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Gast Nisse
Ich will nicht die Daseinsberechtigung sämtlicher »Dirty-Faces« anzweifeln, aber muss man für so etwas den gleichen bzw. einen höheren Preis verlangen als zum Beispiel für die hundertfach arbeitsintensivere Galliard?

Der Marktpreis hängt nicht allein von der Arbeitsintensität ab. Das ist bei anderen Waren doch genauso.

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Uwe Borchert

Hallo,

Man kann noch weiter fragen: Warum hat eine Brotschrift — trotz möglicherweise monatelangen Feilens — keine Schöpfungshöhe, aber wenn irgendjemand in Sekundenbruchteilen mit seinem Telephon ein halbscharfes Photo von seinem Frühstück oder seinem Hamster macht, entsteht ein Urheberrecht und er kann bei mißbräuchlicher Verwendung munter abmahnen. Da sind die Gewichtungen schon sehr ungleich verteilt.

Das konkrete Bild oder die konkrete Schrift (Font) sind gleich geschützt. Und Du darfst in beiden Fällen das Werk nachmachen. Und einen Hamster richtig posen zu lassen ist auch schon eine Kunst.

:lol:

MfG

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Uwe Borchert

Hallo,

Fast. Lichtbilder sind nochmal deutlich besser geschützt, weil da keine Schöpfungshöhe erforderlich ist.

Aber ein Font (also eine Schriftdatei) muss auch keine Schöpfungshöhe haben um zumindest als Software geschützt zu sein? Und bzgl. der Lichtbilder habe ich da auch einen gewissen Mangel an Problembewusstsein wahrnehmen müssen.

:oops:

MfG

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Gast Nisse
Hallo,

Aber ein Font (also eine Schriftdatei) muss auch keine Schöpfungshöhe haben um zumindest als Software geschützt zu sein? Und bzgl. der Lichtbilder habe ich da auch einen gewissen Mangel an Problembewusstsein wahrnehmen müssen.

:oops:

MfG

Ja. Aber eben die *programmierte Software* (die Outline-Punkte reichen nicht, das sind reine Daten).

Und wenn du mal das OP anschaust: er hat alles neu gezeichnet, das Kerning selbst gemacht, selbst gehintet. Da ist *nichts* an Software übernommen.

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Uwe Borchert

Hallo,

Ja. Aber eben die *programmierte Software* (die Outline-Punkte reichen nicht, das sind reine Daten).

Und wenn du mal das OP anschaust: er hat alles neu gezeichnet, das Kerning selbst gemacht, selbst gehintet. Da ist *nichts* an Software übernommen.

IANAL, aber damit steht der OPP (OP-Poster) IMHO genau so da wie ein Fotograf der einen Hamster posen lässt. Er hat die Rechte am geschaffenen Font/Schriftdatei/Software. Das gilt auch wenn schon viele vor ihm so eine Schrift gezeichnet oder posenden Hamster aufgenommen haben. Da gab es doch einen ähnlichen Faden hier?

http://www.typografie.info/2/showthread.php/23263-Gibt-es-Linksammlungen-Urteile-u.%C3%A4.-zu-Schrift-quot-Plagiaten-quot

MfG

*EDIT* Typo *peinlich*

bearbeitet von Uwe Borchert
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Joshua K.

Ich muß auch gestehen, daß ich wegen dieser Abkürzungen immer nur die Hälfte von Uwes Beiträgen verstehe. :-?

Zum Thema kann ich nur sagen, daß ich ebenfalls schlimm finde, daß die teilweise sehr aufwendige Arbeit an Brotschriften von der Rechtsprechung nicht gewürdigt wird.

Nach meinem moralischen Empfinden wäre Loubs Überarbeitung der Imago nicht in Ordnung. Aber rechtlich wohl schon — es sei denn, es gibt (noch) ein Imago-Geschmacksmuster.

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