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Haus-Leitsystem - Vorschriften für Gebäude mit (teil)öffentlicher Nutzung?

Hervorgehobene Antworten

Für ein "Versammlungsgebäude", dass z.T. auch für Seminare etc. öffentlich genutzt wird, soll ein neues Konzept für die Beschriftung der Räume sowie Fluchtwegpläne erstellt werden.

 

Meine Frage dazu: Gibt es dazu hinsichtlich der Anordnung/Größe etc. bestimmte Richtlinien? An wen kann ich mich wenden?

 

Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

 

lG TiFanny

 

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (Ehemals DIN 4844-3) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8). Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, "wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern" (§4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Häufig gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Flucht-_und_Rettungsplan

  • Ersteller

Ralf, vielen Dank.

 

Bezüglich der Fluchtwegepläne bin ich gerade im Kontakt mit einem Zuständigen.

 

Dann bleibt nur noch die Darstellung des Leitsystems innerhalb des Hauses. Aber vermutlich geht da so ziemlich "alles" bzw. gibt es (außer den allgemeinen) keine spezielleren (typografischen) Regeln oder Vorschriften.

 

TiFanny

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