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Falsche Schrift auf Göttinger Straßenschildern

Hervorgehobene Antworten

Ich kann die Reaktionen verstehen, wenn die Geschichte auf der Titelseite landet.

Beim 70er-Schild ist die falsche Schriftart gewählt: Statt Arial müsste eigentlich die Schriftgruppe "Linear-Antiqua" verwendet werden. Zu besichtigen an der Kreuzung Kasseler Landstraße/Otto-Brenner-Straße/Siekweg.

Zu solchen Aussagen fällt mir nur noch wenig ein.

Der Journalist hätte erklären müssen, warum das Durcheinander den "Diplomdesigner Sören F." (hat der was verbrochen?) stört. Aber er hat sich nicht dafür interessiert und tippt dann Bildunterschriften wie diese: "Beim 70er-Schild ist die falsche Schriftart gewählt: Statt Arial müsste eigentlich die Schriftgruppe "Linear-Antiqua" verwendet werden." Und den Unterschied zwischen Divis und Gedankenstrich kennt er auch nicht. Die Leser in den Kommentaren haben schon recht, solche Zeitungsartikel sind lächerlich.

Zu solchen Aussagen fällt mir nur noch wenig ein.

Das stimmt schon so. Die DIN-Normen berufen sich natürlich ihrerseits wieder auf die DIN-Schriftklassifikationen. (hier ist also die Serifenlose Linear-Antiqua gemeint)

Wobei es nicht stimmt, dass es sich um Vorschriften handelt. Die wegweisende Beschilderung ist in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen erklärt – aber wie der Name schon sagt: es sind (leider nur) Richtlinien.

Ein netter Schildbürger-Artikel ... am 1. April könnte man ihn erneut drucken.

Andererseits kann man für sein Geld als Auftraggeber eine ordentliche Arbeit verlangen.

Wenn die Arbeit ausgeschrieben wird und man nur den billigsten Anbieter nimmt, muß man mit einer entsprechend billigen Lieferung rechnen. Es gibt nicht wenige Kollegen, die sich niemals an Ausschreibungen beteiligen. Meine Werkstatt hält sich vom Preiswettbewerb dieser Art auch fern.

Ja, für ordentliche Arbeit sollte auch ein ordentlicher Preis bezahlt werden. Aber die Auswahl geht wohl meist nur über den billigsten Preis – dementsprechend ist dann das Ergebnis.

Wenn die Arbeit ausgeschrieben wird …

Das ist im öffentlichen Sektor oft die einzig zugelassene Möglichkeit, Aufträge zu vergeben. Und von den Vorgaben her gesehen sind die Schilder ja fehlerfrei.

Wenn ich diese Diskussion so lese, dann fühle ich mich sofort an den Artikel über den Wandel des Erscheinungsbildes der Berliner Verkehrsbetriebe erinnert, den ich gestern im neuen TJ gelesen habe (Autor Lars Krüger, TJ3, ab Seite 52). Dort wird sehr anschaulich geschildert, wie die Verwendung von falschen, weil vom Corporate Design abweichenden, Schriften ein einheitliches Erscheinungsbild aufweichen und auf lange Sicht zerstören können. Die Gestalterschmerzen und den Frust des Autors kann ich beim Lesen uneingeschränkt nachfühlen.

Wobei es nicht stimmt, dass es sich um Vorschriften handelt. Die wegweisende Beschilderung ist in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen erklärt – aber wie der Name schon sagt: es sind (leider nur) Richtlinien.

Heißt das, daß es hier nicht nur bei Straßenschildern, sondern auch bei offiziellen Verkehrsschildern Ermessensspielräume gibt? Ich dachte, Verkehrsschilder wären verbindlich bundeseinheitlich genormt.

Die Schilder auf Autobahnen sind bundeseinheitlich. Nur ein kleines Dorf (Hessen) leistet weiter Widerstand und hat ein eigenes Regelwerk (das sich aber an die bundeseinheitliche Fassung eng anlehnt)

Heißt das, daß es hier nicht nur bei Straßenschildern, sondern auch bei offiziellen Verkehrsschildern Ermessensspielräume gibt? Ich dachte, Verkehrsschilder wären verbindlich bundeseinheitlich genormt.

So isses. Die DIN1451 ansich ist natürlich eine offizielle deutsche Norm und Dinge wie Verbotsschilder sind zwar in der StVO enthalten – aber welche Schriften nun wie genau zum Einsatz kommen, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die größeren Schilder werden in der Regel von Spezialsoftware gelayoutet, die die Richtlinien aus RWBA und RWB automatisch umsetzt, aber umso mehr man in die Provinz kommt, umso mehr Unsinn wird gemacht, da dann einfach die zuständigen Betriebe irgendwas in ihrem CAD-Programm oder CorelDRAW zusammenschieben.

Es klingt ja auch in obigen Artikel an, dass man das zwar anprangern kann, aber dass es dagegen auch keine rechtliche Handhabe gibt.

je mehr man in die Provinz kommt, desto mehr Unsinn wird gemacht, da dann einfach die zuständigen Betriebe irgendwas in ihrem CAD-Programm oder CorelDRAW zusammenschieben.

Es klingt ja auch in obigen Artikel an, dass man das zwar anprangern kann, aber dass es dagegen auch keine rechtliche Handhabe gibt.

Wenn der Gesetzgeber sich auch noch darum kümmerte, könnten wir Provinz und Metropole gar nicht mehr unterscheiden. Man stünde in der dörflichen Shopping-Mall, und auch die Straßenschilder sähen aus wie in der Großstadt. Man bekäme Verdruß. Und was wäre, wenn der deutsche Gesetzgeber mal wieder gebrochene Schriften bevorzugte? Er soll sich lieber weiterhin raushalten und mit Industrienormen spielen.

Keine direkten Verkehrsschilder glaube ich, aber alle touristischen Wegweiser auf Mallorca sind in Comic Sans beschriftet. Beweisfotos findest Du im Fundstücke-Thread. :-D

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