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Rechtliche Frage zur "Kopie" einer Schrift

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Gast bertel

Weil wir hier wieder mal verschiedene Meinungen haben: Darf ich einen bestehenden Font ausdrucken, diese Vorlage selbst vektorisieren und als eigenen Font verkaufen? Oder sprechen da irgendwelche Urheber-, Marken-, Gebrauchsmuster- oder wieauchimmer-Rechte dagegen?

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Cajon

Ohne das grad auf die Schnelle mit Quellen belegen zu können (ist aber schon hier im Forum diskutiert worden): Ja.

Die Kopie der elektronisch vorhandenen Vektordaten wäre verboten, das selber nachzeichnen von auf Papier vorhandenem ist erlaubt (aber halt schlechter Stil).

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Ohne das grad auf die Schnelle mit Quellen belegen zu können (ist aber schon hier im Forum diskutiert worden): Ja.

Die Kopie der elektronisch vorhandenen Vektordaten wäre verboten, das selber nachzeichnen von auf Papier vorhandenem ist erlaubt (aber halt schlechter Stil).

Neien! Das kann man so nicht sagen.

Wenn das Original-Werk immer noch deutlich als solches zu erkennen ist und das Urheberrecht nicht ausgelaufen ist, ist es ein Urheberrechtsverstoß, ob digital kopiert oder neu vektorisiert spielt erstmal keine Rolle.

Ralf

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Cajon
Neien! Das kann man so nicht sagen.

Wenn das Original-Werk immer noch deutlich als solches zu erkennen ist und das Urheberrecht nicht ausgelaufen ist, ist es ein Urheberrechtsverstoß, ob digital kopiert oder neu vektorisiert spielt erstmal keine Rolle.

Hm, dann hab ich’s mir falsch gemerkt :cry:

Mal nochmal die Threads durchsuchen …

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Schwalbenkoenig
Wenn das Original-Werk immer noch deutlich als solches zu erkennen ist und das Urheberrecht nicht ausgelaufen ist, …

Der Herr Stiehl behauptet ja in diesem PDF, dass (in Deutschland) das Urheberrecht nach 25 Jahren nach Erstpublikation/Anmeldung beim Patentamt ausgelaufen wäre. Und nicht, wie ich gemeint habe, 70 Jahre nach dem Hinscheiden des Schöpfers. Ich bin aber auch kein Experte im Urheberrecht. Wer kann die Richtigkeit belegen?

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Schlaflos

Lieber Schwalbenkönig,

Der Herr Stiehl behauptet ja in diesem PDF, dass (in Deutschland) das Urheberrecht nach 25 Jahren nach Erstpublikation/Anmeldung beim Patentamt ausgelaufen wäre.

da werden zwei Dinge miteinander gemischt: Zum einem das Urheberrecht und zum anderen Geschmacksmuster. Ein Geschmacksmuster kann maximal 25 Jahre aufrecht erhalten werden. Stimmt.

Urheberrecht: Paragraf 64 im UrhG ist sehr konsequent (und endlich mal ein Paragraf der flockig zu lesen ist): 70 Jahre.

Gruß,

Alex

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