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Keyboard-Symbolschrift erstellen?

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Yves

Hallo zusammen,

ich hoffe hier im richtigen Forum gelandet zu sein.

Ein Kunde von mir hat nachgefragt ob ich Ihm eine Symbolschrift erstellen kann, welche Tastaturknöpfchen darstellen soll. Jedoch möchte er die angezeigten Buchstaben in einer Univers oder der Cordia New gesetzt haben.

Hintergrund ist dass der Kunde in der Softwareentwicklung tätig ist und seine Handbücher gerne mit Hilfe einer solchen Symbolschrift erstellen will um die Tastaturbefehle zu erklären.

Ich mache mir aber nun gedanken über die Rechtslage. Ich bin mir nicht sicher ob eine kommerzielle Schrift wie die Univers einfach so genommen und grob gesagt, zusammen mit einem Rahmen zu einer neuen Schrift gebaut werden darf? Oder gilt dies als neue Schrift da ja nichtmehr der einzelne Buchstabe der Univers vorhanden ist sondern noch etwas Drumherum entstanden ist? Ist eventuell eine Schrift wie die Arial für die Basiszeichen erlaubt?

Schonmal Danke im voraus!

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Yves
In der Tat knifflig.

Ich war ja bei »Zeichen setzen« mit der Keys sehr zufrieden:

http://www.urwpp.de/cgi-bin1/dalcgi/sou ... hchar=keys

Ich hatte dem Kunden auch schon die "Mac Key Caps" vorgeschlagen. Da er aber bestimmte Vorstellungen zu Form, Grösse und Position der Zeichen hat, lässt er sich schwer überzeugen.

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Yves
frag Michel doch direkt, ob er dir helfen kann

http://www.michelm.org/dt_07.html

Ich werde wohl eher Kontakt mit Linotype aufnehmen müssen. Soweit ich informiert bin ist die Univers ausschliesslich für die Linotype Corp. lizensiert.

In einer ersten Phase wurden dem Kunden jetzt mal Illustrator Dateien mit einigen Vorschlägen geliefert. Dies könnte durchaus eine Alternative sein da wir hier unabhängig von einer Schriftlizensierung sind.

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Michel_M.
Symbolschrift erstellen kann, welche Tastaturknöpfchen darstellen
Illustrator Dateien mit einigen Vorschlägen geliefert.

In der Keys sind alle Tasten einer Mac- und PC-Tastatur erfasst. Und das für mehrere, europäische Sprachen. Dadurch kann Mehrsprachensatz durch Schriftwechsel realisiert werden - und zwar mit der Tastaturansicht des jeweiligen Landes. Dazu alle Mausbewegungen für 1-, 2- und 3-Tastenmäuse.

Warum also den Aufwand nochmal leisten? :-)

Vielleicht kann ich Dir ja helfen, wenn Du mir sagst, was die Vorstellungen Deines Kunden sind.

Ich mache mir aber nun gedanken über die Rechtslage.

Jede kommerzielle Schrift ist in diesem Fall ausgeschlossen, da ja Rechte an Dritte vergeben werden sollen - was aber Lizenzvereinbarungen in der Regel ausschliessen. Bleibt nur eine Individuallizensierung oder Neuzeichnung einer Schrift.

(by the way: das Konzept der Keys ist natürlich auch urheberrechtlich geschützt :-) )

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Yves

Hallo und danke für die Antwort,

Jede kommerzielle Schrift ist in diesem Fall ausgeschlossen, da ja Rechte an Dritte vergeben werden sollen - was aber Lizenzvereinbarungen in der Regel ausschliessen. Bleibt nur eine Individuallizensierung oder Neuzeichnung einer Schrift.

Das hatte ich mir schon gedacht.

Warum also den Aufwand nochmal leisten? :-)

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt als die Auftragsbeschreibung von unserer Marketingabteilung zu mir gekommen ist. Leider musste ich sehr schnell feststellen dass der Kunde leicht egozentrisch ist und Abweischungen von seinen Vorgaben nicht sehr gutheisst. :blabla:

Vielleicht kann ich Dir ja helfen, wenn Du mir sagst, was die Vorstellungen Deines Kunden sind

Das ist sehr nett. Seine Vorgabe lautet die Univers oder Cordia New zu benutzen (Univers bevorzugt). Eben durch die daraus resultierenden Schwierigkeiten mit Lizensierung sowie Folgekosten hat er sich jetzt überzeugen lassen ein Packet mit einzelnen Illustrator Dateien zu erstellen. Zumal, da ein Grafiker noch gemeint hat dass es möglich wäre noch mit Effekten im Layout zu arbeiten.

(by the way: das Konzept der Keys ist natürlich auch urheberrechtlich geschützt :-) )

In welcher Hinsicht ist dies gemeint?

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Michel_M.
In welcher Hinsicht ist dies gemeint?

Das Urheberrecht ist sehr komplex und schützt nicht nur einen realen Gegenstand (in deinem Falle eine Schrift), sondern auch rein geistige Produkte (in meinem Falle ein Konzept).

Meine Bemerkung ist in diesem Sinne zu verstehen, als Hinweis auf einen weitergehenden Schutz. Aus Kollegenkreisen hört man da teils haarsträubende Glaubensansätze :-)

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Jens Kutilek
Das Urheberrecht ist sehr komplex und schützt nicht nur einen realen Gegenstand (in deinem Falle eine Schrift), sondern auch rein geistige Produkte (in meinem Falle ein Konzept).

Nein, tut es nicht. Lies mal §1 des UrhG. Nur Werke sind geschützt. Ideen lassen sich nicht urheberrechtlich schützen.

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
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Michel_M.
Nein, tut es nicht.

Ja, völlig richtig. Eine reine Idee ist natürlich nicht geschützt - da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ein schützenswertes, geistiges Produkt muß natürlich in eine eine Form gebettet werden.

Ich sag ja, das ist ein komplexes Thema und schnell spricht man sich flappsig in eine falsche Richtung :-)

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Yves
Ein schützenswertes, geistiges Produkt muß natürlich in eine eine Form gebettet werden.

Kann man denn behaupten dass eine Idee welche in eine Form gebracht wurde, Urheberrechtlich geschützt ist?

Diese "Form" muss aber noch zusätzlich im Detail definiert werden. Sonst hätte ja die erste Person welche eine Idee einer "Tastatur"-Schrift hatte und diese auch in eine Form realisieren konnte, das Monopol darauf. :oops:

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Norbert P
Eine reine Idee ist natürlich nicht geschützt - da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ein schützenswertes, geistiges Produkt muß natürlich in eine eine Form gebettet werden.

Laienhafte Kurzdarstellung, soweit ich es weiß: Werke (Texte, Zeichnungen, Melodien) sind bei uns allein dadurch geschützt, dass sie gemacht bzw. veröffentlicht wurden, das muss man nicht anmelden oder so. Bei "Konzepten" (z.B. Designs und Erfindungen) ist das anders, da muss man was eintragen lassen, das ist aufwändig und führt nicht immer zum Erfolg.

Also zusammengefasst: Die Idee ist durch Veröffentlichung in genau der einen Form geschützt, in der sie veröffentlicht wurde. Schutz über diese eine Fassung hinaus gibt's nur mit ordentlich Papierkram (und Gebühren).

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