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Erlaubt oder nicht erlaubt?

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kaddrina

Hallo alle zusammen,

 

meine Kommilitonin und ich möchten zeitnah unsere gemeinsame Bachelorarbeit veröffentlichen.

Diese Arbeit besteht aus eigenen Texten die untermalt werden mit Illustrationen. Soweit liegen die Rechte bei uns.

 

Das Buch wäre dann über Amazon erhältlich aber auch in verschiedenen Buchhandlungen.

 

Ein Eyecatcher der immer wieder im Buch auftaucht, sind gemusterte Stoffe. Diese Stoffe haben wir, meist über Ebay aus dem Ausland bestellt, sie eingescannt und als Gestaltungselement verwendet.

 

Jetzt zu meiner Frage. Wie sieht es rechtlich aus? Dürfen wir die Seiten mit den gescannten Stoffen beibehalten oder lieber rausschmeißen? Rechte oder Erlaubnis einholen wäre eher schwierig also eigtl. unmöglich.

 

 

Ich hoffe auf viele Antworten! Danke schon mal!

 

Liebe Grüße

 

 

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Pachulke

Das wäre wohl eher eine Frage für ein Jura-Forum als für ein Typographie-Forum. Soweit ich als Laie das beurteilen kann: Wenn Du einen Gegenstand besitzt und davon ein Photo machst, hast Du eigentlich die Rechte am Bild. Eigentlich. Es gibt Ausnahmen, aber das sind dann wirklich juristische Feinheiten. Ich kann mir vorstellen, daß eine solche Ausnahme vorliegen könnte, wenn ein Hersteller seinen Stoff als Gebrauchsmuster geschützt hat (was aber auch nicht sein muß, denn eigentlich soll der Gebrauchsmusterschutz ja nur vor unerlaubter Konkurrenzproduktion schützen und nicht vor Abbildung). Wenn der Stoff einen eigenständigen künstlerischen Wert hat, könnte eine Ausnahme vorliegen, die eine Reproduktion einschränkt. Aber bei ganz allgemeiner Massenware wohl sicherlich nicht.

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Wobei es sicher auch im Jura-Forum keine definitive Antwort geben kann. Die könnte nur ein Richter in einem konkreten Verfahren geben.

 

Generell ist die Chance nicht so groß, dass der Hersteller so eines Musters auf das Buch aufmerksam wird, damit ein Problem hat, die nötigen Schutzrechte an den Stoffen nachweisen kann und dann dagegen vorgeht. 

WENN dieser unwahrscheinliche Fall jedoch einträte, hätte der Anbieter gute Chancen, das Buch einstampfen zu lassen. 

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Pachulke
… die nötigen Schutzrechte an den Stoffen nachweisen kann …

 

Kann es solche Rechte, die nicht nur die unerlaubte Produktion und Vermarktung des Stoffes, sondern auch seine bildliche Darstellung betreffen, überhaupt geben außer bei künstlerischen Unikaten?

Das kann ich mir schwer vorstellen, und ich vermute, wenn kaddrina nicht auf solche Unikate zurückgreift, wäre sie einigermaßen auf der sicheren Seite.

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Kann es solche Rechte, die nicht nur die unerlaubte Produktion und Vermarktung des Stoffes, sondern auch seine bildliche Darstellung betreffen, überhaupt geben außer bei künstlerischen Unikaten?

 

Stoffe sind doch sogar ein ganz typisches Beispiel für Geschmacksmuster. 

Und geschützt ist ja dann gerade »die bildliche Darstellung« des Musters. Wenn ein Werk (Buch) verkauft wird, das aus der Darstellung der Muster (indirekt) Kapital schlägt, dann wäre das theoretisch angreifbar, würde ich meinen. 

Freilich, es ist sehr theoretisch, aber ausschließen kann man es sicher nicht. 

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Pachulke

Stoffe sind doch sogar ein ganz typisches Beispiel für Geschmacksmuster. 

Und geschützt ist ja dann gerade »die bildliche Darstellung« des Musters.

 

Fällt mir schwer, mir das vorzustellen, weil die Zielsetzung des Geschmacksmusters eigentlich ist, Nachahmerprodukte zu verhindern, und darum geht es hier ja nicht. Wenn ein Korkenzieher geschmacksmustergeschützt ist und ich photographiere den und veröffentliche das Bild, liegt meines laienhaften Wissens keine Verletzung vor. Ein Geschmacksmuster ist ja keine Bildmarke. Aber hier sollte man wirklich einen Fachjuristen fragen, wie weit der Schutz geht.

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catfonts

Nicht nur die, auch die Japaner haben sich bedient:

 

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/65/Tokyo_Tower_during_daytime.jpg

 


Fällt mir schwer, mir das vorzustellen, weil die Zielsetzung des Geschmacksmusters eigentlich ist, Nachahmerprodukte zu verhindern, und darum geht es hier ja nicht. Wenn ein Korkenzieher geschmacksmustergeschützt ist und ich photographiere den und veröffentliche das Bild, liegt meines laienhaften Wissens keine Verletzung vor. Ein Geschmacksmuster ist ja keine Bildmarke. Aber hier sollte man wirklich einen Fachjuristen fragen, wie weit der Schutz geht.

 

 

Nun ja, bei Stuffmustern sehe ich da schon die Schwierigkeit, dass es hier einfach um die Reproduktion des geschützen Musters als solches geht, egal wo drauf dann dieses Muster erscheint, der nächste bringt dann mit dem Muster ein Campinggeschirr oder ein Sprelacart-Platte heraus das ist ja dann auch kein Stoff... , im Grunde so ähnlich, wie mit der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützen Musiktitels, bei dem auch viele glauben, wenn sie das Lied selber spielen oder singen, wäre das kein Urheberrechts-Verstoß.

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Stevo

Soo kompliziert ist es doch nicht: Die schöpferische Gestaltung des Stoffmusterentwurfes hat alle Eigenschaften einer kreativen geistigen Leistung und genießt daher den gleichen Schutz wie jede andere künstlerische oder kunsthandwerkliche Schöpfung. Mit dem Kauf eines damit bedruckten Stoffes erwirbt man offensichtlich das Recht, diesen Stoff zu gebrauchen - also in erster Linie vielleicht, daraus ein Kleidungs- oder Dekorationsstück zu fertigen. Eine Vervielfältigung ist erkennbar nicht die anzunehmende Verwendung beim Kauf eines bedruckten Stoffes, solange es sich nicht um ein "Musterbuch" handelt. Die Rechte der Vervielfältigung des Stoffmusters machen ja gerade den kommerziellen Wert aus.

@kaddrina: Wenn Du auf "Nummer sicher" gehen willst, wendest Du Dich an die Stoffhersteller und bittest um Erlaubnis, das Stoffmuster in deinem Buch zu zeigen. Wenn Du einen Hinweis auf die Stoff / Muster / Bildquelle gibst, kann das ja auch im Sinne der Stoffhersteller (oder Musterrechtinhaber) erwünscht sein.

Du schreibst ja, dass das Buch nicht nur als Bachelorarbeit in sehr begrenztem wissenschaftlichen Rahmen zirkulieren soll (was prinzipiell auch mit der Frage der Rechte am Stoffmuster nichts zu tun hat), sondern auch kommerziell vermarktet werden soll. Dann kommen neben einem Unterlassungsanspruch bei rechtswidriger Nutzung (also Einstampfen der Bücher) auch Schadenersatzansprüche in Frage, oder eine Beteiligung an Erlösen, die Du erzielst.

Puuh. Alles das ist Theorie, keine Rechtsberatung, NIX WERT. Denn bei Urheberrechtsfragen (und Fragen geistigen Eigentums) ist praktisch jeder Fall so eigentümlich, dass eine Vorhersage des Ausganges eines Rechtsstreites extrem schwierig, oder mutig, oder schlicht sinnlos ist.

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