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Schutzrechte auf Fonts

Hervorgehobene Antworten

Hallo in die Runde,

Erstmal frohe Weihnachten Euch allen!

Ich hätte mal eine Frage: Was für eine Art von Schutzrechten gilt eigentlich auf Schriftarten? Unterliegen sie dem Urheberrecht und werden damit 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers frei in der Benutzung? Oder gelten darauf andere Arten von Schutzrechten wie zum Beispiel das Design? Aus meiner Sicht auszuschließen ist der Patentschutz, denn Schriftarten sind nicht im Sinne des Patentwesens technisch.

Gelöst von Uwe Borchert

vor 26 Minuten schrieb gyps_ruepelli:

Was für eine Art von Schutzrechten gilt eigentlich auf Schriftarten?

Das ist kompliziert und komplex. @Ralf Herrmann hat dazu eine lesenswerte Artikelserie geschrieben:

 

 

 

 

Da gibt es keine allgemeingültige Antwort. Es hängt davon ab, in welchem Rechtssystem man sich selbst und der Font befindet, welche Rechte der Urheber geltend gemacht hat und wie hoch ein Gericht die Schöpfungshöhe bewerten würde.

Dem Urheberrecht unterliegt bei uns alles, das kann auch nicht abgetreten werden im Gegensatz zum US-Recht, wo das möglich ist. Es können bei uns nur Nutzungsrechte vergeben werden. 

Zum Einlesen:

https://en.wikipedia.org/wiki/Intellectual_property_protection_of_typefaces

Bearbeitet ( von Diwarnai)

  • Ersteller
vor 8 Minuten schrieb Diwarnai:

Dem Urheberrecht unterliegt bei uns alles, das kann auch nicht abgetreten werden im Gegensatz zum US-Recht, wo das möglich ist.

Das ist schon klar. Deswegen stellte sich mir halt die Frage, ob andere Schutzrechte eine Rolle spielen - insbesondere die, die sich nicht - wie das Urheberrecht - nach dem Tod des Urhebers irgendwann erschöpfen.

vor 42 Minuten schrieb gyps_ruepelli:

Unterliegen sie dem Urheberrecht

Ja.
 

 

vor 43 Minuten schrieb gyps_ruepelli:

und werden damit 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers frei in der Benutzung?

Kommt auf das Rechtssystem an – im Angelsächsischem Bereich ist das Urheberrecht veräußerbar.

 

vor 45 Minuten schrieb gyps_ruepelli:

Oder gelten darauf andere Arten von Schutzrechten

Möglich sind noch der Schutz als Software, Datenbank und Design. Wobei bei letzterem nicht zu vergessen ist, dass ein A ein A bleibt.

 

vor 46 Minuten schrieb gyps_ruepelli:

Schriftarten sind nicht im Sinne des Patentwesens technisch.

Da Software patentiert werden kann, sind auch Schriftartdateien patentierbar – früher mag das anders gewesen sein, aber mit Hinting, Kerning und Opentype-Features sollten alle Software-Kritiker ausreichend zum Schweigen gebracht werden können.

vor 41 Minuten schrieb Phoibos:

Da Software patentiert werden kann, sind auch Schriftartdateien patentierbar – früher mag das anders gewesen sein, aber mit Hinting, Kerning und Opentype-Features sollten alle Software-Kritiker ausreichend zum Schweigen gebracht werden können.

Die Praxis ist aber eine andere. Sogar beim Urheberrecht ist sich die Rechtsprechung nicht einig, es gibt wohl auch nur ein Urteil eines Landgerichts dazu.

https://www.lausen.com/blog/computerschriftarten-und-schriftartlizenzen-rechtliche-hintergruende-und-praktische-hinweise-teil-1-3/#:~:text=Nach § 61 Designgesetz wird,ist dann gegen Nachahmungen geschützt.

vor 56 Minuten schrieb Diwarnai:

Die Praxis ist aber eine andere.

in foro et in alto mari... ianal.

Mir gab ein Richter mal den Rat, als Betroffener von Rechtsprechung davon auszugehen und sich entsprechend vorzubereiten, das Recht zu meinen Gunsten engstmöglich und zu meinen Ungunsten weitestgehend ausgelegt zu erwarten.
Ich erwarte im Übrigen auch keine letztinstanzlichen Urteile, da immer die Gefahr besteht, dass ein Richter mit "ein A ist ein A und jetzt geht, wo ihr wohnt" kurzen Prozess macht. Die rechtliche Unsicherheiten schaffen doch erst einen Raum, in dem sich ganz marktwirtschaftlich ein Usus gestaltet, der sich vielleicht irgendwann mal als Gesetz niederschlägt. Wen die Künstler*innen nicht kümmern, den kümmert auch kein Recht. Und da hilft es auch nicht, schlechtem Geist gutes Geld hinterherzuwerfen. Die Film- und Musikbranche versucht das seit Jahrzehnten und weder sind die einen verhungert, noch die anderen arm an Dateien.

@gyps_ruepelli Vielleicht ist es für Dein Informationsbedürfnis besser, Deinen Fall zu konkretisieren.
Interessiert Dich das Recht als Anwender von Schrift? Oder als Künstler*in einer Schrift? Im letzteren Fall kannst Du, abhängig vom Rechtsraum, alles mögliche in Deine Lizenz beispielsweise hineinschreiben. Im ersteren Fall kannst Du, abhängig vom Rechtsraum, dies oder jenes in der Lizenz ignorieren. 

  • Lösung

Ganz grob muss man von den Schriftdateien (PSType, Truetype und Opentype) und den Buchstabenformen unterscheiden. Für die Schriftdateien/Fonts gelten idR die Regelungen wie für Software. Die Buchstabenformen sind nur bedingt schützbar und bei den meisten Schriften so was wie Allgemeinwissen.

 

Aus Benutzersicht sind daher SIL/OFL- oder GPLed Schriften (Dateien/Fonts) für den Einsatz am unproblematischsten. Public Domain gibt es zwar nach deutschem Recht nicht, kann aber auch dazu gezählt werden. Als Hobbyist benutze ich für Projekte für/mit Dritten ausschließlich diese Schriften.

 

Dann gibt es OEM-Schriften die auf Datenträgern, zB mit Software wie Corel Draw verteilt wurde. Da hat man pro Datenträger eine Lizenz. Oder es gibt die frei verteilten Softmaker-Schriften auf Freefont.de.  Da hat man eine private Lizenz, darf die Dateien aber nicht weitergeben. Solche Schriften benutze ich nur für private Spielereien. Beispiel für Free Style Script D (aus Corel Draw 6):

Flaschen.png.f8f78829ccbdfffe938cb942e87b481d.png

 

Die gesperrte Blockschrift unten war im Original vmtl. eine Vera BT Sans Bold, ich habe da eine DejaVu Sans Bold reingesetzt. Da verlässt aber nur eine Rastergrafik den heimischen Rechner.

 

MfG

 

Bearbeitet ( von Uwe Borchert)
Tippfehler

  • Ersteller
vor 7 Stunden schrieb Phoibos:

@gyps_ruepelli Vielleicht ist es für Dein Informationsbedürfnis besser, Deinen Fall zu konkretisieren.
Interessiert Dich das Recht als Anwender von Schrift? Oder als Künstler*in einer Schrift?

Wenn man es so runterbricht, ist mein Interesse das eines Anwenders. Aber vor Allem war es allgemeiner Natur. Ich bin selbst im Patentwesen tätig - da stellt man sich solche Fragen fast automatisch.

vor 49 Minuten schrieb Uwe Borchert:

Ganz grob muss man von den Schriftdateien (PSType, Truetype und Opentype) und den Buchstabenformen unterscheiden. Für die Schriftdateien/Fonts gelten idR die Regelungen wie für Software. Die Buchstabenformen sind nur bedingt schützbar und bei den meisten Schriften so was wie Allgemeinwissen.

Das ist eine sehr spannende Information und sortiert das Ganze für mich gut. Danke für diese Erklärung.

Ich trage jetzt noch was nach. Für die Verwendung der Schriftdateien/Fonts brauchst Du immer eine Lizenz. Diese kann kommerziell gekauft sein oder auch eine Gratislizenz. Das sind dannLizenzen die man automatisch mit dem Download erhält. Freefont.de von Softmaker verteilt Schriften inkl. Lizenz, diese dürfen aber nicht weiter verteilt werden, sind also keine Freeware. Es gibt aber auch andere Lizenzen, die echte Freeware-Lizenzen sind. SIL/OFL, GPL, proprietäre Freeware-Lizenzen (diese bitte genau durchlesen, das konnen unechte Freeware-Lizenzen wie von Softmaker sein) und das nach deutschem Recht nicht existente Public Domain. Diese Schriften darfst Du benutzen und auch frei weiter verteilen.

Zum Schutz der Buchstaben und ihrer Formen gibt es ein aussagekräftiges Urteil.

Microsoft unterliegt im Plagiatsstreit um Vista-Schriftart

Das Harmonisierungsamt für den EU-Binnenmarkt spricht Microsoft das Recht ab, die neue Vista- und Office-Schrift Segoe als Geschmacksmuster eintragen zu lassen: Sie sei mit der Frutiger Next praktisch identisch.

https://www.heise.de/news/Microsoft-unterliegt-im-Plagiatsstreit-um-Vista-Schriftart-114826.html

 

 

  • Ersteller

Ich verwende ohnehin für meine Satzprojekte nur freie Schriften (z.B. EB Garamond und Ysabeau). Mich fasziniert der Open Source-Gedanke und weil ich zum Setzen das ebenfalls freie LaTeX verwende, passt das natürlich.

Trotzdem ist die Ausdifferenzierung, die hier herausgearbeitet wird, interessant und auch nachvollziehbar - dass nämlich immer ein Urheberrecht auf die Font-Datei besteht, aber nicht notwendigerweise (oder sogar mit geringer Wahrscheinlichkeit) auf die Form der Buchstaben.

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