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Neue Schriftart aus bereits Vorhandener

Empfohlene Beiträge

Leander.80

Bin neu hier und habe direkt mal eine grundlegende Frage. Ich möchte eine bereits bestehende Schrift verändern. Aus einer normalen Sans Serif eine Rounded machen. Im Wesentlichen werde ich die Ecken aller Zeichen abrunden. Daneben werden auch einige Zeichen etwas verändert. Die Wesentlchen Züge bleiben jedoch erhalten. Ist das schon eine neue Schrift (wenn auch deutlich angelehnt/inspiriert)? Oder anders - gibt es ein "Regelwerk" oder Gremium, welches recht klare Rahmen setzt, ab wann eine Schrift neu ist und so z.B. auch gehandelt werden darf?

danke für Info

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Gast Schnitzel

Das Thema wurde hier eigentlich schon rauf und runter diskutiert :roll:

Aber kurz und knapp:

Bezüglich künstlerischer Schöpfungshöhe gibt es bei Schriften keine grundsätzliche, einheitliche Rechtsprechung.

Fakt ist aber, dass oft der Name der Schrift eine eingetragene Marke ist (oder ähnlichen Schutz genießt) und somit nicht für eine neue Schrift verwendet werden darf. Des weiteren darfst du Schriftsoftware nicht einfach öffnen und modifizieren, es sei denn, dass die EULA das erlaubt.

Im Zweifelsfall wäre ich sehr vorsichtig, den jeder Rechtsstreit kann sehr teuer werden für dich.

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Oder um es umgekehrt zu formulieren:

Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn der Schriftentwurf viele Jahrzehnte alt ist und somit sämtliche möglichen Urheberrechtsansprüche abgelaufen sind und du die Schrift von einer gedruckten Vorlage neu(!) digitalisierst und ihr einen Namen gibst, der nicht als Marke eingetragen ist. Alles anderer kann problematisch werden.

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gutenberger
... wenn der Schriftentwurf viele Jahrzehnte alt ist und somit sämtliche möglichen Urheberrechtsansprüche ...

Wieviele Jahrzehnte?

Würde mich sehr interessieren, wenn ich so an einige "Neu"schöpfungen denke ...

Des weiteren darfst du Schriftsoftware nicht einfach öffnen und modifizieren

Ist das überhaupt nachvollziehbar bzw. kontrollierbar? Oder ist da mehr der - natürlich verständliche - Wunsch des Schriftdesigners der Vater des Gedankens?

Alles anderer kann problematisch werden.

Mich wundert, dass man so selten was von Plagiatsprozessen in der Schriftenszene hört. Ich kann mich eigentlich nur an die Caflischgeschichte irgendwann Anfang/Mitte der 90er Jahre erinnern. Danach hab ich nie wieder was von derartigen Auseinandersetzungen gehört oder gelesen. Wo könnte man soetwas erfahren? Angesichts des gigantischen Schriftenoutputs weltweit heutzutage muss es doch zumindest Überschneidungen und demzufolge eigentlich auch Ärger geben - an soviel "Schöpfungshöhe" ohne Konflikte kann ich gar nicht glauben. Oder ist der Rechtsweg vielleicht doch so unsicher, dass es gar nicht soviele Klärungsfälle gibt und man als Schriftenschöpfer die Auseinandersetzung mit dem Plagiator eben auch lieber scheut, weil teuer und Ausgang unsicher ...?

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Gast bertel
Wieviele Jahrzehnte?

Ist das überhaupt nachvollziehbar bzw. kontrollierbar? ...

Rein technisch: Ja. Du kannst durchaus die Punkte vergleichen, zwischen denen der Vektor (also die mathematische Funktion) stattfindet. Wenn die gleich sind, ist es nicht selbst gezeichnet, sondern die Software (der Font) wurde unerlaubt recycelt.

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Wrzlprmft
Wieviele Jahrzehnte?

Wenn Du absolut sicher gehen möchtest, würde ich sagen: 17, also 170 Jahre.

In Deutschland erlischt das Urheberrecht mit Ablauf des siebzigsten vollen Kalenderjahres nach Tod des Urhebers. Entweder weißt Du also, dass der Urheber 1941 oder früher gestorben ist, oder Du musst in Betracht ziehen, dass er nach Erschaffung des Werks noch 100 Jahre weitergelebt hat.

Wenn Du mit einer Digitalisierung arbeitest, ist es nicht möglich, dass das Recht des Digitalisieres als Urheber der Schriftsoftware erloschen ist. Andererseits kann der Digitalisierer natürlich explizit unter einer Lizenz veröffentlicht haben, die eine Weiterentwicklung gestattet (ggf. geknüpft an gewissen Bedingungen).

Das alles, wie gesagt, wenn Du auf Nummer Sicher gehen möchtest. Verstößt Du gegen diese Regeln, verlässt Du den gesetzlich geregelten Rahmen und dann hängt es davon ab, ob sich ein Kläger findet, wo der Richter die Schöpfungshöhe ansiedelt, usw.

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