any reasonable manner, but not in any way that suggests the licensor endorses you or your use.

 

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mangomix

Warum ist das bloße, mit einer Font erzeugte Schriftbild ein Derivat/Remix des CC-Materials? "Material" ist doch die Font, also die Software (schreibt der TO übrigens oben selber!), und die wurde beim Erstellen eines Flyers, Buches gar nicht modifiziert, umgewandelt oder verändert. Sondern lediglich angewandt. von "use" ist in der CC-Lizenz aber keine Rede.

 

Und überhaupt: Was wäre denn die Anspruchsgrundlage eines Fonterstellers, der gegen eine (nach eurer Argumentation unberechtigte, da ohne Namens- und Lizenznennung) Verwendung seiner Schriftart in einem Flyer oder Buch vorgehen möchte? Ich wüsste keine.

 

Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (nach UrhG) setzen ja allesamt voraus, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Auch bei Verletzung von CC-Lizenzen ist das so - die Lizenzvereinbarungen selbst enthalten keine Anspruchsgrundlagen. Aber was gesetzlich nicht schutzfähig ist, kann auch nicht verletzt werden.

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vor 2 Minuten schrieb mangomix:

Warum ist das bloße, mit einer Font erzeugte Schriftbild ein Derivat/Remix des CC-Materials?

Die Logik wurde oben schon erklärt. Der Font ist ein Werk wie Bilder, Musik usw. und deren Benutzung wird in der Lizenz geklärt. Du willst es an der Weitergabe des Originals weitermachen, aber das verlangt die Lizenz bei anderen Werkarten doch auch nicht. Wenn ich ein digitales CC-Foto an eine Wand male, ist das auch eine Lizenz-Nutzung, selbst wenn ich nicht einen USB-Stick dranklebe, wo das Original-JPG weitergegeben wird. Das Material wird irgendwie genutzt. »build upon the material«. Jeder Fonteinsatz tut genau das. 

Du kannst es dir ja auch so vorstellen, dass der Font als ganzes sich wie 200 einzeln unter CC lizenzierte Illustrationen (der Einzelglyphen) verhält. Dann sollte doch eigentlich klar sein, dass die Nutzung hier nur analog zu den anderen Werkformen erfolgen kann. 
 

vor 8 Minuten schrieb mangomix:

Und überhaupt: Was wäre denn die Anspruchsgrundlage eines Fonterstellers, der gegen eine (nach eurer Argumentation unberechtigte, da ohne Namens- und Lizenznennung) Verwendung seiner Schriftart in einem Flyer oder Buch vorgehen möchte? Ich wüsste keine.

Die unlizenzierte Verwendung – auch hier wie bei jeder anderen Werkform auch. 

  • Gefällt 3
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mangomix

Fonts sind rechtlich schwer einzurodnen - siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen. Daher hinkt der Vergleich mit Bildern (Fotos, Gemälde) insofern, als Bilder grundsätzlich urheberrechtlich schutzfähig sind, Schriften aber grundsätzlich nicht (bzw. nur in Ausnahmefällen, z. B. kunstvolle Zierschriften). Der Schutz von Fonts als Software ist insoweit eine Hilfskonstruktion. Durchaus geeignet, das unerlaubte Kopieren von Fonts zu verindern, schützt sie logischerweise nicht sämtliche Anwendungen, also nicht das Erscheinungsbild von Texten, die mit Hilfe dieser Fonts gesetzt wurden. Ähnlich wie der urheberrechtliche Schutz einer Zeichen-Software auch nicht sämtliche Zeichnungen umfasst, die man mit ihr angefertigt hat, sondern nur die Software selbst (inkl. Modifikationen, Ableitungen davon usw.)

 

Ich sehe nach wie vor keine Anspruchsgrundlage, mit der jemand, der eine Font unter CC-BY-SA lizenziert hat, verlangen könnte, dass in jedem gedruckten Dokument, welches Buchstaben aus dieser Font enthält, sein Name und die Lizenz genannt werden. Und auch keine für weitere urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz). "Unlizenzierte Verwendung" ist übrigens keine Anspruchsgrundlage. ;-) (Und liegt, ich betone es nochmals, imho im Beispiel eines gedruckten Buches oder Flyers auch gar nicht vor).

 

Und überhaupt: Mir wäre neu, dass jemals, durch welche Art von Lizenz auch immer, verlangt worden wäre oder theoretisch verlangt werden kann, dass der Name eines Typographen bei jedem Gebrauch seiner Schrift im jeweiligen Dokument genannt wird. Und das soll ausgerechnet bei einer "freien" CC-Lizenz anders sein?

 

 

 

 

 

 

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mangomix

"build upon the material" verstehe ich als neues Material, das auf dem geschützten aufbaut. Generelle Schutzfähigkeit einer Font (als Software) mal vorausgesetzt, hieße das: eine andere Font, die auf der vorhandenen (geschützten) aufbaut, sie also beispielsweise um weitere Zeichen oder Glyphen ergänzt oder sonstwie weiterentwickelt oder modifiziert. Nicht aber jedes Ergebnis und jeder gesetzter Text, der beim Einsatz der Font herauskommt.

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Zitat

Ich sehe nach wie vor keine Anspruchsgrundlage, mit der jemand, der eine Font unter CC-BY-SA lizenziert hat, verlangen könnte, dass in jedem gedruckten Dokument, welches Buchstaben aus dieser Font enthält, sein Name und die Lizenz genannt werden.

Die Grundlage heißt Vertragsrecht. Die Nutzunglizenz ist ein Vertrag zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber über eine Sache (die Nutzung). Wird der Vertrag gebrochen, kann es entsprechenden rechtlichen Ärger geben. Gab es eine Nutzung ohne überhaupt einen Vertrag natürlich auch. Klau dir ein Bild von Google Images und Getty Images als Lizenzgeber findet es später raus, ist es das Gleiche. Es wird teuer. Keine Lizenz gebrochen zu haben, weil man gar keine hatte, ist keine Ausrede. 

Du deutest an, dies wäre bei Fonts irgendwie alles anders, weil die Schutzsituation schwieriger wäre, aber das ist eine komplett unbelegte Behauptung. Der »Angeklagte«, der Fonts unlizenziert verwendet hat, könnte freilich theoretisch darauf abstellen, dass der Font gar nicht schutzwürdig wäre. Aber kennst du einen Fall, wo das jemals versucht worden wäre, geschweige denn erfolgreich? Nur her damit! Ich kenne keinen. Ganz im Gegenteil: Wann immer Schriftanbieter Nutzer wegen fehlender Lizenzen belangt haben, war das erfolgreich (Vergleiche mit eingerechnet) und die Nötigkeit einer Lizenz stand zu keinem Zeitpunkt zur Diskussion. Und solange das so ist, muss man auch nicht immer diese verschwörungstheoretischer Verzerrungen zum Schriftenschutz bemühen. Aber das ist auch wirklich nicht das Thema hier. Es geht um CC-Lizenzen.  

 

Zitat

Und überhaupt: Mir wäre neu, dass jemals, durch welche Art von Lizenz auch immer, verlangt worden wäre oder theoretisch verlangt werden kann, dass der Name eines Typographen bei jedem Gebrauch seiner Schrift im jeweiligen Dokument genannt wird

In der Fotografie ist es gang und gäbe. Nichts unspektakuläres also. Natürlich ist es bei Fonts total blöd und unüblich. Daher habe ich in diesem Strang ja schon mehrfach gesagt, dass Fonts nicht unter CC lizenziert werden sollten. Sind sie es aber doch, gelten die entsprechenden Regeln dieser Lizenzen. Nur weil einem das nicht gefällt, kann man nicht einfach für sich erfinden, die Nutzung ohne direkte Weitergabe des Werkes wäre ungeregelt und damit irgendwie erlaubt. Das ist eine absurde Auslegung und du hast auch in keiner Weise dargelegt, wie das im Sinne der Erfinder (CC- und Fontanbieter) sein sollte. Die CC-Lizenzen haben ja bewusst ein Lizenz-Prinzip, das kaum einfacher sein könnte: Nutze es, aber nenne den Autor (weitere Einschränkungen als Optionen). Das Mindestmaß der Nutzung gegen Namensnennung ist aber einfach nicht wegzudiskutieren. Es ist ein Wesenszug dieses Lizenzprinzips. You must give credit. Daran ist nichts schwer zu verstehen.  
Deiner Logik nach würde für deinen Fall (ohne Weitergabe) ja die CC-Lizenz überhaupt nicht greifen. Dann kannst du den Font eben gar nicht verwenden, denn dir wurden keine Rechte eingeräumt und du müsstest jeden CC-Fontanbieter persönlich für deine Nutzung anfragen. Das wäre die logische Folge. 

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mangomix

Ich fürchte, du bist auf dem Holzweg. Du schreibst, Anspruchsgrundlage sei "Vertragsrecht". Eine CC-Lizenz enthält aber überhaupt keine Anspruchsgrundlagen, sondern formuliert lediglich eine Erlaubnis für Dinge, die andernfalls durch das Urheberrecht verboten wären. Aus der deutschen Zusammenfassung: "Sie müssen sich nicht an diese Lizenz halten hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind." CC-Lizenzen sind sowas ähnliches wie Allgemeine Geschfäftsbedingungen; deswegen gehen Zweifel bei ihrer Auslegung auch zu Lasten des Lizenzgebers. Das mal vorweg.

 

Die  Problematik beim rechtlichen Schutz von Schriften ist im oben verlinkten Wikipedia-Artikel dargestellt. Wenn du gegenteilige Erkenntisse hast und sie belegen kannst, wird niemand etwas dagegen haben, sie dort einzufügen. Du könntest dich allerdings fragen, warum kommerzielle Font-Lizenzen immer von "Software" sprechen? Wäre ja gar nicht nötig, wenn schon das Erscheinungsbild einer Schrift im Satzbild unproblematisch geschützt wäre ... Aber wenn du eh alles, was nicht deiner Meinung oder deinem Wunschdenken entspricht, als "Verschwörung" abtust, mag ich diesen Punkt eigentlich nicht weiter diskutieren.

vor 31 Minuten schrieb Ralf Herrmann:

Daher habe ich in diesem Strang ja schon mehrfach gesagt, dass Fonts nicht unter CC lizenziert werden sollten.

Richtig: Weil CC zu allgemein ist, während die SIL Open Font License auch sinnvolle Font-spezifische Regelungen enthält (zum Beispiel zur Benennung abgeleiteter Werke). Jedoch auch hier wieder: das lizenzierte "Werk" ist die Font, nicht jedes mit ihrer Hilfe erzeugte Schriftbild.

 

vor 41 Minuten schrieb Ralf Herrmann:

Die CC-Lizenzen haben ja bewusst ein Lizenz-Prinzip, das kaum einfacher sein könnte: Nutze es, aber nenne den Autor (weitere Einschränkungen als Optionen). Das Mindestmaß der Nutzung gegen Namensnennung ist aber einfach nicht wegzudiskutieren. Es ist ein Wesenszug dieses Lizenzprinzips. You must give credit. Daran ist nichts schwer zu verstehen. 

Noch ein Irrtum - ein "Wesenszug" von CC-Lizenzen ist die Namensnnenung nicht. Sie ist nur beim Typ "BY" erforderlich, wie im Beispiel des Fragestellers. Es gibt andere ohne diese Einschränkung.

 

Ich bleibe dabei: eine Verpflichtung, in jedem Druckwerk den Namen des Typographen eines bei der Erstellung verwandten Fonts zu nennen, ist rechtlich regelmäßig nicht möglich und in Deutschland nicht durchsetzbar, jedenfalls nicht für gewöhnliche Satzschriften. Schon gar nicht durch die AGB-ähnliche Hintertür einer "freien" CC-Lizenz. Denn selbst wenn eine entsprechende Klausel in einem individuellen Vertrag möglich wäre (wofür ich kein Beispiel kenne), wäre sie in einer CC-Lizenz als "überraschend" und damit nichtig einzustufen, denn sie entspräche in keinster Weise der Praxis. Wo werden denn bitte in Druckwerken die Typographen namentlich genannt? Nicht mal in Büchern war das jemals üblich - wenn überhaupt steht, mit viel Glück, der Name der (Haupt-)Schrift im Impressum. Die einzig denkbare Auslegung von CC-BY-SA 4.0 ist daher, die Namensnennung bei Vervielfältigungen und Veränderungen des urheberrechtlich geschützten Werkes zu verlangen, und das ist eben die Font als solche, nicht aber automatisch jeder Text, der mit ihrer Hilfe gesetzt wurde.

 

Vielleicht wird man das irgendwann ändern, so wie ja auch der urheberrechtliche Schutz von Fotografien über die Jahrzehnte vom Gesetzgeber extrem ausgeweitet wurde - übrigens gegenläufig zum technischen Aufwand und dem erforderlichen Know-How, sie zu erstellen. Bis dahin bleibt es natürlich jedem Anwender unbenommen, einem Typographen, der dies wünscht, an geeigneter Stelle "credit" zu geben.

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mangomix
Am 9.1.2019 um 08:16 schrieb tickbite:

ich habe vor ein paar Jahren eine Schrift entworfen und die unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License bereitgestellt. Ich stoße aber immer wieder auf die Frage, was man mit meiner Schriftart jetzt machen darf und was nicht.


You are free:

Share — copy and redistribute the material in any medium or format
Adapt — remix, transform, and build upon the material for any purpose, even commercially.

 

[...] gilt Attribution nur, wenn das gesamte Font-Package weiter gegeben wird?

Es muss nicht das gesamte Font-Package sein, obiges gilt auch für Teile (einzelne Schnitte) sowie Bearbeitungen, und auch, wenn diese nicht allein weitergegeben werden, sondern zum Beispiel zusammen mit einem digitalen Dokument, in das sie eingebettet sind, aber aus dem sie extrahiert werden können (z.b. Office-Dokumente im XML-Format), oder bei der Installation einer Software, mit der deine Schriften ausgeliefert werden. Man dürfte deine Font sogar einzeln verkaufen oder in kommerziellen Font-Sammlungen anbieten.

 

Anders Texte, die in bzw. mit Hilfe deiner Schrift gesetzt wurden: Sie unterliegen imho nicht dieser Attribution-Pflicht. Die Pflicht zur Namens- und Lizenznennung bezieht sich also auf die Font(s) an sich und erstreckt sich nicht automatisch auf alles, was irgendwie in irgendeiner DTP-, Textverarbeitungs- oder sonstigen Anwendersoftware unter Verwendung deiner Font(s) geschrieben wird.

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