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Kopf- und Fußzeile auf 2. Seite übernehmen

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen,

wenn ich einen Brief schreibe mit Kopf- und Fußzeile, muss ich das dann auch auf die 2. Seite übertragen oder muss dies auf der 2. Seite nicht mehr drauf sein?

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Danke.

Auf einem Brief muss streng genommen überhaupt nichts drauf sein. Für einen Geschäftsbrief gibt es rechtliche Vorgaben, genau so wie für eine Rechnung.

Bei Geschäftsbriefen werden üblicherweise die Pflichtangaben auf dem Erstblatt aufgeführt, das Zweitblatt ziert meist nur das Logo. Das hat aber optische und keine rechtlichen Gründe.

Was genau meinst du mit "… muss dies auf der 2. Seite nicht mehr …"? Rein rechtlich? Optisch?

  • Ersteller

Ist ein Geschäftsbrief und die rechtlichen Vorgaben wären wichtig für mich.

Die findest du bei jeder Handelskammer, beispielsweise hier.

  • Ersteller

Vielen Dank für den Link, leider hilft mir der aber nicht weiter, da hier nirgends auf die 2. Seite eingegangen wird.

Das ist hier ein Typoforum und kein Juraforum. Ich habe aber noch nie ein Brieffolgeblatt gedruckt oder gesehen, wo die ganzen Angaben noch einmal daraufstehen. Ein Geschäftsbrief ist ja keine fälschungssichere notarielle Urkunde (und auch dort würde man die Angaben nicht wiederholen, sondern die Blätter miteinander versiegeln). Sinn der Pflichtangaben ist es, daß der Geschäftspartner weiß, mit wem er es zu tun hat, und diesem Sinn ist entsprochen, wenn die Angaben auf Seite 1 stehen.

Die zweite Seite ist Teil des Geschäftsbriefs. Wenn du also auf dem Erstblatt die Pflichtangaben stehen hast, ist den rechtlichen Anforderungen Genüge getan. Es muss auf den Seiten ab 2 nichts mehr stehen. Außer "Seite 2 des Schreibens vom …" oder so ähnlich.

  • Ersteller

@Bertel: Vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir schon sehr weiter. Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.

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