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Wie scanne ich das wohl am effektivsten?

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Cajon
Was noch fehlen könnte, wären Informatione, die Ihr vorschlagt und die dort mit aufgenommen werden können.

Was spricht dagegen, alle technischen Informationen (also eigentlich alles bis auf die Beispieltexte) aufzunehmen?

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Bleisetzer
Was noch fehlen könnte, wären Informatione, die Ihr vorschlagt und die dort mit aufgenommen werden können.

Was spricht dagegen, alle technischen Informationen (also eigentlich alles bis auf die Beispieltexte) aufzunehmen?

Nun, einmal natürlich der Aufwand. Und dann auch der Umstand, daß die Karten selbst ja jede Menge Informationen beinhalten, die man nicht dort in der integrierten Textdatei noch einmal vorhalten sollte, bräuchte.

Angebot an Ralf:

Wie wäre es denn, wenn wir dort nicht nur meine Quelle nennen, sondern auch eine Bemerkung im Stile: "Sollten Sie sich für näher für diese Schrift interessieren, schauen Sie doch einmal ins www.Typografie.info Forum. ? Ich hätte da kein Problem mit. Davon ausgehend, daß Du das Forum noch sehr lange Zeit betreiben wirst. Nimms als Angebot. Vielleicht wäre es Dir ja aber auch zuviel Nähe zu meinem Netzauftritt. *fg* (ein kleiner Scherz, entschuldigung). ^^

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Þorsten
Ich möchte das Angebot der Typokartei nur und ausschließlich auf http://www.Bleisetzer.de realisieren.

Schon klar.

Nirgends anders, auch nich auf einem wie immer gearteten Wiki. Ich bin auch ausdrücklich nicht damit einverstanden, daß die Bilder der Typokartei für ein anderes als das Archiv auf meiner Seite verwendet wird. Sollte dies nicht respektiert werden, gäbe es ein Problem. Ist dieser Wiki-Test öffentlich zugänglich? Was ist damit geplant, bitte?

Gar nichts. Es sollte lediglich eine Demo sein. Zeigen was möglich ist. Hättest es dich interessiert, hätte ich es dir geschenkt (warum auch nicht, es steckt ja kein großer Aufwand dahinter) und du hättest die Dateien auf deine Website kopieren und nach Herzenslust anpassen können. Oder eben nicht. Dann wird’s, sobald sich niemand mehr für die technischen Details interessiert, wieder gelöscht. (Ich hätte weder Lust noch Zeit, das auf lange Sicht und im regulären Betrieb — also mit mehr als ein paar Demobildchen — selbst zu hosten.)

Na ja, wie meine amerikanischen Nachbarn so gern sagen: »No good deed goes unpunisched.«

Thorsten

P.S. Da du das Thema der Rechte an den Bildern wenigstens implizit angeschnitten hast… Bist du der Meinung, dass du (exklusive) Rechte besitzt, was die Veröffentlichung der Karten angeht? Wenn ja, wieso?

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Þorsten
Dieser Vorteil von XML ist keiner, weil niemand sich die XML-Datei anschauen können will oder muß.

Aber RDBMS-Tabellen (die im Produktionsformat nur mit laufender Serversoftware — und zwar nur für die jeweilige Datenbank — einsehbar sind), sind da besser oder zumindest gleichwertig?

Langsam aber sicher sind deine Argumente nur noch lächerlich. Du sprichst anscheinend nicht nur XML praktisch jede Berechtigung ab, sondern im Prinzip jeder Technologie, die eine Alternative zu relationalen Datenbaken darstellt, also auch so Sachen wie CouchDB. Natürlich kann man mit SQL fast jedes Problem irgendwie lösen, aber wer aus Prinzip nur auf SQL setzt, lebt softwareengineeringtechnisch einfach hinterm Mond. (Frag mal Amazon!) :-P

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Bleisetzer

Gut, Mißverständnis meinerseits. Ich wollte Dich nicht angreifen, entschuldige.

Nein, ich bin mir nicht sicher. Ganz sicher bin ich nicht der Rechteinhaber. Aber es wird mir wohl niemand die Nutzung streitig machen. Und auch, wenn ich nicht der Eigentümer bin, so bin ich doch der Besitzer. D.h., ich möchte die Jpegs frei zugänglich machen, aber mit der - moralischen - Verpflichtung zum Nennen der Quelle. Empfindest Du das als verwerflich? Die Alternative wäre, daß ich die 800 Karten wieder in den Holzkasten sortiere und die Scans weiterhin nur lokal auf meinem PC vorhalte.

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Bleisetzer

Ergänzungsfrage:

Hans Reichardt und Lars Kähler zeigen auf Global Type den kompletten Seemann. Haben sie die Rechte an diesen Veröffentlichungen? Oder ist es nicht so, daß Hans Reichard halt Hauptproben und Schriftmuster gesammelt hat, u.a. den Seemann, und diesen dann zur Verfügung gestellt hat? Verstoßen sie gegen Rechte? Falls nein: Wieso dann ich mit der Typokartei?

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Bleisetzer
Im Sinne des Urheberrechts macht das Alter den Unterschied. Beim Seemann ist das Urheberrecht ausgelaufen.

Ja, das kann man nachlesen:

"Als Basis dienten mir die Standardwerke: Seemann: Handbuch der Schriftarten 1926, mit Ergänzungen bis 1939, Jaspert/Berry/Johnson: The Encyclopaedia of Typefaces 1970, und Mac McGrew, American Metal Typefaces of the Twentieth Century 1995."

http://www.global-type.org/Sammlung-H.671.0.html

Auf der Hans Reichardt CD befindet sich ebenso die komplette Typokartei in Form von PDF-Dateien. Als Vorlage dienten exakt die Karteikarten, die wir gescannt haben. Und diese CD wird verkauft, nicht kostenlos zur Verfügung gestellt. Dieses Typokartei-Projekt ist ein rein altruistisches, keines, mit dem Geld hereinkommen soll, um die Kosten zu decken oder Gewinn zu machen.

Ist das dennoch etwas anderes, Ralf?

Bitte erkläre es mir.

Ist vielleicht Hans Reichardt der Rechteinhaber an dieser Typokartei?

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Ralf Herrmann
Dieses Typokartei-Projekt ist ein rein altruistisches, keines, mit dem Geld hereinkommen soll, um die Kosten zu decken oder Gewinn zu machen.

Es läuft aber unter dem Dach deiner Firma. Insofern ist das kein Argument.

Darüber, ob das rechtens ist, kann man sich sicher ewig streiten, denn die Frage, ob das Werke im Sinne des Urheberrechts, Copyrights etc. sind ist nicht einfach zu beantworten. Das müsste im Zweifel ein Richter entscheiden. Aber wie du ja auch schon sagst: Die Chance, dass sich dazu ein Kläger meldet sind nicht sehr groß.

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Bleisetzer
Dieses Typokartei-Projekt ist ein rein altruistisches, keines, mit dem Geld hereinkommen soll, um die Kosten zu decken oder Gewinn zu machen.

Es läuft aber unter dem Dach deiner Firma. Insofern ist das kein Argument.

Darüber, ob das rechtens ist, kann man sich sicher ewig streiten, denn die Frage, ob das Werke im Sinne des Urheberrechts, Copyrights etc. sind ist nicht einfach zu beantworten. Das müsste im Zweifel ein Richter entscheiden. Aber wie du ja auch schon sagst: Die Chance, dass sich dazu ein Kläger meldet sind nicht sehr groß.

Guten Morgen,

Du hast meine Frage nicht beantwortet, inwiefern es bei meinem Projekt einen Unterschied zum Reinhardt'schen Projekt gibt, der ja unter demselben Status dieselben Vorlagen auf CD veröffentlicht. Aber Du weißt ja selbst, daß Du auf diese Frage nicht eingegangen bist.

Was würdest Du machen? Das Projekt fallenlassen? ^^

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Þorsten
Gut, Mißverständnis meinerseits.

OK, kein Problem. Ich weiß nicht, ob du dir überhaupt die Mühe gemacht hast, mal einen Blick auf meine Demo-Seite zu werfen. Wenn ja, sollte dir aufgefallen sein, dass dein fetter BLEISETZER.DE-Schriftzug auf den zwei Beispielkarten selbstverständlich noch drauf stand. Niemand wollte also deine Rolle verschleiern oder dir irgendwas wegnehmen.

Und auch, wenn ich nicht der Eigentümer bin, so bin ich doch der Besitzer.

Ich besitze viele Bücher, die ich deswegen aber noch lange nicht (neu) veröffentlichen darf.

D.h., ich möchte die Jpegs frei zugänglich machen, aber mit der - moralischen - Verpflichtung zum Nennen der Quelle. Empfindest Du das als verwerflich?

Moral und Recht gehen nicht immer Hand in Hand. Davon abgesehen ist die Auffassung, dass ein möglichst breites Zugänglichmachen von Werken aller Art moralisch wäre, nicht universell. Ansonsten handelten die Leute moralisch, die kommerzielle Schriften »als Service für die Allgemeinheit« weiter geben, ohne dafür eine Lizenz zu haben.

Was die Kartei betrifft, würde ich mich natürlich freuen, wenn sie der Allgemeinheit zugänglich wäre. (Ansonsten hätte ich nicht angeboten zu helfen. :huhu: )

Was eine Quellennennung angeht, wäre die moralisch wohl ohnehin nur geboten, wenn die Quelle auch legitim ist. (D.h. ein Raubkopierer dürfte nicht erwarten, als Quelle genannt zu werden. Bloß mal so als Extrembeispiel… ;-))

Die Chance, dass sich dazu ein Kläger meldet sind nicht sehr groß.

Aber wie wär’s mit einem professionellen Abmahner?

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Bleisetzer

Ihr antwortete fundiert und detailiert.

Aber Ihr geht nicht auf die sehr ähnlich gelagerte Situation der Reinhardt'schen Veröffentlichung seiner Sammlung ein, die u.a. genau diese Typokartei zeigt. Inwiefern sollte meine Veröffentlichtung bedenklich sein, seine jedoch nicht?

Falls Euch eine Meinungsäußerung zu dieser Frage unangenehm ist, würde mich das nicht sehr überraschen. Dennoch bitte ich in diesem Fall um Bestätigung, so daß ich weiß, woran ich bin. Ich mag Klarheit.

Georg

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Sebastian Nagel

Ist denn die "Reinhardt'schen Veröffentlichung" rechtlich komplett unbedenklich, oder findet sich eben auch keiner der klagt? :?

Das Problem ist doch das: wir sind alle keine Juristen – da einen Rat zu geben ("Ja, das ist unbedenklich, nur zu!") kann leider auch ins Auge gehen - für den Ratgeber nur moralisch, für dich auch rechtlich.

Wie schon gesagt wurde: ob sich da ein Kläger findet, ist eher fraglich, ob sich ein Abmahn-Fuzzi findet, der irgendwen selbstlos beschützt und nebenher vom Beklagten was für seinen "Aufwand" abkassiert, weiß man aber nie.

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Þorsten
Dennoch bitte ich in diesem Fall um Bestätigung, so daß ich weiß, woran ich bin. Ich mag Klarheit.

Das ist nachvollziehbar. Allerdings ist ein Online-Forum wie dieses für solche Fragen mglw. nicht das richtige Forum. Ich bin jedenfalls kein Rechtsexperte und weiß selbst als Laie nicht genug über das deutsche Urheberrecht. Willst du Rechtssicherheit, bleibt dir der Gang zum Anwalt wohl nicht erspart.

:oops:

Meine Vermutungen (die komplett falsch sein können, bitte nicht drauf verlassen!) gehen etwa in folgende Richtung:

  • Waren die Karten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung urheberrechtlich geschützt, sind sie das wohl auch heute noch. (So lange ist das noch nicht her.)[/*:m:1sbcd9sj]
  • Selbst wenn ein aktueller Rechteinhaber schwer oder gar nicht auffindbar sein sollte, bedeutet das nicht, dass das Werk deswegen allgemeinfrei wäre. Und irgendwer wird der Rechtsnachfolger/Erbe des ursprünglichen Rechteinhabers sein.[/*:m:1sbcd9sj]

Wenn soweit erst mal alles stimmt, bliebe nur noch die Frage zu klären, ob die Karten ursprünglich geschützt waren. Das hängt, so wie ich die Grundsätze des dt. Urheberrechts laienhaft interpretiere, mglw. davon ab, ob das ursprüngliche Werk eine ausreichende Schöpfungshöhe besaß. Und darüber würde ich nun nicht einmal spekulieren wollen.

Wer weiß genaueres?

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Pachulke
Wenn soweit erst mal alles stimmt, bliebe nur noch die Frage zu klären, ob die Karten ursprünglich geschützt waren. Das hängt, so wie ich die Grundsätze des dt. Urheberrechts laienhaft interpretiere, mglw. davon ab, ob das ursprüngliche Werk eine ausreichende Schöpfungshöhe besaß. Und darüber würde ich nun nicht einmal spekulieren wollen.

Wer weiß genaueres?

Interessante Fragestellung. Diese Schriftmusterkarten waren ja Verkaufsinstrumente, die ein zu handelndes Produkt abgebildet haben — wie ein Waschmaschinenprospekt, nur daß das Produkt hier halt keine Waschmaschine, sondern eine Schrift ist. Darf man alte Waschmaschinenprospekte sammeln und im Netz zugänglich machen? Darf man seine Streichholzschachtel- oder Ü-Ei-Sammlung photographieren und ins Netz stellen? Wenn nicht: Was bleibt vom Netz übrig? (Wiewohl mir bewußt ist, daß letzte Frage keinerlei rechtliche Relevanz hat.)

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Sebastian Nagel

In der (englischen) Wikipedia ist das so geregelt: Wenn ein Artikel über ein Produkt bebildert wird, darf dieses Produkt auch abgebildet werden - ob da ein Copyright drauf besteht oder nicht.

z.B. das Cover eines Musikalbums:

-------------------------

Description

The cover of the album "Lateralus", by the Tool.

Source

Derived from a scan of the album cover (creator of this digital version is irrelevant as the copyright in all equivalent images is still held by the same party). Copyright held by the record company or the artist. Claimed as fair use regardless.

Article

Lateralus

Portion used

Image of the front cover of the audio recording. Portion reproduced is a small chunk of the entire copyrighted recording, which includes other cover art and the singles themselves. The use here of the front cover image does not preclude the copyright holder from profiting on or marketing the album.

Low resolution?

Yes

Purpose of use

For informational purposes - to illustrate the article Lateralus, which describes the album.

Replaceable? Not possible; unique piece of art.

-------------------------

Sprich: Das Bild, das nicht durch eine Alternative ersetzbar ist (weil es die Sache an sich abbildet) darf für Informationszwecke, nicht vollständig sondern nur soweit wie nötig, in geringer Auflösung gezeigt werden, sofern dem Copyright-Inhaber dadurch keine Einschränkungen geschehen.

Inwiefern das in den Details auf Deutschland übertragbar ist?

Ich bin kein Jurist, für mich klingt es aber plausibel.

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Minimalist
Inwiefern das in den Details auf Deutschland übertragbar ist?

Ich bin kein Jurist, für mich klingt es aber plausibel.

Da wär ich ganz vorsichtig... Das US-Copyright unterscheidet sich schon vom BRD-Urheberrecht...

Dürfte wohl am besten sein, da wirklich mal zwei, drei Stundensätze in ne Beratung beim RA zu investieren :?

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Alfons

Naja, übertreiben würde ich das auch nicht, ich würde das bedenkenlos auf eine Homepage stellen. Waren denn diese Schriftprobemkarten (auch damals) Einzelstücke? Wurden sie damals in mehreren Exemplaren produziert und ausser Haus gegeben (verkauft oder zu Werbezwecken), dürfte sich niemand zu wundern haben wenn ein Exemplar irgendwo irgendwann wieder auftaucht. :?

Diese Schriftprobenkarten sind ja eigentlich (nur) ein Stück altes Werbepapier. Sorry dass ich dass etwas nüchtern betrachte. Falls damals Rechte bestanden haben, dürften sie die Schrift selber (das geformte Blei) oder deren Anwendung betroffen haben. Natürlich waren diese Karten ein Bauplan zum Nachbau der Schrift, darum (damals sicher) wertvoll, aber hier geht es ja nicht um einen (unerlaubten?) Nachbau der Schrift.

Auch ein Punkt: Die Karten werden ja nicht zweckentfremdet oder missbraucht - sie wurden produziert um die Schrift zu beurteilen, als Referenz zu behalten, zum Begutachten, um sie anzusehen, ... (hoffe dass stimmt so) und nichts anderes passiert auf der Homepage.

Zum Vergleich: Ein uralter Schaltplan der ersten Grundig Fernseher ist für mich auch faszienierend und ich würde ihn vielleicht auch scannen - aber die Technik ist allgemein bekannt, also nichts aufregendes. :?

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Minimalist
Naja, übertreiben würde ich das auch nicht, ich würde das bedenkenlos auf eine Homepage stellen.

Sorry dass ich dass etwas nüchtern betrachte.

[...]dürften[...]

[...]sie wurden produziert um [...] und nichts anderes passiert auf der Homepage.

[...]ich würde[...]

Das ist doch alles kein Argument, und übertreiben kann man es da fast gar nicht...! Tatsache ist, dass:

1. unser Georg nicht genau weiß, ob er die Bilder bedenkenlos weiter verbreiten darf

2. heutzutage genug geldgierige Abmahnanwälte unterwegs sind

3. Georg die Bilder im Rahmen seiner Firmenwebpräsenz zugänglich machen möchte

und 4. keiner von uns hier Jurist ist, wir uns also weder damit auskennen noch dazu Rat geben dürfen.

Es macht also durchaus Sinn, wenn Georg sich vorher einigermaßen absichert und informiert. Du siehst das vielleicht alles ziemlich nüchtern (nicht so eng?), aber er braucht vermutlich keinen Stress mit diesem halb altruistischen, halb werblichen Projekt, den er auch hätte vermeiden können. Wir sollten also davon absehen, ihm Ratschläge zu geben, die unserem Empfinden von Recht und Billigkeit entsprechen, aber keinerlei Grundlage und Bestand haben, wenn er deshalb Ärger bekommt.

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Alfons

Ich gebe ihm keine Ratschläge, ich schreibe nur was ich machen würde und warum ich so handeln würde. Handlungen haben natürlich immer Konsequenzen zur Folge die es abzuwägen gilt. In meinem Umfeld sehe ich leider einen Trend - niemand will Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen ... es könnte ja Konsequenzen haben ... Schade.

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Ralf Herrmann
Ihr antwortete fundiert und detailiert.

Aber Ihr geht nicht auf die sehr ähnlich gelagerte Situation der Reinhardt'schen Veröffentlichung seiner Sammlung ein, die u.a. genau diese Typokartei zeigt.

Warum auch? Das Problem ist ja das gleiche.

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