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Grafik/Illustration - selbstständig in Deutschland?

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Sebastian Nagel

Liebe deutsche Forenmitglieder, ihr kennt euch da bestimmt etwas besser aus als ich als Österreicher:

Meine Freundin, Studentin in Österreich, Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz Deutschland, hätte die Möglichkeit, neben dem Studium ein paar Aufträge im Bereich Grafik / Illustration anzunehmen, wenn sie die Möglichkeit hat, diese offiziell und finanzamttechnisch korrekt abrechnen zu können. Kunden wären Agenturen und Unternehmen.

Was muss sie in Deutschland dafür anmelden? Ein Gewerbe? Gar nix?

Was für Möglichkeiten gibt es, das alles offiziell, aber ohne organisatorischen Kopfstand, annehmen zu können?

Was hat es mit der KSK auf sich?

Gibt es Einkommensgrenzen unter denen das ganze steuerfrei ist?

Was gibt es bei Auftraggebern aus dem Ausland (Österreich) zu beachten?

Was muss dem Finanzamt mitgeteilt werden?

Wie gesagt, es geht vorläufig lediglich um den einen oder anderen Auftrag ab und zu.

Weblinks, Buchtipps, Praxisbeispiele wie ihr es macht... alles willkommen.

Danke

Sebastian

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Benjamin Braddock

Hallo Sebastian,

eigentlich muss sie nur bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Die Arbeit als Grafiker/Illustrator kann als Freiberufler getätigt werden. Sie sollte nur darauf achten keine gewerblichen Anteile, wie Druckereikosten o.ä. in Ihren Rechnungen zu haben.

Weiter muss Sie entscheiden, ob sie in ihren Rechnungen die USt. ausweist oder nicht.

Den KSK-Anteil von ich glaube 7% der Rechnungskosten muss der Auftraggeber selbständig an die KSK abführen.

Bis ca. 7.500,– Euro Jahreseinkommen fallen keine Steuern an....

Grüße

BB

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BuchStabe

Hallo Sebastian,

so hab ich das neben dem Studium gemacht:

- Steuernummer beim Finanzamt besorgen als Freiberufler und Kleinunternehmer.

- auf jeden Fall kein Gewerbe anmelden, sonst werden Gewerbesteuern fällig und noch viel mehr unnötiges Zeug

- KSK für sie selbst ist nicht nötig, sie wird ja sicher als Studentin krankenversichert sein (da Einkommensgrenzen beachten, das weiß die Krankenkasse)

- Rechnung schreiben mit Steuernummer, Rechnungsnummer und dem Satz:

"Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UstG bin ich nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen"

- Auf der Rechnung natürlich auch keine Umsatzsteuer ausweisen

- Am Ende des Jahres bekommt das Finanzamt eine einfache Einnahmen-Überschuß-Rechnung. (Hab jetzt aber nicht den Freibetrag im Kopf, ab wann dann Steuern fällig werden aber mind. 4000 € Gewinn sind drin)

Gruß Helmut

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Benjamin Braddock

Jeder Auftraggeber, der künstlerische Leistungen einkauft muss ca. 7 % an die KSK abführen. Dabei ist es egal, ob der Leistungsempfänger bei der KSK ist oder nicht.

Das Ausweisen der USt. bzw. MwSt. macht unter Umständen schon Sinn, wenn ich als Freiberufler regelmäßig Ausgaben tätige oder mir einen Computer o.ä. kaufe. Da ich dann die bezahlte MwSt. wieder zurück bekomme.

BB

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