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Vergütung von Designleistungen

Hervorgehobene Antworten

Hallo, gestern habe ich einen Vortrag an der FH gehalten, wie man Designleistungen vergütet. Da ich zu wenig Arbeitsblätter mit hatte, habe ich diese auf meine Seite gestellt, was ich euch nicht vorenthalten möchte.

http://christianbuening.de/christianbuening/sc.html

viele Grüße

Christian

und wo ist der Download?

ist dort jemand versichert und hat erfahrungen im

versicherungsfall? die konditionen klingen ja erstmal

ganz gut. allerdings hab ich noch keine details

gefunden ...

8)

kann ich nur empfehlen. die haben gute Krankenhäuser und man bekommt tolle Magazine zur Unfallverhütung zugeschickt.

Die 40 Stunden kann ich eigentlich bestätigen. Der Rest geht für Organisation und Reinzeichnung drauf, mal mehr mal weniger.

40 Std. kreative Arbeit pro Monat? Und was macht man dann in den anderen 3 Wochen?
Ja, irgendwie muß ja auch das Typoforum laufen.
40 Std. kreative Arbeit pro Monat? Und was macht man dann in den anderen 3 Wochen?
Ja, irgendwie muß ja auch das Typoforum laufen.

:lol::lol::lol: Ich lach' mich vom Stuhl!

Ich lach' mich vom Stuhl!
Siehst Du, deshalb schicken die immer diese »tollen Magazine zur Unfallverhütung«, von denen ChristianBüning oben schreibt. Typographie ist offensichtlich doch viel gefährlicher, als der Laie gemeinhin denkt; das hat diese Berufsgenossenschaft schon durchschaut.
Ich lach' mich vom Stuhl!
Siehst Du, deshalb schicken die immer diese »tollen Magazine zur Unfallverhütung«, von denen ChristianBüning oben schreibt. Typographie ist offensichtlich doch viel gefährlicher, als der Laie gemeinhin denkt; das hat diese Berufsgenossenschaft schon durchschaut.

... und du hortest offensichtlich Versicherungsaktien ... hör' bloß auf ... ich kann nicht mehr ... nächstens muss ich meinen Bildschirm sonst auch mit unter den Tisch räumen ...

btw, die Versicherung bei der BG DP ist in Deutschland eine Pflichtversicherung laut Ratgeber Freie.

... wobei nichgt ganz klar ist, ob nicht auch die BG Verwaltung zuständig ist, je nach Tätigkeistschwerpunkt. BG ist eigentlich nur Pflicht (=Einzahlen), wenn man freie oder feste Mitarbeiter beschäftigt, dachte ich immer. Für mich selbst muss ich da nichts zahlen (und die haben mich schon auf dem Schirm, weil ich mal ein paar feste Mitarbeiter hattte). Seht lieber zu, dass Ihr bei KSK unterkommt.

Doch, doch, Christian hat recht - Norbert nur teilweise.

Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist Pflicht für den

freiberuflichen Selbstständigen. Dafür wurde im Sozialgesetzbuch

extra die ungeheuer elegante Konstruktion geschaffen, nach der

es die Zugehörigkeit nach Satzung gibt. Das gibt den privaten

Berufsgenossenschaften die Möglichkeit an die Hand, einfach

mal ein paar Berufsgruppen in ihre Satzung zu schreiben und schon –

durch die Verbindung mit dem Sozialgesetz – sind diese Berufsgruppen

per Gesetz Pflichtmitglied in einer privaten Berufsgenossenschaft.

Muss echt cool sein, wie ein König und ohne parlamentarische Kontrolle

zu sagen: »So, die Webdesigner sind jetzt meine.«

Den Markt der Selbstständigen haben die Berufsgenossenschaften

selbstverständlich daraufhin sauber untereinander aufgeteilt, was

dazu führt, dass der Reinzeichner bei DP Pflichtmitglied ist und der

Werbekaufmann bei Verwaltung. Da ja viele Freiberufler multioptionale

Existenzen sind, besteht die Wahlfreiheit also in der »Selbstdeklaration«

gegenüber den Berufsgenossenschaften.

Ein Missverständnis ist es zu glauben, dass die Mitgliedschaft in einer

Berufsgenossenschaft nur etwas für Leute wäre, die Mitarbeiter

beschäftigen. Im Gegenteil ist es so, dass man für die Mitarbeiter

auch Beiträge entrichten muss.

Und mit der KSK hat das rein gar nichts zu tun.

Muss echt cool sein, wie ein König und ohne parlamentarische Kontrolle

zu sagen: »So, die Webdesigner sind jetzt meine.«

Den Tag werde ich nie vergessen, wo so ein arroganter Fuzzi zu mir ins Bureau kommt und mir eröffnet: »Wir haben Kenntnis von Ihrer Existenz erlangt. Sie sind bei uns Mitglied.« Seitdem zahle ich.
Ein Missverständnis ist es zu glauben, dass die Mitgliedschaft in einer

Berufsgenossenschaft nur etwas für Leute wäre, die Mitarbeiter

beschäftigen.

Ja, leider. So ist es.

Sehr interessante zwei DIN A4-Seiten. Die habe ich mir ausgedruckt.

Als Freiberufler seid Ihr nicht automatisch Zwangsmitglieder der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer)?

Georg

Als Freiberufler seid Ihr nicht automatisch Zwangsmitglieder der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer)?

nur wenn wir auch gewerblich arbeiten würden ...

8)

Als Freiberufler seid Ihr nicht automatisch Zwangsmitglieder der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer)?

nur wenn wir auch gewerblich arbeiten würden ...

8)

Nun ja...

zumindest das Problem mit den aufdringlichen Herren von der GEZ haben wir sicher gemeinsam.

Vorige Woche kam einer von denen hier ins Magazin und hat dermaßen insisiert, sich persönlich davon zu überzeugen, daß wir hier keinerlei Rundfunk-Geräte betreiben, hat meine Aussage dazu nicht einfach hinnehmen wollen, so daß ich von meinem Hausrecht Gebrauch gemacht habe... und ihn vor die Tür gesetzt habe. Sehr heftige Leute, wirklich.

Georg

Die Gießereien-Einzugs-Zentrale!!! :twisted:

Und wo steht der GEZ-gebührenpflichtige Bleisetzer-PC?

Nur handelsregistereingetragene Unternehmen, also z.B. GmbH, gelten als rechtliche Personen und werden dann von der GEZ erfaßt. Alle nicht handelsregistermäßig eingetragene Unternehmen sind Personenfirmen, die in vollem Umfang für ihr Unternehmen haften. Die Person Bleisetzer hat selbstverständlich alle seine Geräte korrekt angemeldet, also auch die PC im Preußischen Bleisatz-Magazin.

Übrigens haben die Beauftragten der GEZ, alles Selbständige, die von den Prämien leben, die sie für die Meldung nicht angemeldeter Rundfunkgeräte erhalten, kein Recht auf Zutritt zu Räumlichkeiten ohne ausdrückliche Einwilligung des Besitzers der Räume. Beschwerden über rüdes Verhalten dieser Leute gibt es überall zu finden.

Georg

Übrigens:

In der neuen Ausgabe der Zeit steht ein relativ kurzer Bericht über die zu erwartende Altersarmut bei kleinen Selbständigen, auch Freiberuflern. Uns ist z.B. die Riester-Rente verwehrt und hier gibt es mittlerweile eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Während Arbeitnehmer, vertreten durch ihre Gewerkschaften, für eine Altersabsicherung sorgen, und viele von Euch, weil jung genug, wissen, daß sie im Alter von der gesetzlichen Rentenversicherung nichts erwarten könnt, haben viele Menschen meiner Generation dem System-Politiker Norbert Blüm vertraut "Die Renten sind sicher". Und genau das führt zu der im Artikel prognostizierten neuen Altersarmut.

Georg

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