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Frage zum legalen Erwerb von Schriften

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Bleisetzer

Bezüglich dem Erwerb von Neu-Schriften habe ich, denke ich, gut verstanden, was ich hier bisher gelernt habe.

Zu den Anbietern von digitalisierten Bleisatz-Schriften wie die Herren Herzel und Steffmann habe ich noch eine offene Meinung, aber das soll jetzt bitte nicht (mein) Thema sein.

Was ist mit einem Ankauf gebrauchter Schriften?

Ist es legal, Schriften, die einem z.B. nicht gefallen, weiter zu verkaufen?

Oder gegen geldwerte Vorteile zu tauschen?

Also z.B.: Dem Herrn A gefällt die von ihm bei Linotype gekaufte Futura Buchschrift nicht und er tauscht sie mit Frau B gegen Überlassung deren Futura dreiviertelfett. Ist das legal oder kauft man nur ein Nutzungsrecht, das nicht übertragbar ist?

Georg

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Sebastian Nagel

Ohne jetzt Eulas darauf abegrast zu haben, wage ich zu behaupten:

Bei Software ist es so dass ich meine Lizenz weiterverkaufen kann, so wie ich mein Fahrrad weiterverkaufen kann. Microsoft will teilweise andere Regeln durchsetzen, die werden dann aber wenn das jemand einklagt bei Gericht für nichtig erklärt.

Ich nehme an, dass wenn das ein Hersteller bei Schriften auch probiert würde, das genauso außer Kraft zu setzen wäre.

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Gast

Bei Software ist es so dass ich meine Lizenz weiterverkaufen kann, so wie ich mein Fahrrad weiterverkaufen kann. Microsoft will teilweise andere Regeln durchsetzen, die werden dann aber wenn das jemand einklagt bei Gericht für nichtig erklärt.

Bei Software hast du wohl in der Regel (also bei diesen Pappschachteln, die du im Laden kaufen kannst) keine "Lizenz", sondern Eigentum am entsprechenden Datenträger und kannst den wie auch andere Sachen verkaufen.

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Bleisetzer

Also ist es legal, wenn ich professionelle digitalisierte Fonts von schönen Bleisatz-Schriften suche, die jemand nicht mehr braucht (Futura Buch z.B.) und im Tausch so etwas anbiete?

1012_dscn0003_17.jpg

Georg

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Bei Anwendungssoftware (wie Photoshop) kenne ich es so: Eine Weitergabe ist schon prinzipiell möglich, es müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein:

Es muss sichergestellt sein, dass die Software beim ehemaligen Besitzer nicht mehr einsetzbar, d.h. gelöscht ist.

Die Nutzungslizenz muss auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.

In der Praxis nimmt man es vielleicht nicht immer so genau, weil der Original-Karton den aktuellen Besitzer ausweist. Bei rein digital vorhandenen Schriften ist der Nachweis dann schon schwieriger.

Ralf

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Bleisetzer

Also.. immer diese Themen-Abweichungen.

Bitte mach doch mal einer der dazu Befugten hier eine neue Diskussion auf, in der dann die Kollegen über einen legalen Verkauf gebrauchter Software weiterdiskutieren können :twisted:

Mir geht es nur darum:

Darf ich gebrauchte Fonts kaufen?

Georg

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Thierry Blancpain

auf typophile.com kam das thema auch schon auf. resultat: kommt auf die eula an, lässt sich nicht allgemein sagen. grundsätzlich stimmt aber wohl schon, dass ein verbot des weiterverkaufs vor gericht praktisch sowieso nicht einklarbar wäre.

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Bleisetzer

Naja, ab nächsten Sonntag verkaufe ich diese Ziffernblöcke wieder für 19,90 EUR über Ebay. Aber das scheint mir tatsächlich eine Grauzone zu sein.

Wäre es offiziell und problemlos erlaubt, gäbe es ganz sicher einen Markt dafür. Und Anbieter, die sich genau darauf spezialisieren. Ähnlich, wie bei gebrauchten Spielen für Playstation oder so.

Georg

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Bleisetzer

Mir geht es nur darum:

Darf ich gebrauchte Fonts kaufen?

Georg

Georg, gebrauchte Fonts sind gebrauchte Software. Das ist also keineswegs themenfremd!

Ral

Mach mir meinen Scherz bitte nicht kaputt, gerade Dir den Schnipp-Schnapp auf den Hals zu hetzen, bitte. :)

Georg

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Gast
auf typophile.com kam das thema auch schon auf. resultat: kommt auf die eula an, lässt sich nicht allgemein sagen. grundsätzlich stimmt aber wohl schon, dass ein verbot des weiterverkaufs vor gericht praktisch sowieso nicht einklarbar wäre.

Kunststück, die reden auch über US-Recht.

In Deutschland sind die EULAs bei im Laden gekaufter Software in aller Regel völlig irrelevant.

Bei Schriften muß man insofern aufpassen, als man die häufig online und nicht als Pappschachtel im Laden kauft und dabei (also vor dem Download) einen Vertrag (den sogenannten Lizenzvvertrag) schließt, an den man dann natürlich gebunden ist.

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Gast

Georg, gebrauchte Fonts sind gebrauchte Software. Das ist also keineswegs themenfremd!

Bist du dir da ganz sicher?

Denn dann müßten Schriften ja "ganz normalem" Schutz wie jedes Programm unterliegen.

Dennoch existieren Schriftzeichengesetz, Wiener Abkommen und das neue Markenrecht, das auch "typographische Schriftzeichen" behandelt.

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Im Detail ist das natürlich höchst strittig. (Aber diese Tür will ich jetzt gar nicht aufstoßen …)

Im Bezug auf die Nutzungslizenz sehe ich aber keine Unterschiede zwischen normaler Anwendersoftware und digitalen Fonts. Lasse mich aber gern korrgieren.

Ralf

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Gast

Naja, den Hauptunterschied sehe ich darin, daß ich Fonts eher als "Kauf durch Download" kenne und Anwendersoftware als "Pappkarton im Laden oder vom Versandhändler".

Ich weiß, daß es Schriften auch auf CD gibt, aber das ist nicht "meine Welt". Insofern ist mein Blickwinkel da wohl einfach ein anderer. :-)

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Pappkarton im Laden? Puh! Sowas hab ich das letzte Mal für den Amiga gekauft.

Also ich kaufe die Mehrheit meiner Software online ohne Versand. Vor allem die ganzen Tools und Shareware-Programme, die man so braucht. Photoshop und Co. kommen natürlich noch im Karton. Ich bin ja Handbuchleser. ;-)

Ralf

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GRIOT

Hi Georg,

hier hilft es wirklich nur, die Lizenzbedingungen zu lesen. Der erworbenen Rechte differenzieren je nach Anbieter (und auch diese wandeln sich im Laufe der Zeit).

Aber der Hinweis auf andere Software war gar nicht so irrelevant. So erhälst Du zum Adobe CS-Paket im Bundle Schriften dazu. Und da bin ich mir sicher (allerdings ohne nachgesehen zu haben), daß Du das Paket nur im Ganzen verkaufen darfst. Also Software UND Schriften.

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