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Drucklegung einer Schriftart

Hervorgehobene Antworten

Einen schönen guten Abend!

Mich quält eine Frage und ich hatte die Hoffnung mich hier an jemanden wenden zu können.

Wir sind ein Germanistikstudierender Haufen und gerade dabei eine unentgeldliche Literaturzeitung zum Laufen zu bringen. Da ich zum ersten Mal überhaupt ein Layout entwerfe bin ich in rechtlichen Fragen ein Greenhorn, zumal mir die Rechtssituation nicht ganz eindeutig erscheint, nachdem, was ich hier Informatives dazu lesen konnte. Ich benutze das Adobe-Programm In-Design mit der Schrift ´John Handy LET`im Titel. Da ich diese Schriftart digital nicht verbreite, dürfte doch die Drucklegung eigentlich kein Problem sein, oder? Und wäre es in der Tat nötig, die Schrift im PDF-Format einzubetten, damit auch die Druckerei keinen Gebrauch von der Schrift machen kann?

Besten Dank im Voraus!

Gruß, Diana

Hallo Diana,

die Schrift muss für den Rechner lizenziert sein, auf dem sie installiert ist.

Wird das ganze dann gedruckt und verkauft/verschenkt, ist alles "ok".

Einige Schrifthersteller erlauben inzwischen das temporäre Installieren der Schrift bei einem Druckservicepartner, solange die Schrift nach dem Druck wieder gelöscht wird, also nicht dauerhaft dort gespeichert bleibt. Das kannst du in der EULA (End Users Licence Agreement) zur Schrift oder zum Software-Paket mit dem die Schrift mitgeliefert wurde, genau nachlesen.

Das Einbetten in ein PDF für die Druckerei ist aber ein sehr eleganter Weg: du brichst potentiell keine EULA, und gibst der Druckerei nur das was sie braucht: ein druckfertiges, von dir vorher durchkontrollierbares PDF.

Verbreitest du hingegen das PDF elektronisch (e-book, etc.), können wieder andere Punkte der EULA zu tragen kommen... Im Zweifelsfall beim Hersteller nachfragen.

schon „Germanistikstudierender“ ist falsch…

wer ist Dieter?

Ich finde einfach dass korrekte Orthografie auch im typoforum Platz haben darf, gerade wenn es um ein Literaturprojekt geht …

Entspannt euch mal bitte und lasst hier nicht die Oberlehrer

raushängen! Im übrigen sollte man immer erst sich selbst

prüfen bevor man meckert – Sätz beginnt man weiterhin groß

und vor Auslassungspunkte gehört ein Leerzeichen.

:wink:

Der freundliche Moderator sagt: »Zurück zum Thema bitte.«

Soll das heißen, daß ich jetzt nichts mehr dazu schreiben darf? Dabei wüßte ich doch auch noch was ...

Der freundliche Moderator sagt: »Zurück zum Thema bitte.«
Du darfst natürlich weiterhin was schreiben. Ich habe nur drum gebeten, nicht befohlen.

Was für ein atypisch schönes Forum!

  • Ersteller

Hallo Sebastian,

vielen herzlichen Dank für die sehr hilfreichen Informationen!

Auch die darauf folgende Diskussion schätz´ ich überaus hoch ein. Wurde in meinem Text vielleicht noch etwas gefunden, was dem Niveau dieses Forums nicht entspricht? Bin offen für jede Kritik dieser Art!

Beste Grüße und nochmals Dank für die themenbezogene Antwort!

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