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Myfonts und Steuern

Hervorgehobene Antworten

Hallo in die Runde!

 

Ich gebe meinen Einstand hier im Forum gleich mal mit einer spezifischen Frage.

Bin selbständiger Designer und habe vor, Schriften über Myfonts anzubieten. Wie läuft das denn bei der steuerlichen Erfassung mit Lizenzerlösen aus dem Ausland? Ich habe keinerlei Erfahrung mit solchen Auslandsgeschäften. Also konkret: Unter welcher Ziffer werden die Erträge im Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung/Umsatzsteuererklärung dann verbucht? Muss ich noch Mehrwertsteuer aus den Einnahmen rausrechnen?

Bin ich da etwas unsicher. Habe leider auch keinen fitten Steuerberater, was das angeht.

Wie halten das die anderen Schriftgestalter hier? 

 

Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkel bringen!

  • Ersteller

Hallo Ralf,

 

danke für die Antwort. Gut, also umsatzsteuerfrei. Nur, welche Ziffer/Zeile isses denn dann? 

  • Ersteller

Na, vielleicht sind solche Fragen in einem Forum für Gestalter auch falsch. ;)

Na, vielleicht sind solche Fragen in einem Forum für Gestalter auch falsch. ;)

Eigentlich sollten hier aktive Schriftgestalter anwesend sein, die das wissen könnten ;-)

Aber vermutlich ist es bei denen schon knapp ein Jahr her, wo sie die letzte Ust-Erklärung in der Hand hatten ...

Oder es verdienen alle so gut daran, dass sie sich einen Steuerberater leisten können? ;-)

 

Zu der myfonts-Frage: Das gilt vermutlich auch selbst dann, wenn der Käufer Deutsche® ist? Weil vermutlich kriegt man das als Käufer gar nicht steuerrelevant mit, woher die Kunden kommen?

 

Wenn man die Fonts zusätzlich auf eigener HP verkaufen täte: Wie ist's dann mit der Ust? 19%? Oder fällt das unter irgendeine 7%-Ausnahme?

 

Ich erinner mich noch dunkel, dass wir mit Druckereien schon mal bzgl. einer Vereinszeitschrift über die 7%/19%-Frage diskutierten ... Und für künstlerische Tätigkeiten gelten ja tw. auch 7%, von daher würde mich das nicht wundern, dass für Schriften auch 7% gelten würden, ohne mich damit bisher auseinander gesetzt zu haben ... Relevant ist es ja nur für die, die nicht als Kleinunternehmer gelten wollen ...

 

Genauso wenig mit der Frage, ob das zu den Freiberufler-Katalogberufen zählen täte oder gewerblich wäre ...

 

Aber da das beides im Prinzip auch Anfängerfragen sind, werfe ich das hier mal mit in die Runde ...

  • 4 Wochen später...

Font-Umsätze, die in den USA gemacht werden: umsatzsteuerfrei (genauso: z.B. Norwegen, Schweiz – Nicht-EU).

Font-Umsätze, die in D gemacht werden: 7% Mwst.

 

Woher der Kunde kommt, ist irrelevant. Entscheidend ist, wo der Umsatz/Erlös erzielt wird.

Kann man als selbstständiger Fontdesigner vermutlich so machen,

Vermutlich nach § 12 UStG:

c)die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

... da man ja Nutzungsrechte verkauft?

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