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Angabe von Layouterin und Typografin im Impressum?

Hervorgehobene Antworten

Wenn jetzt ein Layouter/Designer ein Designkonzept für ein Magazin erstellt hat, und später dann eine Typografin übernimmt, die das Layout geringfügig abändert, verfeinert und zuständig für das Einfügen der Texte, anordnern der Bilder etc. ist, wie weist man die beiden im Impressum aus? (Der ursprüngliche Layouter/Designer tut nichts mehr weiter ausser, dass er das grundsätzliche Layoutkonzept erstellt hat)

Layout: XX, YY.

 

Ist denn denn so wahnsinnig interessant für den Leser, wer welchen Handgriff getan hat?

Naja, es ist auf alle Fälle eine faire Sache, dem Urheber der Gestaltung die Ehre der Nennung zu erweisen. Bei Magazinen wird das oft in Art Direction und Layout unterteilt. In hier geschilderten Fall wäre vielleicht die Unterteilung in Designkonzept/Layout oder Designkonzept/Ausführung eine Möglichkeit. 

Die Beteiligten wissen das sicher, wem welche Ehre gebührt. Das Impressum richtet sich aber an die Leser, und denen dürfte es herzlich egal sein, wenn es nicht gerade eine Fachpublikation aus dem Bereich ist. Ärger befürchte ich da keinen.

 

Wem gebührt die Urheberehre denn?

– dem Designer, der nur das Konzept erstellt hat, während der Layouter/Setzer/Typograph für das eigentliche Werk verantwortlich sind?

– dem Designer, ohne dessen Konzept der Layouter/Setzer/Typograph gar nichts Hübsches hätte herausbringen können?

 

Für mich ist es in so einem Fall immer das Fairste, beide gleichberechtigt zu nennen. Ist die Leistung des einen des höher zu bewerten als die des anderen?

 

Analog finde ich es bei Fotografen auch immer völlig absurd, dass diese namentlich genannt werden – welche Köpfe und wessen Ideen aber hinter dem Bild stehen, wird nicht genannt. So wäre es hier doch auch: Der Handwerker (also Layouter/Setzer/Typograph) würde genannt, der Konzeptioner aber nicht. Mal so, mal so. Für mich nicht nachvollziehbar.

Die Beteiligten wissen das sicher, wem welche Ehre gebührt. Das Impressum richtet sich aber an die Leser, und denen dürfte es herzlich egal sein, wenn es nicht gerade eine Fachpublikation aus dem Bereich ist. Ärger befürchte ich da keinen.

 

Gerade im Magazinbereich ist nach meiner Erfahrung enorm wichtig, wer was gemacht hat – gerade auch für die Akquise der nächsten Projekte*. Wer für das Designkonzept eines Magazins verantwortlich ist, sollte im Impressum genannt werden. Haben weitere Personen an der Umsetzung (Layout) mitgearbeitet, dann werden die natürlich auch genannt, oftmals unter dem Begriff »Grafik«. Zudem wird in der Regel markiert, wer freier Mitarbeiter ist. Zu den Lesern des Impressums gehört immer auch ganz stark das Branchenumfeld, das darf man echt nicht unterschätzen. 

 

*Die Leute, die das Design entwickeln, sind ja oftmals nicht fest angestellt, sondern werden für die Entwicklung eingekauft. Die Nennung im Impressum eines toll gestalteten Magazins bringt ihnen also unter Umständen ihren nächsten Auftrag ein. 

… Die Leute, die das Design entwickeln, sind ja oftmals nicht fest angestellt, sondern werden für die Entwicklung eingekauft. Die Nennung im Impressum eines toll gestalteten Magazins bringt ihnen also unter Umständen ihren nächsten Auftrag ein. 

 

Das ist schon klar, ist ja auch für Freie die einzige Möglichkeit, sich selbst genannt zu sehen. Trotzdem finde ich die unterschiedliche Wertung für Design und Layout ungerecht – wenn ich beispielsweise einen Geschäftsbericht layoute, liegt 95 % der Arbeit und der Gestaltung bei mir, und nur 5 % beim Konzeptioner. "Toll gestaltet" wurde es vom Layouter, nicht vom Konzeptioner. Für mich ist das einfach eine völlig falsche Gewichtung.

Gut, dann gleichg richtig: Verlässt man die Website Magazin, ein nicht zu schließender Flash-Layer, mit dem kompletten Nachspann mit den verwendeten Schriftarten, deren Schriftgestalter und Foundries (das würde uns so manche Frage ersparen) Das Satzprogramm, den Rechnere auf dem es läuft und natürlich dem "Best Boy" der Redaktion …

Die Beteiligten wissen das sicher, wem welche Ehre gebührt.

Die Realität sieht anders aus. Da geht es nicht um »Ehre«, sondern um knallharte Rechtsansprüche und karrierebeeinflussende Referenzen, die durch Nennung letztlich »schwarz auf weiß« öffentlich niedergeschrieben sind.

Hatte selbst schon so einen Fall: ein komplettes Buch gesetzt und am Ende hat es eine Druckerei nur drucktechnisch »fertiggemacht«. Dabei haben sie mich als Layouter aus dem Impressum gekickt und sich selbst eingetragen. Die »Ehre« nützt mir da wenig.

 

 

Für mich ist es in so einem Fall immer das Fairste, beide gleichberechtigt zu nennen.

Sehe ich auch so.

 

Analog finde ich es bei Fotografen auch immer völlig absurd, dass diese namentlich genannt werden

Ja, das ist ein Thema für sich …

Ich kenne aus Büchern und Broschüren auch:

 

Gestaltung(skonzept): Willi Schnurz

Satz: Herbert Pipegal

 

Ist Satz ein Synonym für Layout in diesem Fall?

Ich kenne aus Büchern und Broschüren auch:

 

Gestaltung(skonzept): Willi Schnurz

Satz: Herbert Pipegal

 

Ist Satz ein Synonym für Layout in diesem Fall?

Ich finde Folgendes sinnvoller:

Gestaltungskonzept [oder: Layoutkonzept]: Willi Schnurz

Layout/Satz: Herbert Pipegal

Mit dem Begriff ›Satz‹ verbinde ich nur das Füllen von Textboxen und Bildrahmen. Sobald aber jemand aktiv zur Gesamtgestaltung beiträgt (Text und Bild im Layoutraster arrangieren usw.), dann sollte er auch als Layouter genannt werden.

In einer von mir ausgestatteten Buch-Reihe steht:

Reihenentwurf: MZS

Satz: Setzerei

 

Wenn ich einzelne Bücher komplett entwerfe bis zum Vorsatzpapier:
Ausstattung: MZS
Satz: Setzerei

Der Setzereibetrieb führt die Satzanweisungen aus. Alle Entwurfsentscheidungen treffe ich, bis zur Länge der Fußnotenlinie. Aber ich kann keine Bücher digital setzen und Druckvolagen herstellen und bin einer guten Setzerei immer sehr dankbar. Verschiedene Arbeiten, beide als solche genannt. Damit ist auch die Verantwortung klar. Beim Reihenentwurf bekomme ich ab dem zweiten Band erst das fertige Buch zu sehen. Wenn dort Setzfehler auftreten, sind es die der Setzerei. Beklagt sich jemand, daß die Schrift zu klein ist: mein Fehler. Wird das regelmäßige Satzbild gelobt: Lob der Setzerei. Wird der Satzspiegel gewürdigt: meine Blumen.

Wenn jetzt ein Layouter/Designer ein Designkonzept für ein Magazin erstellt hat, und später dann eine Typografin übernimmt, die das Layout geringfügig abändert, verfeinert und zuständig für das Einfügen der Texte, anordnern der Bilder etc. ist, wie weist man die beiden im Impressum aus? (Der ursprüngliche Layouter/Designer tut nichts mehr weiter ausser, dass er das grundsätzliche Layoutkonzept erstellt hat)

Wenn der erste Entwurf tatsächlich geändert wurde, vielleicht so: Design von Albert Ackermann, überarbeitet von Berta Blumenfeld. Wenn es nur um die Ausführung geht, zu der kleine Bearbeitungen gehören, dann müßte man zwei Begriffe finden, die diese Arbeit beschreiben. Die Unterscheidung von Layout und Design leuchtet mir nicht recht ein, denn das Layout ist das Design. Das Layout wurde designt oder entworfen und wird dann für jede Ausgabe gefüllt und in einem gegebenen Rahmen variiert. Andererseits nennt man das »layouten«. Die Person, die das tut, wurde früher nicht genannt, und auch heute werden in den großen Magazinen nicht die Angehörigen der Abteilung genannt, die wöchentlich die Seiten füllen, auch wenn das durchaus eine wenn auch alltägliche kreative Leistung ist. Vielleicht ist das Begriffspaar Design oder Entwurf und Layout doch am treffendsten.

… und auch heute werden in den großen Magazinen nicht die Angehörigen der Abteilung genannt, die wöchentlich die Seiten füllen, …

 

Doch, in vielen Fällen schon. Im Impressum der meisten Magazine, die ich gerade durchgeblättert habe, gibt es diese beiden Positionen: Art Direction: Name, Grafik/Layout/Gestaltung: Name, Name, Name, …

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