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Ermäßigter Steuersatz für Wahlkampfmaterialien

Hervorgehobene Antworten

Für Druckerzeugnisse für politische Parteien gilt unter bestimmten Voraussetzungen in D ja der ermäßgte Umsatzsteuersatz. Weiß hier zufällig jemand ob das nur für die Produktion oder eben auch für den Entwurf gilt?

Soweit ich weiß gilt für jeden Entwurf der ermäßigte Steuersatz, weils ja unter Kunst läuft ... so berechne ich das seit mindestens zwanzig Jahren und hatte nie Ärger mit dem Finanzamt. Oder hat sich daran was geändert? Gehört hab ich nichts davon.

Das die Produktion von Wahlkampferzeugnissen und Kram für politische Parteien ermäßigt ist wußte ich hingegen nicht. Wo findet man diesbezügliche nähere Erläuterungen?

Ob das Finanzamt Design als "Kunst" einstuft hängt vom Finanzamt ab. Ich kenne einige Designer die rückwirkend für mehrere Jahre die Differenz zur normalen Umsatzsteuer nachzahlen müssten. Ich wäre da also sehr vorsichtig und würde im Zweifelsfall beim jeweiligen Finanzamt nachfragen.

Ist das wirklich wahr? Das wäre ja ein echter Skandal, wenn das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich wäre und letztlich das einzelne Finanzamt oder gar der dortige Bearbeiter bestimmt, was Kunst ist bzw. was nicht.

Ich bin sogar mehrfach umgezogen in den letzten Jahren und hab demzufolge mehrfach neue Finanzämter gehabt - wie gesagt: wenn in der Rechnung was von Gestaltung steht oder Grafikdesign hat noch nie jemand den verminderten Satz angezweifelt.

Was sagen denn unsere lieben Berufsverbände zu diesem Thema? Dafür müßten sie doch da sein ...

 

Was ich trotzdem gern auch noch wüsste: wieso mussten die armen Kollegen dann obendrein noch für mehrere Jahre nachzahlen? Normalerweise ist doch der Drops in der Regel spätestens nach zwei Jahren gelutscht - wenn der Steuerbescheid da ist?

warum nachzahlen wenn sie nur den ermäßigten abgerechnet haben? ich kann doch nicht mehr zahlen als ich berechnet habe.

 

Wenn das Finanzamt festlegt, dass deine Leistungen nach dem normalen Mehrwertsteuersatz abzurechnen sind musst du die Differenz nachzahlen da du ja zu wenig berechnet hast. Du hast allerdings das Recht diese Differenz bei deinen Auftraggebern einzufordern - das ist natürlich sehr unangenehm und zeitaufwendig. Design ist leider eine Grauzone die nicht klar definiert ist - das liegt sicher auch daran, dass die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Mich selbst wollte das Finanzamt schon als Gewerbetreibenden einstufen und ich musste lange und ausführlich belegen was ich tue und warum ich Freiberufler aber keine Gewerbetreibender bin.

Wie gesagt kann das jeder so machen wie er möchte. Wenn das Finanzamt kein Problem damit hat gibt es auch keinen Grund etwas zu ändern. Ein Umzug kann die Situation aber schnell verändern und dessen sollte man sich bewusst sein. In Berlin arbeiten die Finanzämter der einzelnen Bezirke sehr unterschiedlich - was bei dem einen ging oder übersehen wurde ist beim nächsten ein Problem.

 

:cry:

  • Ersteller

In dem Fall geht es aber nicht um Gewerbe/Freiberufler (ist wieder ein eigens Thema) sondern darum, daß ich als Gewerbetreibender für bestimmte Produkte eben auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz verrechne (wie es im Supermarkt ja auch verschiedene Steuersätze gibt) In dem von Ralf verlinktem SPD-Link ist es ja beschrieben. Ist aber eben nur von Druckprodukten die Rede. Gehört da meine (separat abzurechnende) Entwurfsleistung auch dazu?

Wie gesagt: Frag am besten beim zuständigen Finanzamt nach und lass dir die Auskunft bestätigen. Wir sind hier alle keine Steuerexperten und die Finanzämter beurteilen solche Dinge anscheinend sehr unterschiedlich ...

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