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Geschmacksmuster

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen!

Inwiefern habt ihr euch schon einmal Gedanken um den Schutz eurer Kreationen gemacht? Zumindest der Begriff "Geschmacksmuster" kam im Forum bisher erst zweimal vor. Ich hätte kein gutes Gefühl dabei, offenherzig in irgendeinem Forum einen Entwurf zu präsentieren. Oder ist das Thema Plagiat eher eines, das mit größeren "Gebilden" wie Firmen zu tun hat? Wie geht ihr damit um? Ich bin noch dabei, mir ein typographisches Weltbild zu bilden, daher sind für mich noch einige Fragen durchzukauen, unter anderem diese wichtige.

Danke.

Hier die Theorie: (Quelle: Fontblog.de)

Urheberrecht, das:

wird durch eine Schrift-Veröffentlichung automatisch und ohne Registrierung wirksam. Es bleibt ausschließlich dem Schöpfer vorbehalten und ist nicht übertragbar, gilt für die Lebenszeit des Urhebers und 70 Jahre darüber hinaus.

Warenzeichen, das:

ein schneller, einfacher Schutz ist der des Schriftnamens als Marke (Beispiele: Futura® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Bauer Types SA, Aachen™ ist eine Warenzeichen von Esselte Letraset Ltd.).

Geschmacksmuster, das:

für neue, eigentümliche typografische Schriftzeichen durch Eintragung (Beispieltext) im Musterregister; Schutzdauer zwischen 15 und 25 Jahre, leicht anfechtbar.

Softwarepatent, das:

eine junge Schutzmöglichkeit für Schriftdaten (Fonts), bei der die digitalen Eigenschaften einer Schrift (Umrisse, Laufweite, Kerning, ...) herangezogen werden; sehr sicher.

Wie du siehst: Nur der Name lässt sich wirklich »sicher« schützen. Bei allem anderen wirds schnell schwammig …

Wenn dir das zu heiß ist: Genau deshalb haben wir das geschlossene Typedesigner-Forum. So stehen die Entwürfe nur einen im Voraus bekannten Kreis von Kollegen zur Ansicht bereit.

Ralf

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