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Muster-Register?

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Oliver Weiß

Heute habe ich von der Existenz des deutschen "Muster-Registers" erfahren, in dem alle möglichen Muster, und u. U. auch Schriften, seit dem Kaiserreich registriert wurden. Weiß jemand ob's das noch gibt? Kann man das irgendwo einsehen, oder Auszüge beantragen? 

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Gast bertel

Musterregister

 

ist das beim Amtsgericht geführte Register für Geschmacksmuster. Rechtsgrundlage: Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen - GeschmacksmusterG - vom 11.1.1876.



 

ist das für die Eintragung von Geschmacksmustern vom Deutschen Patent- und Markenamt (Patentamt) geführte Register (§§ 11 ff. GeschmMG v. 24. 3. 2004, BGBl. I 390). Nach der Anmeldung des Geschmacksmusters zur Eintragung prüft das DPMA lediglich die formellen Voraussetzungen (z. B. eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters oder Zahlung der Anmeldegebühren, § 16 GeschmMG) und Eintragungshindernisse (liegt ein schutzfähiges Muster vor? § 18 GeschmMG), nicht aber die sachliche Berechtigung des Anmeldenden (§ 19 II GeschmMG). Als Rechtsinhaber gilt der in das M. eingetragene Inhaber des Geschmacksmusters (§ 1 Nr. 5 GeschmMG); der wahre Berechtigte kann aber innerhalb von 3 Jahren die Übertragung des Geschmacksmusters oder dessen Löschung verlangen (§ 9 GeschmMG). Die Eintragung in das M. wird mit einer Wiedergabe des Geschmacksmusters vom DPMA bekannt gemacht (§ 20 GeschmMG). Die Einsicht in das M. steht jedermann frei (§ 22 GeschmMG).

 

Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/musterregister/musterregister.htm

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Dan Reynolds

Mist! Ich habe dir gerade auf TypeDrawers hierzu geschrieben. Ich wiederhole meinen Text von dort auf Englisch. Mea culpa, Forum-Freunde 😞 

 

Zitat

Oliver, I have done a bit of research into this, including speaking with employees at two German patent office locations, and at a university office dealing with patent registration & research. Unfortunately, (West) Germany only created a centralized archive of design patents in the 1970s; older design items whose protection periods had expired were not included and the Amt does not have any info about them at all. As I hinted at above, there was not one central Muster-Register in, say, 1906. So Schelter & Giesecke would have used the Leipzig registry, which would have been under the purview of the Leipzig law courts. I have not looked into the case of the Leipzig registry specifically, so I cannot say if its archive survived the war or not. Maybe! I usually look for notifications of registrations instead of actual files. Those notifications always ran in the Deutsche Reichsanzeiger, and for typefaces often also ran in Journal für Buchdruckerkunst. The OCR-search for the Reichsanzeiger is getting better, but it is still a bit hit-and-miss for now. 

In einem vielzulangen Beitrag auf Flickr habe ich vor ein paar Tage auf deutsch darüber einiges Schrieben, und zwar auf deutsch 😰

 

Auf meinem Blog kommt das Thema Muster-Registrierung in Zusammenhang mit meiner Forschung zur Akzidenz-Grotesk auf, da wiederum auf Englisch (sorry!).

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Dan Reynolds
vor einer Stunde schrieb Oliver Weiß:

Weiß jemand ob's das noch gibt? Kann man das irgendwo einsehen, oder Auszüge beantragen? 

Um deine Frage konkret zu beantworten: Du solltest mit dem Amtsgericht in Leipzig Kontakt aufnehmen und denen Fragen, ob sie überhaupt einen erhaltenen Muster-Register-Archiv haben. Ich wünsche dir hierzu viel Glück! Ich konnte selber gar keine Antworte für meine Anfragen beim Amtsgericht Charlottenburg, wo ich bezüglich ein paar Berliner Dinge mal nachgefragt habe 😞 

Als ich davor mit dem DPMA Kontakt aufgenommen habe waren die Mitarbeiter dort die Meinung, die Muster-Register-Zuständigen hätten irgendwann nach Schutzablauf die Unterlagen wahrscheinlich selber vernichtet (!). Also im Fälle deinen Schriften hätte das schon gut 1–2 Jahrzehnten vor dem 2. Weltkrieg passiert. Aber ich würde an deiner Stelle trotzdem nachfragen, per Briefschreiben.

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catfonts

Ich kann mir gut vorstellen,dass auch abgelaufene Muster im Archiv verbleiben. Nicht um erneut irgend einen Schutz durchzusetzen, sondern umgekehrt auch Schutzansprüche ablehnen zu können.

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Dan Reynolds

Ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter Untersucht haben, ob ähnliche Schriften vorher angemeldet waren. Der Muster-Register war eher ein Depot.Man könnte feststellen, wann genau etwas abgegeben wurde. Ein zentraler Register gab es ursprünglich auch nicht, sondern mehreren Muster-Register in z.B. Berlin, Leipzig, Stuttgart usw. Erst im Züge von Gerichtsfällen waren die Akten vermutlich abgeholt und aufgemacht. Es wäre letztendlich ein Gericht, das feststellen müsste, ob z.B. Schrift B zu nah an Schrift A war (das ist, glaube ich, auch heute nicht anders, was manchmal für Schriftgestalter oder Schriftherstellungsfirmen nicht optimal ist, weil Gerichte eher schlecht zwischen zwei Schriften unterscheiden können).

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Oliver Weiß

 

vor 2 Stunden schrieb Schnitzel:

Du meinst wahrscheinlich das Gebrauchsmuster beim DPMA bzw. das Pendant für Design, was früher Geschmacksmusterschutz hieß.

Genau das, vielen Dank! Wenn man nach "Typografischer Schrift" in "Design" sucht wird man sogar fündig. Leider - wie Dan schon ausgeführt hat - gehen die Akten nicht weit genug zurück.

 

 

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Oliver Weiß
vor 2 Stunden schrieb Dan Reynolds:

Du solltest mit dem Amtsgericht in Leipzig Kontakt aufnehmen und denen Fragen, ob sie überhaupt einen erhaltenen Muster-Register-Archiv haben.

Das mach' ich mal. Vielen Dank für die Informationen, Dan! 

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