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»Industria« digitalisiert?

Empfohlene Beiträge

NinaS
Immer nur die Extrempunkte mit Ankerpunkten versehen! Die markierten Ankerpunkte sollte alle rausfliegen.

Oh! Gut zu wissen – dankeschön :bow:

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NinaS

Darf ich mal noch kurz nach den rechtlichen Grundsätzen fragen? (Sorry, bin echt neu auf dem ganzen Gebiet.)

Eine Freundin hat mich gestern erstaunt gefragt, ob man sowas denn dürfe, eine alte Schrift einfach nachzeichnen. – Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei Schriften wie zB bei Musik die Regel gilt, dass das Copyright 70 Jahre nach dem Tod des Entwerfers erlischt (dann müsste ich nur noch rausfinden, wann der Herr Zehnpfundt gestorben ist)? Oder liegt dieses immer noch bei der Firma, die die Type vertrieben hat? – Wobei, Berthold gibts ja nicht mehr, da würde das vermutlich alles etwas unklar ... :?

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Sebastian Nagel

Rechtliches (ich wage mich mal vor, korrigiert mich wenn ich Quatsch erzähle):

Da sich ein Schriftentwurf an sich nicht wirklich urheberrechtlich schützen lässt (vor Augen des Gesetzgebers erreicht eine Schriftart nicht genug "Innovation" - das können andere sicher besser ausführen!), ist man dazu übergegangen, Schriften als Software zu behandeln. Geschützt ist also der digitale Font, nicht der Entwurf an sich.

Resultierend daraus:

- Digitalisierungen von Bleisatz-Schriften sind neue Software, somit erlaubt.

Ob du das Blei nachgießen dürftest? Fraglich.

- Wenn man einen Font hernimmt, diesen minimal verändert (Punkte verschiebt) und diesen neu kompiliert, erhält man neue Software. So sind die ganzen Klone entstanden.

So, und jetzt bitte ich darum mich zu korrigieren :)

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Unter dem Namen »Industria« kannst Du sie jedenfalls nicht herausbringen, den hat sich inzwischen Adobe für eine andere Schrift gekrallt.

Insbesondere auch deshalb, weil die selbsternannten Berthold-Nachfolger jeden verklagen, der einen Fontnamen benutzt, der auch nur annähernd einem Berthold-Schriftnamen ähnelt.

Ralf

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NinaS
Unter dem Namen »Industria« kannst Du sie jedenfalls nicht herausbringen, den hat sich inzwischen Adobe für eine andere Schrift gekrallt.

Insbesondere auch deshalb, weil die selbsternannten Berthold-Nachfolger jeden verklagen, der einen Fontnamen benutzt, der auch nur annähernd einem Berthold-Schriftnamen ähnelt.

Gut zu wissen. Ich hab an »Zehnpfundt-Grotesk« gedacht. Das klingt doch richtig schön nach altem Blei ... :)

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NinaS
Da sich ein Schriftentwurf an sich nicht wirklich urheberrechtlich schützen lässt (vor Augen des Gesetzgebers erreicht eine Schriftart nicht genug "Innovation" - das können andere sicher besser ausführen!), ist man dazu übergegangen, Schriften als Software zu behandeln. Geschützt ist also der digitale Font, nicht der Entwurf an sich.

Vielen Dank für Deine Ausführungen – das ist ja krass! Und erklärt natürlich einiges.

Es wäre also möglich, dass Gestalter X eine Schrift von Gestalter Y im Fonteditor seiner Wahl öffnet, zwei Punkte um 1UPM verschiebt und das ganze dann unter neuem Namen herausbringt? Welch ein verkorkstes System.

Ob man eine Schriftart als »Geschmacksmuster« oder wie das heißt eintragen lassen könnte, wenn man das wollte? Man kann ja auch »Designs schützen lassen« (sagte mir ein Rechtsberater punkto Urheberrecht – vielleicht ist das auch nur in der Schweiz so?).

Ulkig.

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Jens Kutilek
Ob man eine Schriftart als »Geschmacksmuster« oder wie das heißt eintragen lassen könnte, wenn man das wollte? Man kann ja auch »Designs schützen lassen« (sagte mir ein Rechtsberater punkto Urheberrecht – vielleicht ist das auch nur in der Schweiz so?).

In der Europäischen Union gibt es das »Nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster«, wodurch Dinge (auch Schriftarten), die neu sind, einen dreijährigen Geschmacksmusterschutz erhalten, ohne daß sie irgendwo registriert werden müssen. Veröffentlichung reicht dafür. Das zu schützende muß allerdings neuartig sein, eine Digitalisierung einer vorhandenen Schrift fällt natürlich nicht darunter.

Es wäre also möglich, dass Gestalter X eine Schrift von Gestalter Y im Fonteditor seiner Wahl öffnet, zwei Punkte um 1UPM verschiebt und das ganze dann unter neuem Namen herausbringt?

Wenn es sich um einen als Geschmacksmuster geschützten Entwurf handelte, könnte man wohl erfolgreich dagegen vorgehen.

Jens

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Sebastian Nagel

Schrift öffnen, verändern, speichern und als eigenes verkaufen: Ist die Frage, ob er die Font-Software verändern darf. Das ist in der EULA eines Fonts festgelegt (oder auch nicht).

Zumindest in Softwareprodukten heißt es meistens explizit dass die Software nicht verändert werden darf.

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Gast Viktor Solt-Bittner

dass schriften grundsätzlich nicht durch copyright geschützt werden können, ist eine US-spezialität. in vor-digitalen zeiten konnten nur die schriftnamen geschützt werden, klone wurden deshalb einfach unter anderen namen herausgebracht. digitale schriften können als software verkauft und geschützt werden.

in EU war das früher ähnlich, heute können schriften hier grundsätzlich wie andere „eigentümliche schöpfungen“ durch das urheberrecht geschützt sein. die eigentümlichkeit kann aber sicher zur streitfrage werden.

das verändern einzelner zeichen oder punktkoordinaten führt wohl zu gar nichts. wenn eine schrift als software geschützt ist, verstößt man mit großer wahrscheinlich gegen die nutzungsbedingungen (blöd wären die hersteller, wenn es so einfach wäre, dann könnte ich Photoshop als eigenes produkt verkaufen, wenn ich nur die icons der werkzeugpalette neu zeichne), und ist die schrift urheberrechtlich geschützt, dann braucht man für die veränderung ja erst das bearbeitungsrecht vom urheber.

nach meiner vagen erinnerung hat in den 90er-jahren ein oberschlauer typ große teile der Linotype-bibliothek kopiert, an ein paar zeichen änderungen durchgeführt, und die schriften weiterverkauft. hat nicht funktioniert. wurde verklagt, hat den prozess verloren. (ich glaube PAGE hat damals darüber berichtet. aber wie gesagt, die erinnerung ist eher dunkel.)

eine möglichkeit, in den USA auch die visuelle erscheinung einer schrift zu schützen, scheint ein patent zu sein. Adobe hat z.b. die Voluta Script in meinem namen patentiert. ich hab das damals recht spaßig gefunden, offenbar ist das aber für sie ein ganz normaler vorgang, um schriftkopierer mit einem patentrechtlichen streit zu bedrohen.

bitte um korrektur, wenn da jemand was genauer oder besser weiß!

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Gast Viktor Solt-Bittner
Schrift öffnen, verändern, speichern und als eigenes verkaufen: Ist die Frage, ob er die Font-Software verändern darf.
und selbst wenn der nutzungsvertrag die änderung erlaubt, heißt das ja nicht, dass er auch den weiterverkauf gestattet.
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  • 1 Monat später...
NinaS

So! Kleines Update: Ab heute bin ich Studentin im Nachdiplomkurs Schriftgestaltung an der HDK Zürich, und mein Projekt ist die Digitalisierung und Erweiterung der Industria. :cheer:

Freu mich total, dass ich jetzt so einen offiziellen – und betreuten – Zeitrahmen für die Gute habe, sonst wär das bestimmt wieder hintenruntergefallen.

Ist nämlich gar nicht so leicht, wie ich mir das gedacht hatte. Zuerst habe ich ja anhand des ganz kleinen Musteralphabets der Halbfetten versucht, einige Buchstaben «nach Auge» nachzuzeichnen. Sah auch gar nicht so sehr anders aus als die Vorlage, fand ich. Der Schreck kam dann, als ich das höherauflösende Schriftmuster dahintergelegt habe: Die ist noch viel sperriger und unglatter als ich zunächst annahm. Da sind Sachen drin … Mal schauen, wie das funktioniert dann :-)

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RobertMichael

willst du die schrift den eher so wirken lassen als käme sie frisch aus einem heidelberger tiegel

oder willst du den font modernisieren und die sperrigen/unglatten stellen ausbügeln?

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NinaS

Das ist genau die schwierige Frage.

Ich denke, die Fette lass ich erstmal außen vor, die ist mir definitiv zu sperrig bzw. da müsste / wollte ich unheimlich viel glätten. Außerdem ist sie mir zu fett im Verhältnis zu den anderen Strichstärken-Abstufungen.

Grundsätzlich, denke ich, werde ich einen Mittelweg suchen. Die Schrift soll schon verwendbar sein, und zwar nicht nur in «historischen» Kontexten. Die «zeittypischen» Schwünge am a und g möchte ich trotzdem gerne drinlassen (und das breite s :wink: ) – diese Details, denke ich, machen auch den Charakter der Schrift aus, und wie Pachulke schon schrieb, eine weitere Helve extended braucht wirklich keiner.

Zum ß und dem Umlautversalien, zum Beispiel, werde ich wohl «neutralere» Alternativformen zeichnen. Und dann muss man halt im Detail schauen, wieviel Sperrigkeit es verträgt, wieviel es auch braucht und was man glätten könnte. Ziel ist schon, eine heute verwendbare, durchaus charaktervolle, aber nicht «verstaubte» Schrift herauszubekommen. Vielleicht sollte ich außerdem noch Seiltanzen lernen :wink:

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RobertMichael

seiltanzen dagegen ist doch ein klacks ;)

ich würde ähnlich verfahren und die 'kruden' formen beibehalten, denn die machen ja den

charakter der schrift aus. a, s, g sind ja genau das besondere aber auch das ß und die

umlaute mit den abgesenkten punkten. soviel wie möglich im originalzustand belassen

und ggf. alternative formen einügen.

die fette hat schon was, hier sieht man schön wie das f eins auf den kopf bekommen hat

und das t einen tritt von unten, diese details verschwinden in dem zarten schnitt.

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NinaS
die fette hat schon was, hier sieht man schön wie das f eins auf den kopf bekommen hat und das t einen tritt von unten, diese details verschwinden in dem zarten schnitt.

Aber das zerknautschte S? Und was mit dem G los ist, weiß der Geier. Und vielleicht Herr Zehnpfundt. Dieser fesche Schwung oben! Fast so schlimm wie bei diesem Schlaghosen-e.

Aber das a ist wieder geil.

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Pachulke

Hab ich was übersehen? Ich finde hier nur eine Abbildung von der halbfetten. Insofern weiß ich nicht, worüber Ihr redet — in Bezug auf die fette und die zarte.

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