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Einfuhrumsatzsteuer USA?

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

ist Einfuhrumsatzsteuer bei Font-Käufen in USA eigentlich

ein Thema (evtl. Freigrenzen)?

  • Ersteller

Danke, Ralf.

Trotzdem mal gefragt: Wie sähe Lieferung mit Datenträgern aus? Wo liegt hier die

Freigrenze?

Die Versandkosten werden rausgerechnet.

das ist leider nicht so! ich habe letztes jahr ewig mit einem

zollbeamten genau diese frage diskutiert und am ende trotzdem

zahlen müssen!

ich habe im übrigen bei verschiedenen zollbeamten auch

unterschiedliche zölle auf identische artikel gezahlt. konkret

ging um schriftmuster aus den usa die ich über ebay gekauft

hatte...

:evil:

Ich zitiere den Zoll zu »Abgaben bei Internetkäufen aus dem Ausland«:

Bemessungsgrundlage Zollwert

Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für

den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag,

für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich

der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).

Mehr Infos gibt es beim Zoll direkt.

Ich habe bisher etliche Artikel in den USA erworben und in den meisten Fällen

die Portogebühren nicht versteuern müssen. Allerdings hängt das eben vom

Zollbeamten ab und letztes Jahr hatte ich einmal Pech. Die Frau hat ewig herum-

gerechnet und wollte wohl das Maximum herausholen. Da es um einen über-

schaubaren Betrag ging habe ich irgendwann aufgegeben und mich damit abge-

funden. Fast ...

:evil:

... gegebenenfalls zuzüglich

der Versandkosten ...

Haha, das ist clever formuliert. Und wann ist der Fall »gegeben«? Nach Lust und Laune?

Ich kann’s übrigens gut verstehen, wenn man die Versandkosten nicht explizit ausweisen kann. Aber wenn man das kann, müssen sie raus aus der Rechnung.

Ralf

Ich habe hier schwarz auf weiß die Bescheinigung vom Zoll und

die Portokosten waren auf dem Paket als auch auf den ebay-

Ausdrucken eindeutig aufgeführt. Das ist sicher ein Einzelfall aber

es gibt ihn und auch eine rechtliche Grundlage dafür. Warum

sträubst du dich so gegen diesen Fakt? Ich verstehe diese Regelung

auch nicht aber es gibt sie eben ...

  • Ersteller

Unser Steuerrecht ist schon absurd: Bei kostenpflichtigen Downloads mit offizieller Rechnung entfällt die Einfuhrumsatzsteuer, bei Lieferung der gleichen "Ware" per Datenträger aber nicht.

Warum sträubst du dich so gegen diesen Fakt? Ich verstehe diese Regelung auch nicht aber es gibt sie eben ...

Ich sträube mich nicht. Du sagst doch selbst, dass es ein Einzelfall war. Bringt doch nix, den Einzelfall zur Regel erheben zu wollen.

Ich präzisiere meine Aussage von oben: In aller Regel kann man Datenträger, Schriftmuster etc. mit einem Warenwert von bis zu 22 EUR ohne Einfuhrabgaben einführen. Hat der Zollbeamte schlechte Laune, kann er anteilige Transportkosten in den Warenwert einrechnen.

Ralf

Ich sträube mich nicht. Du sagst doch selbst, dass es ein Einzelfall war. Bringt doch nix, den Einzelfall zur Regel erheben zu wollen.

Wie weiter oben zu lesen hast du ja mehrfach betont

es gäbe die Regelung mit den Portokosten nicht und ich sei

quasi widerrechtlich abgezockt worden. Ich wollte nur

klarstellen das dem nicht so ist und ob Einzelfall oder nicht

spielt bei der gesetzlichen Grundlage keine Rolle. Passieren

kann dir das genauso wie mir ...

Im übrigen werden Beträge unter 10 Euro unter gewissen

Bedingungen nicht eingefordert. Bei einem Steuersatz

von beispielsweise 7% kann man also auch Waren für knapp

über 100 Euro zollfrei einführen. Hier noch einmal als Zitat:

10 Euro

Kleinbetrag Einfuhrumsatzsteuer;

wenn keine Zölle oder Verbrauchsteuern zu zahlen sind, sondern

nur die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und der Einführer die

EUSt als Vorsteuer bei seinem Finanzamt absetzen kann, werden

EUSt-Beträge bis 10 Euro nicht erhoben.

es gäbe die Regelung mit den Portokosten nicht und ich sei

quasi widerrechtlich abgezockt worden. Ich wollte nur

klarstellen das dem nicht so

Achso. Na wenn es dir besser geht, wenn du mit rechtlichem Segen abgezockt wurdest, dann will ich dir das gerne zugestehen. :)

Absurd wäre die Regelung trotzdem. Dieser Einfuhrzoll ist ein Wertzoll. Versandkosten sind aber kein Wert, den man einführen könnte. Wenn ich die Ware persönlich über die Grenze trage, rechnen sie doch auch nicht mein Flugticket und die Taxi-Kosten in New York mit ein …

Dreh es wie du willst Ralf - im Endeffekt hast du etwas behauptet was

so nicht stimmt. Wenn du lieber diskutierst anstatt das einzusehen

dann kannst du das gerne machen.

Wie bereits geschrieben verstehe ich die Regelung auch nicht und habe

auch ewig mit der Zolltante diskutiert. Aber letztendlich waren mir

die Hände gebunden und der Betrag war zu gering um sich deshalb auf-

zureiben. Du kannst dich aber gerne an entsprechender Stelle für mich

einsetzen - mein Dank ist dir sicher!

8)

und legt ja keinen widerspruch gegen die zollgebühren ein,

dass habe ich schon gemacht. danach habe ich über 1½ jahr

auf eine bearbeitung warten können. (nach 6 monate hatte

ich die mal angerufen da sagten sie mir noch das sie noch

fälle von 2005 bearbeiten würden – das war letztes jahr)

fazit: es kam ein kurzes schreiben indem ich nochmal alles

schildern und rechnung etc. beilegen sollte. obwohl ich das

schon beim einspruchsschreiben getan hatte ... da hatte ich

dann auch keinen bock mehr, zumal ich diese nachweise nicht

mehr hatte. es ging um eine größere ebaylieferung die in zwei

pakete aufgeteilt wurde und dummerweise auch zwei mal verzollt

werden durfte. natürlich zwei mal die gleiche rechnung. habe für

jedes paket 50 euro zahlen dürfen. :(

mittlerweile weiss ich wie ich es anstelle und lasse entweder alles

für kleine warenwerte oder als geschenk verschiffen.

ich musste vor einem jahr für ein pony specimen beim zoll auch ziemlich tief in die tasche greifen. mittlerweile lasse ich mir alles als "documents" deklarieren. dadurch erspare ich mir auch noch den weg zum zollamt, da in diesen fällen die post direkt an mich geschickt wird.

  • 3 Wochen später...

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