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Fußnotenzeichen in Grundschrift?

Hervorgehobene Antworten

Liebe Leute,

ich bin neu hier und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. In meinem Job als wiss. Lektorin habe ich oft mit Fußnotenzeichen zu tun. Aber Zitierrichtlinien gibts wie Sand am Meer und jeder sagt was anderes.

Meine Fragen:

Wenn im Lauftext ein kursives Wort bzw. ein kursiver Satz steht, das/der mit einem Fußnotenzeichen versehen ist, wie gehört das Zeichen dann: kursiv oder Grundschrift? Wenn's fett ist, fett oder Grundschrift?

Ähnliche Frage zu Klammerzusätzen in Zitaten, wie z.B. [Anm. d. A.], gehören solche in einem kursiven Zitat kursiv oder in Grundschrift?

Was sagen die Schriftenprofis?

Vielen Dank und liebe Grüße, HelgaKM

Die Fußnotenzeichen (also ich gehe jetzt davon aus, daß damit Sternchen, hochgestellten Ziffern u. dgl. gemeint sind) müssen auf jeden Fall einheitlich sein. Die Fußnotenbezeichnung im Text muß ja typographisch identisch sein mit der Fußnotenbezeichnung an der Fußnote selbst. Da aber die Fußnotenbezeichnungen an den jeweiligen Fußnoten nicht wechselweise fett, cursiv oder gewöhnlich sein können, kann auch im Text auf die jeweiligen Auszeichnungen keine Rücksicht genommen werden. Es muß also ein typographischer Standard festgelegt (das muß nicht, wird aber zumeist die Grundschrift sein) und dann durchgehalten werden. Die Klammerzusätze in cursiven Citaten würde ich in Grundschrift setzen, schon damit sie innerhalb des Citates als Fremdkörper herausgestellt sind.

Pachulke m.E. recht, die Fußnotenziffer hat sich nicht am Textformat zu orientieren. Als konkretes Beispiel aus meinem Arbeitsalltag: in der Genetik werden Organismennamen, Genbezeichnungen etc. kursiviert. Fußnoten beziehen sich aber ja auf die Belege der kompletten Aussage, nicht nur auf den kursivierten Teil. Damit bleiben sie aufrecht (wie von den Journalen, die mit Indexziffern arbeiten, auch überwiegend praktiziert).

Grüße,

Christian

  • Ersteller

Diese Diskussion hatte ich schon vorher gelesen - nein - es passt nicht ganz, denn es behandelt einen Klammerausdruck innerhalb des Grundtextes. Bei meiner Frage handelt es sich aber um einen Klammerausdruck innerhalb eines kursiven Zitats.

Also: Grundtext Grundtext Grundtext: "kursiv, kursiv, kursiv [Anm. d. A.] kursiv, kursiv, kursiv."

Vielen Dank jedenfalls auch an Pachulke und Christian!

Helga

Bei meiner Frage handelt es sich aber um einen Klammerausdruck innerhalb eines kursiven Zitats.

Also: Grundtext Grundtext Grundtext: "kursiv, kursiv, kursiv [Anm. d. A.] kursiv, kursiv, kursiv."

Das ist für mich eine Frage der Relevanz. Ist der Klammerausdruck innerhalb des kursiven Zitats eine zusätzliche Erklärung/Präzisierung zum Zitat? Dann ist es auch nicht nötig, dass das ausgezeichnet wird – dafür reichen mir die eckigen Klammern.

Ist der Klammerausdruck eine eigenständige Position des Autors zum Zitat, würde ich auszeichnen. Insbesondere wenn der Grundtext vom gleichen Autor stammt, wie die Anmerkung innerhalb des Zitats.

…Bei meiner Frage handelt es sich aber um einen Klammerausdruck innerhalb eines kursiven Zitats.Also: Grundtext Grundtext Grundtext: "kursiv, kursiv, kursiv [Anm. d. A.] kursiv, kursiv, kursiv."

Wenn die Anm. d. A. von dir stammt, dann wird sie nicht kursiviert.

Wenn die Anm. d. A. zitiert wird, dann wird sie kursiviert.

  • Ersteller
Wenn die Anm. d. A. von dir stammt, dann wird sie nicht kursiviert.

Wenn die Anm. d. A. zitiert wird, dann wird sie kursiviert.

Ich sehe schon, in den von mir gemeinten Fällen, in denen die Anmerkungen immer vom Verfasser des Textes selbst stammen (ich selbst bin nur Leserin), gibt es unterschiedliche Meinungen. Meine Entscheidung ist für die Normalschrift gefallen, da es sich um Anmerkungen des Autors handelt, die das von ihm verwendete Zitat erklären (z.B. Abkürzungen oder Begriffe, die dem Leser unklar sein könnten). Sogar das eingefügte [sic] bei offensichtlichen Fehlern im Zitat ist ja auch eine Anmerkung des Autors zum Zitat.

Vielen Dank euch allen,

Helga

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