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Ralf Herrmann

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Der Schriftsetzer soll außer den technischen Kenntnissen, welche er während seiner Lehrzeit sich aneignet, zuvörderst mit seiner Muttersprache vertraut sein, außerdem die Umgangs- und alten Sprachen, wenigstens französisch, englisch, lateinisch, griechisch und hebräisch, so weit pflegen, um die grammatikalischen Grundregeln zu verstehen; ein hoher Grad von Vollkommenheit ist nicht erforderlich, und er kann das Nöthige durch Selbstunterricht lernen.
Ebenso wird ihm eine lexikalische und tagesgeschichtliche Belesenheit stets ein sicherer Führer sein bei der so großen Mannichfaltigkeit des literarischen Stoffes, welcher ihm unter Hand und Auge kommt …

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Carl August Franke

1862

Quelle: Katechismus der Buchdruckerkunst. Leipzig






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