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Lizenz-Frage

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J_hu

Hallo zusammen.

Gerade erst angemeldet und schon die erste Frage, und dann auch noch so eine komische ...

Aber Versuch macht klug ...

Also: Ein Kunde gibt bei einem Software- bzw. Systemhersteller ein Produkt (Handy, PDA, Nav-Gerät o.ä.) in Auftrag und verlangt dabei die Verwendung einer bestimmten kostenpflichtigen Systemschrift (z.B. Helvetica Neue). Diese Schrift wird während der Entwicklung des Produkts benötigt und fließt natürlich hinterher auch in das Produkt selbst ein.

Wie verhält es sich hier mit den Lizenzkosten?

  • Braucht die Zulieferfirma eine Lizenz pro Mitarbeiter, der mit dem Font aktiv arbeitet (z.B. Designer)?[/*:m:4sowudw6]
  • Neben den Designern werden auch Entwickler den Font benötigen, um Testversionen der Applikation zu generieren. Hier würde es allerdings reichen, immer die selbe Instanz des Fonts dazuzulinken, d.h. die Schrift würde nur an einer Stelle auf der Festplatte eines Servers liegen.[/*:m:4sowudw6]
  • Werden später Lizenzen pro verkauftem Gerät fällig?[/*:m:4sowudw6]

Ich weiß, das sind merkwürdige Fragen, und es kann auch sein, daß ich hier beim Typografie-Forum völlig falsch bin, aber vielleicht kennt jemand hier einen ähnlichen Fall aus der Berufspraxis?!

Vielen Dank schonmal im voraus.

Viele Grüße,

Jürgen

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In welcher Weise werden die Fonts denn auf den späteren Geräten benutzt? Als echte »installierte« Fonts? Oder als vorher gerenderte Grafiken?

Wenn wirklich die kompletten Fonts zum Rendern aufs Gerät sollen, muss man mit dem jeweiligen Hersteller sprechen und eine entsprechende Multilizenz verhandeln. Bei Linotype-Fonts wie der Helvetica ist das ein gängiges Prozedere.

Für die Designer braucht man natürlich auch eine entsprechende Lizenz. Es geht immer danach, wo der Font aktiv gerendert wird. Ob der Font physisch auf einem Server liegt, spielt keine Rolle. Die Anzahl der Nutzer ist entscheidend.

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J_hu

Hallo Ralf.

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Es handelt sich um ein Kfz-Infotainment-System, in dem der Font als Systemfont eingesetzt wird, d.h. die gesamte Bedienoberfläche ist in dieser Schrift gehalten.

Es gibt für den Benutzer natürlich auch die Möglichkeit, z.B. eine SMS zu schreiben oder eine Adresse einzugeben. In diesem Fall nutzt der Benutzer eine Art virtuelle Schreibmaschine auf Touch-Screen-Basis.

In jedem Fall handelt es sich aber um ein geschlossenes System, bei dem die Schrift weder extrahiert noch ausgetauscht werden kann. Ich habe schon von Haushaltsgeräten gehört, die auf ihrem Display eine TrueType-Schrift verwenden. So ähnlich ist das hier auch.

Aber natürlich wird die Schrift in jedem System gerendert.

Bei den Software-Entwicklern ist das so, daß diese natürlich von Zeit zu Zeit eine komplete Software für das System generieren müssen, um diese anschließend auf der tatsächlichen Hardware testen zu können. Dabei muß natürlich auch die Schrift irgendwie mit eingebunden werden, damit sie hinterher (mittels OpenGL) auf dem Systembildschirm angezeigt werden kann. D.h. der Benutzer benutzt die Schrift nicht aktiv, er holt sie nur im entscheidenden Moment vom Server und bindet sie als Teil des Software-Pakets mit ein.

Gerendert wird sie dann auf dem Testsystem. Theoretisch würde dann eine Lizenz pro Testsystem fällig?!

Werden Lizenzkosten für die Schrift typischerweise an die Endkunden weitergegeben? Heißt das, daß ich auch eine kleine Lizenz-Gebühr zahle, wenn ich mir eine Tageszeitung kaufe, die in einer bestimmten Schrift gehalten ist? Und wenn ja, an wen geht diese Zahlung dann? Führt der Herausgeber der Zeitung den Betrag dann an den Herausgeber der Schrift ab?

Eine spannendes Thema, auch wenn viele Kosten damit verbunden sein können.

Viele Grüße

Jürgen

(SW- und HMI-Entwickler und Hobby-Typograf ;-)

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Es handelt sich um ein Kfz-Infotainment-System, in dem der Font als Systemfont eingesetzt wird, d.h. die gesamte Bedienoberfläche ist in dieser Schrift gehalten.

Dann muss auch jedes Gerät lizenziert werden, bzw. man handelt dann eine Pauschale aus.

Werden Lizenzkosten für die Schrift typischerweise an die Endkunden weitergegeben? Heißt das, daß ich auch eine kleine Lizenz-Gebühr zahle, wenn ich mir eine Tageszeitung kaufe, die in einer bestimmten Schrift gehalten ist?

Tageszeitung ist kein gutes Beispiel, da die Schrift ja nicht beiliegt, aber dein Computer zum Beispiel. Die Systemfonts darauf, z.B. Helvetica werden von Hersteller des Betriebssystems von Linotype lizenziert. Sicherlich für einen minimalen Betrag pro Rechner, aber in der Summe läppert sich das natürlich.

Also einfach für die benutzte Schrift den Hersteller ausfindig machen und mit dem eine Multi-Lizenz aushandeln.

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TYPOGRAFSKI

zeitung und digitale geräte sind für die meisten hersteller was anderes.

frage doch am besten bei den hersteller der schrift die bei dir in frage kommt nach, die meisten haben super service und werden es dir erklären, bzw. ein angebot machen.

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Ivo
Es gibt für den Benutzer natürlich auch die Möglichkeit, z.B. eine SMS zu schreiben oder eine Adresse einzugeben. In diesem Fall nutzt der Benutzer eine Art virtuelle Schreibmaschine auf Touch-Screen-Basis.

In jedem Fall handelt es sich aber um ein geschlossenes System, bei dem die Schrift weder extrahiert noch ausgetauscht werden kann.

Seit neuestem deckt die Standardlizenz von FontFonts das nicht editierbare Einbetten in solche Geräte ab. Dazu muss der Font lediglich »sicher« eingebettet [darf also nicht aus der Applikation bzw. dem Gerät heraus extrahierbar sein], sowie lediglich ein Subset des ursprünglichen Fonts sein. Das von dir beschriebene editierbare Einbetten [unter den gleichen beschriebenen Bedingungen] erfordert eine Sonderlizenz, die sich entweder nach der Menge der verkauften Geräte oder einer zu definierenden Laufzeit richtet und durch einfache Kontaktaufnahme mit Foundry oder Distributor erfragt werden kann.

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Seit neuestem deckt die Standardlizenz von FontFonts das nicht editierbare Einbetten in solche Geräte ab.

Aber das gilt doch nur für »statische« Inhalte, wie ein PDF oder sowas, das einfach nur angezeigt oder ausgedruckt wird, oder? Sobald der User neu Texte generieren kann (Eingabefeld am Navi), ist es doch kein »nicht editierbares Einbetten« mehr. So deute ich jedenfalls den Punkt 2.2 hier.

Wie sieht es mit dynamischen Textfeldern in Flash-Dokumenten aus?

Und wie definiert ihr »Subset«? Darf ich irgendein einzelnes kyrillisches Zeichen rauslassen und es wäre dann in Ordnung? :D

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Ivo
Aber das gilt doch nur für »statische« Inhalte, wie ein PDF oder sowas, das einfach nur angezeigt oder ausgedruckt wird, oder? Sobald der User neu Texte generieren kann (Eingabefeld am Navi), ist es doch kein »nicht editierbares Einbetten« mehr. So deute ich jedenfalls den Punkt 2.2 hier.

Eben, das hab ich ja geschrieben.

Wie sieht es mit dynamischen Textfeldern in Flash-Dokumenten aus?

Das ist editierbar und bedarf einer Sonderlizenz. Statisches Flash selbst erachten wir als sicher im Sinne des Punktes 2.2 unserer EULA, solange »Protect from Import« eingeschaltet ist.

Und wie definiert ihr »Subset«? Darf ich irgendein einzelnes kyrillisches Zeichen rauslassen und es wäre dann in Ordnung? :D

Subset heißt, dass nicht der komplette Zeichensatz – also nicht der originale Font – eingebettet wird. Wir gehen damit also mit einem großen Schritt auf die User zu und wollen damit auch ein Bewusstsein für die ganze Problematik schaffen und uns gleichzeitig den heutigen Anforderungen stellen. Die Schrift in einem gedruckten Buch ist ja letztlich auch nur ein Subset. Wir haben versucht, das als Ausgangspunkt für unsere Überlegungen zu nehmen. So gesehen macht es für uns keinen Unterschied mehr, ob mit der lizenzierten Schrift ein [ohnehin nicht-editierbares, »subgesettetes« und sicheres] Buch, eine nicht-editierbare, »subgesettetes« und sicheres PDF oder ein nicht-editierbares, »subgesettetes« und sicheres Navigationsgerät erstellt wird.

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J_hu

Hallo zusammen.

Na, das entwickelt sich ja zu einer interessanten Diskussion.

Wenn ich das also richtig verstehe, beinhaltet eine digitale Funkuhr, die nur die Zeit in einer bestimmten Schriftart anzeigt, eine nicht-editierbares Variante der Schrift (wahrscheinlich wäre "nicht zum Editieren benutzbare Variante" der bessere Ausdruck, denn ich editiere ja nicht die Schrift selbst), ein Taschenrechner mit gleicher Schrift, bei dem der Benutzer durch Drücken der Tasten Zahlen "seiner Wahl" auf dem Display erzeugen kann, aber die editierbare Variante, die höhere Lizenzen kostet (auch wenn die "editierten Zeichen" nur zum Betrieb des Systems selbst benötigt werden und keine weiterverwertbare Ausgabe damit erzeugt wird, bei der es auf diese bestimmte Schrift ankommt).

Klar, daß in beiden Fällen ein Subset der Schrift so in die Software eingebettet wäre, daß der Endbenutzer sie nicht extrahieren kann.

Vielen Dank schon mal für diese Infos; ich werde sie an unseren Einkauf weiterleiten.

Viele Grüße,

Jürgen

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