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Einlegeschema für Linienkästen ...?

Hervorgehobene Antworten

Mal eine gleichermaßen dämliche wie (nach Jahrzehnten ausgeübter Setzertätigkeit) peinliche Frage an die hiesigen Bleisatzexperten: Gibt es eigentlich irgendein halbwegs verbindliches Einlegeschema für die in Deutschland doch häufig gleichen (Standard?)-Linienkästen (die sich meist nur in der Größe unterscheiden). Ich bin gerade am Linien sortieren und frage mich, warum das in anscheinend jeder Setzerei immer etwas anders gehandhabt wurde. Und hab das auch immer so irgendwie gemacht oder so wie es war gelassen. Nun wollte ich es endlich mal richtig und einheitlich (vor allem in der jeweiligen "Abteilung" der ganz kleinen Stücke) machen und finde in keinem meiner nicht wirklich wenigen Handsatzbüchern ein Schema ... Das kann doch - zumindest in Deutschland - eigentlich gar nicht sein. Oder?
Herzlichen Dank vorab!

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Aus dem Buch „Moderne Setzerei“, von Fritz Kolling u. Sepp Dußler, Ullstein Frankfurt/M – Berlin.

  • Ersteller

Vielen Dank. Das ist ja schon mehr als ich gefunden habe - genau diese Kästen meine ich. Die großen Fächer sind ja auch fast alle selbsterklärend - außer natürlich die vielen kleinen gleichgroßen zwischen den beiden rechten Abteilungen. 
Aber was da auch nicht steht: Wie sortiert man die kleinen Stücke? Senkrecht oder waagerecht in ansteigender Breite? Was macht man mit möglicherweise vorhandenen 2cic-Stücken mit Gehrungen? Wofür sind die jeweils vier größeren Fächer unter den kleinen ... 
Sicher ist das Krümelkackerei und eigentlich isses total egal - Hauptsache man weiß wie man es selber macht. Aber wissen würde ich es nun schon gerne, wie es denn nun "richtig richtig" ist.

In der Typografie gibt es eben meistens mehrere Lösungen und kein einheitliches Schema.

 

So auch im Beispiel oben, beim Sortieren von Linien.

 

Bereits im Satztechnischen Taschenlexikon von 1925 ist zu lesen:

 

„Die Ausführung und Einteilung der Linienkästen ist in den einzelnen Druckereien verschieden.“

  • Ersteller

Das hab ich auch gelesen. Kann es aber nicht glauben. In Deutschland! Soll es für so etwas keine Vorschrift geben? Das wäre ja geradezu anarchistisch ...

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