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Schweizer Typografie: Carl Friedrich Gauss oder Carl Friedrich Gauß?

Hervorgehobene Antworten

Du forderst von anderen Anpassung, schließt das für Dich selber aber aus – nur auf diese Diskrepanz wollte ich freundlich hinweisen. 

 

wo hab' ich denn von jemandem anpassung gefordert? warum interpretierst du dinge in meine sätze, die da nicht einmal zwischen den zeilen stehen?

 

ich habe in diesem thread auf thorstens frage im beitrag #4 mit nichts anderem als mit fakten in meinem erstbeitrag #10 geantwortet. dann habe ich mich im beitrag #14 dummerweise auf die ironie in thorstens #13 (und dem einen und anderen vorgängerbeitrag) eingelassen. ohne jegliche forderung, wenn ich mich richtig lese. in #15 antwortete ich sachlich auf einen fragesatz aus stötzners #5. in #18 frage ich mich, wie man heimlich ß-affin sein kann. ich fordere aber auch dort nix. nicht einmal eine antwort. liefere bloß ein paar faktische beispiele zur bewussten verwendung des ß in schweizerischen werken neuerer zeit. #20: frei von forderungen jeglicher art. #24: forderungsfrei. 

 

wenn ich mich jetzt gerade so durch die postings lese … irgendwie … wird hier etwa mit zwei ellen gemessen? dort ironisierts munter drauflos, alles super, schön, lustig. aber mir darf man auf eine klare meinungsäußerung mit xenophobie kommen? ui-la-là.

Ich habe mich ausschließlich auf Deine eigenen Beiträge bezogen, auf nichts anderes. Du schriebst:

 

… so ein ganz kleines bisschen anpassung an die lokalen gepflogenheiten ist ja auch ungeheuer schädlich fürs ego. …

 

Diese Äußerung habe ich so interpretiert, dass Du für Anpassung an die lokalen Gepflogenheiten plädierst. Solltest Du Deine Beitrag allerdings völlig ironiefrei gemeint haben, dann bitte ich um Entschuldigung für das Missverständnis meinerseits. 

weil mich der verlust eines akzents auf meinem (in einem anderen als meinem heimatland möglicherweise ausländischen) vor- oder nachnamen nicht anficht.

 

Das Problem ist doch aber, dass die Verordnung des EJPD vom 16. Februar 2010 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) die korrekte Schreibung in den Landessprachen nicht gewährleistet, denn in ISO/IEC 8859-1 fehlt der fürs Französische erforderliche Buchstabe œ. Während also eine korrekte Wiedergabe der Landessprache Französisch nicht gewährleistet ist, lassen sich viele andere Sprachen mit ihren Spezialbuchstaben korrekt wiedergeben, etwa Isländisch (áéíóúýðþæö), Norwegisch (æøå) oder Albanisch (çë).

 

Wenn schon eine Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige nur bestimmte lateinische Sonderzeichen zulässt, dann sollte die Auswahl der Sonderzeichen doch wenigstens so getroffen werden, dass die in den Landessprachen üblichen Zeichen sich schreiben lassen. Die einheimischen Namen sollte man doch wenigstens im Heimatland korrekt schreiben.

Wie ich schon gesagt habe: Die abgebildete Tabelle ist widersprüchlich. Entweder gilt der abgebildete Tabelleninhalt, und die Tabellenüberschrift «ECMA-94 Latin 1 – ISO 8859/1» ist falsch; oder es gilt die Tabellenüberschrift «ECMA-94 Latin 1 – ISO 8859/1», und der abgebildete Tabelleninhalt ist falsch.

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