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Rechtliche Frage bei "best-of" Font

Hervorgehobene Antworten

Danke!

Interessant. Aber scheint ja wie das Hornberger Schießen ausgegangen zu sein. Microsoft durfte also anscheinend seine neue Schrift nicht als Geschmacksmuster schützen, aber anscheinend weiterbenutzen und verkaufen bzw. beipacken? Obwohl das Gericht diese Schrift der Frutiger und (!) der Frutiger Next gleichsetzte? Hat Microsoft dann wenigstens der Linotype was bezahlen müssen? Bekommt man die Frutiger Next jetzt gratis, wenn man die Frutiger schon hat - wenn sie doch so gleich sind?

Es gibt ja meines Erachtens noch viele Schriften, die weit weniger voneinander abweichen ...

Also scheint mir der "Schutz" der "eigenen Schrift" doch eher der theoretische juristische Wunschtraum der Kollegen Fontschöpfer zu sein, als das soetwas wirklich im wahren Leben passieren würde. Oder gibts noch andere Prozesse und Urteile? Die hier erwähnte Nummer ist ja auch schon zehn Jahre alt ...

In Deutschland urteilte mal eine Instanz im Sinne von ein A ist ein A und bleibt ein A. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen#Erscheinungsbild_einer_Schriftart

Aber es gibt ja noch andere Schutzhöhen. 

Problematisch scheint mir folgendes zu sein:

 „Der Inhaber des Geschmacksmusters an den Schriftzeichen kann also gegen die Verbreitung von Büchern und anderen Druckerzeugnissen, die in der geschützten Schrift gedruckt sind, sowie gegen anderweitige Verwendungen der Schrift einschreiten“.

 

Sollte das wirklich mal vor Gericht landen, kann ich mir vorstellen, dass das schnell wieder anders aussieht.

Ist es nicht schon sehr oft so, dass gerade bei Mengensatz-Schriften eine neue Schriftart dadurch entstanden ist, dass der Schriftendesigner sich von mehreren vorhandenen Schriften hat leiten lassen, und daraus eine irgendwie zwischen 2 Extremen vermittelte Schrift gezeichnet hat.

Rein von der  Gestaltungsidee ist es ja letztlich wohl doch unerheblich, wie jetzt dieser „Mittelwert“ erzeigt wurde. Entweder ich schaue mir die betreffenden Ur-Schriften nur an, und vermittele die Formen lediglich im Kopf, oder ich zeivjne die beiden Urformen gemäß der originalen Vorlage übereinender und ziehe von Hand die neue Linie genau tzwischen die anderen, oder ich lasse mir von einen Programm die neue Zwischenform berechnen - und muss dann hinterher vielleicht von Hand korrigieren - das Eergebnis könnte dabei das gleiche sein. Wie also will man hinterher beweisen, wessen Entwürfe da missbraucht wurden?

 

Der rein schöpferische Gedanke ist ja letztlich: ich möchte eine Schrift, die möglicherweise nicht ganz so eckig, wie Schrift1, aber auch nicht ganz so rund, wie Schrift 2 daher kommt. Jetzt ist es dann eben eine Frage der verwendeten Werkzeuge.

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