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Setzen einer Fußnote auf Folgeseite erlaubt?

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Hallo zusammen!

 

Ich korrigiere gerade eine Druckfahne, bei der (an mindestens zwei Stellen) relativ weit unten auf einer rechten Buchseite ein Fußnotenzeichen im Text erscheint und die eigentliche Fußnote erst am Ende der Folgeseite (also auf einer neuen linken Buchseite) steht.

 

Als Leser hat mich das sehr irritiert, zumal man ja umblättern muss, um die Fußnote zu sehen. Haltet ihr so etwas für zulässig? (Zulässig im Sinne von: Ist nicht schön, aber wenn es halt Probleme im Satz bereitet, kann man es schon mal so machen.) Oder sollte man eures Erachtens als Setzer alles daran setzen, dass so etwas nicht passiert?

 

Danke für eure Meinungen.

Ein Mainzer

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Fussnoten beginnen immer auf der Seite, auf der sie zitiert sind. 


 


Wenn die Fussnote zu lange wird, darf sie auf die nächste Seite überlaufen.


 


Es gibt auch die Möglichkeit, Fussnoten am Ende des Kapitels oder des Buches zusammenzufassen (Endnoten). Dies ist manchmal aus gestalterischen Gründen empfehlenswert.


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