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Schrift aus alten Unterlagen nachzeichnen und variieren

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen,
wie im Titel beschrieben habe ich Schriften aus alten Unterlagen oder Zeitungen usw. 
Manche finde ich so schön die wollte ich schon immer mal Nachzeichen und nachkonstruieren und auch leicht anpassen, manche stärker manche weniger.

Wie sieht es hier rechtlich aus? Ist das dann mein neues schöpferisches Werk und kann ich dann das auch verkaufen? Natürlich würde ich mir dann auch einen eigenen Namen einfallen lassen, der dazu passt.
Das wäre allgemein die erste Frage.

Wie sieht es zum Beispiel aus wenn ich eine Bodoni nachzeichnen will und nach meinem Gusto verändern will. Muss ich dann sagen Inspiriert nach der Bodoni oder darf der Markenname nicht genannt werden?

Bin auf eure Informationen sehr gespannt.
Viele Grüße.

Gelöst von Ralf Herrmann

Giambattista Bodoni war ein italienischer Drucker und Schriftentwerfer (1740–1814) und Drucker am herzoglichen Hof in Parma. Ob Bodoni überhaupt eine eingetragene Marke ist, glaube ich nicht, ist aber ohne Gewähr.

Nachzeichnen, anpassen und unter eigenem Namen veröffentlichen darfst du – bis auf ganz wenige Ausnahmen – alle Schriften.

  • Lösung

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, hältst du dich an die maximale Dauer des Urheberrechts (75 Jahre), was unabhängig von der ja immer umstrittenen, praktischen Durchsetzbarkeit von Schutzrechten zumindest moralisch ein guter Ansatz ist. Wenn Gestaltungen hundert Jahre und älter sind, kannst du also ziemlich frei nachzeichnen und abändern. 

Die Quellen (in der Beschreibung des Fonts) zu nennen gehört sich immer, ist aber bei gemeinfreien Werken nicht rechtlich zwingend. 

Bei der Benennung der Schriften dürfen natürlich keine bestehenden Markenrechte verletzt werden. Ein guter Startpunkt für die Recherche: https://namecheck.fontdata.com

  • Ersteller

Das sind tolle Informationen von Euch großes Dankeschön.
 

vor 42 Minuten schrieb Diwarnai:

Giambattista Bodoni war ein italienischer Drucker und Schriftentwerfer (1740–1814) und Drucker am herzoglichen Hof in Parma. Ob Bodoni überhaupt eine eingetragene Marke ist, glaube ich nicht, ist aber ohne Gewähr.

Nachzeichnen, anpassen und unter eigenem Namen veröffentlichen darfst du – bis auf ganz wenige Ausnahmen – alle Schriften.

Kannst Du mir Beispiele aus dem Stand sagen welche Ausnahmen, interessehalber.

Beispiele kenn ich leider nicht. Es gibt aber sicher Schriftarten, deren Schöpfungshöhe so hoch ist, dass ein Nachbau Probleme bereiten könnte. Bei allem, was Bodoni erschaffen hat (das ist ja weitaus mehr als die »Bodoni«) bist du aber auf der sicheren Seite.

vor einer Stunde schrieb Ralf Herrmann:

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, hältst du dich an die maximale Dauer des Urheberrechts (75 Jahre), was unabhängig von der ja immer umstrittenen, praktischen Durchsetzbarkeit von Schutzrechten zumindest moralisch ein guter Ansatz ist. Wenn Gestaltungen hundert Jahre und älter sind, kannst du also ziemlich frei nachzeichnen und abändern.

Wenn wir über deutsches Urheberrecht sprechen, sind wir aber bei 70 Jahren, und zwar nicht nach Veröffentlichung, sondern nach dem Tod des Urhebers. Hermann Zapfs Optima wird darum nicht in 3 Jahren, sondern erst in 60 Jahren gemeinfrei. Ausnahme: Anonym oder unter Pseudonym veröffentlichte Werke sind 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei.

International ist die maximale Schutzdauer 100 Jahre, wobei eher wenige Länder so weit gehen.

Ansonsten volle Zustimmung – jeder Urheber soll von seinen Werken leben können und deren Wert auch vererben dürfen, aber auf lange Sicht sind die Kulturleistungen der Welt ein Schatz, den jeder heben dürfen muss.

 

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