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Schriften, Lizenzen, Urheberrecht (aus Mythos Schriftlizenzen)

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Kathrinvdm

Da Ralf den Artikel explizit nochmals verlinkt hat, hatte ich angenommen es sei in Ordnung darauf einzugehen, um bestimmt Punkte nicht einfach unwidersprochen stehen zu lassen. Aber ok: :-|

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Gast bertel
das interessiert mich jetzt sehr: gibt es aus sicht der schriftschaffenden und der professionell schriftnutzenden hier eine schöpfungshöhe für serifenschriften im bereich des asci-zeichenraumes?

Was hat Schöpfungshöhe mit ASCII zu tun?

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Kathrinvdm

@RoMi: Ich glaube ohnehin nicht, dass Herr B. sich hier noch einmal zu Wort melden wird. Ich wollte in meinem Post einfach noch mal ein paar Argumente für meine Sicht der Dinge loswerden. Die beste Reaktion auf den Eröffnungspost ist doch, mit sachlichen Argumenten für Mitleser so plausibel wie möglich zu erläutern, warum man eine gegenteilige Auffassung vertritt. Und dann kann jeder sich auf Basis der dargebotenen Argumente sein eigenes Urteil bilden.

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Gast bertel
… Die beste Reaktion auf den Eröffnungspost ist doch, mit sachlichen Argumenten für Mitleser so plausibel wie möglich zu erläutern, warum man eine gegenteilige Auffassung vertritt. Und dann kann jeder sich auf Basis der dargebotenen Argumente sein eigenes Urteil bilden.

:nicken:

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Phoibos
Was hat Schöpfungshöhe mit ASCII zu tun?

nichts. ich definiere nur die zeichen, auf die sich meine frage bezieht. aber für dich formuliere ich meine frage auch gerne noch einmal um:

wo ist die jeweils unterschiedliche schöpfungshöhe bei der glyphe A (beliebiges anderes zeichen aus dem oben definierten raum), repräsentiert durch fonts wie garamond premier, adobe garamond, andron, arno, bembo, century schoolbook, ...?

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Sebastian Nagel

Ich weiß nicht, ob man das an einem einzelnen Zeichen festmachen kann – eine Schrift funktioniert und wirkt ja in den allermeinsten Fällen im Verbund vieler Zeichen und oft auch im Zusammenspiel der Familienmitglieder.

D.h. selbst wenn zwei "A" absolut identisch (oder sehr ähnlich) wären, hieße das nicht, dass der gesamte Verbund eine sehr unterschiedliche optische Wirkung erziehlt, oder für unterschiedliche Einsatzzwecke gemacht ist. Ein mageres "A" könnte aus dem Titelsatz-Schnitt einer gut ausgebauten Schriftsippe sein, oder auch aus einer Schrift die einfach ein mageres, spitzes Schriftbild hat. Die anderen Buchstaben, die Zurichtung, der Ausbau der gesamten Familie macht dann den Unterschied aus, selbst wenn das "A" identisch wäre.

Auch die Einschränkung auf einen Zeichenvorrat wie z.B. ASCII ist nicht ganz passend für die Frage – wenn ich in Schrift B multilingual setzen kann, während ich in Schrift A grade mal englisch und lateinisch hinkriege, ist der Mehrwert von B durchaus gegeben, selbst wenn sie "nur" eine Erweiterung von A wäre.

Denke auch nicht, dass Herr Beinert nochmal vorbei schaut und was sagt. Vielleicht liest er mit und denkt sich, dass sein Artikel das Ziel erreicht hat – durch Provokation zur Diskussion anzuregen. Dann würde es mich aber auch freuen, wenn er mitdiskutieren würde, ansonsten kann ich den Artikel kaum ernst nehmen, und hier zu diskutieren ist nur zum "Schutz" von Lesern, die vorbeischauen und sich sonst wundern würden.

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Phoibos
Auch die Einschränkung auf einen Zeichenvorrat wie z.B. ASCII ist nicht ganz passend für die Frage – wenn ich in Schrift B multilingual setzen kann, während ich in Schrift A grade mal englisch und lateinisch hinkriege, ist der Mehrwert von B durchaus gegeben, selbst wenn sie "nur" eine Erweiterung von A wäre.

nach dem mehrwert habe ich aber gar nicht gefragt (weil der für mich überhaupt keine frage ist, deswegen bezahle ich ja auch die lizenzkosten bereitwillig). ich will nicht die arbeit der schriftentwerfer herabsetzen, denn für mich macht eine schrift viel mehr aus als die summe ihrer glyphen (hinting, kerning, ot-features, ausbau). aber deiner antwort entnehme ich, dass die frage nach der schöpfungshöhe für dich als profi zu kurz greift, andererseits nehme ich an per argumentum ex silentio, dass es tatsächlich keine schöpfunghöhe für die darstellung vieler zeichen gibt.

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Kathrinvdm

Ich habe gerade noch mal die Erklärungen zu Schöpfungshöhe nachgeschlagen, die in der Wikipedia zu finden sind. Vielleicht interessieren sie Euch ja auch:

Als Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe) wird im Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet. Es entscheidet darüber, ob ein „Werk“ vorliegt und insofern Urheberrechte bestehen können. In der Praxis wird der Begriff vor allem als Ja/Nein-Option verwendet: Schöpfungshöhe muss gegeben sein, um einem solchen Produkt Werkcharakter und damit Urheberrechtsschutz zusprechen zu können, mangelnde Schöpfungshöhe begründet dagegen Gemeinfreiheit. Die Schöpfungshöhe stellt als notwendige Bedingung sozusagen die Untergrenze des Urheberrechtsschutzes dar.

Werke im Sinne des Urheberrechts sind persönliche geistige Schöpfungen, haben also immer Schöpfungshöhe. Im Folgenden wird jedoch aus Gründen der Anschaulichkeit von „Werken“ auch dann gesprochen, wenn die Schöpfungshöhe nicht gegeben ist. Schöpfungshöhe und Werkcharakter sind nicht die einzigen Kriterien für urheberrechtlichen Schutz: Auch Werke mit unbestrittener Schöpfungshöhe können – etwa nach Ablauf der Regelschutzfrist oder als amtliche Werke – gemeinfrei sein.

Erreicht eine Leistung nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, kann es sein, dass ein anderes Schutzrecht, das im Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder in einem anderen Gesetz geregelt ist, für einen gesetzlichen Schutz sorgt. Am wichtigsten sind die anderen Immaterialgüterrechte und der Gewerbliche Rechtsschutz.

Beispiele:

Fotografien, die keine Lichtbildwerke, also keine persönlichen geistigen Schöpfungen sind, werden in Deutschland als (einfache) Lichtbilder geschützt (sogenanntes Leistungsschutzrecht des § 72 UrhG), ohne dass man nach einer Schöpfungshöhe fragen muss.

Die Formgestaltung des InterCityExpress ist nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt.

Die Olympischen Ringe unterliegen in vielen Staaten der Welt einem besonderen gesetzlichen Schutz.

Probleme mit der Schöpfungshöhe

Niemand kann einem Werk wie einem Roman oder einer künstlerischen Skulptur die Schöpfungshöhe absprechen. Aber im Alltag gibt es eine nicht überschaubare Vielzahl von Werken und Gestaltungen, bei denen unklar ist, ob ein Gericht die Schöpfungshöhe bejahen würde. Da es breite Grauzonen gibt, kann ein Laie die Grenze zwischen Urheberrechtsschutz und gemeinfreier Gestaltung so gut wie nie zuverlässig bestimmen, was zu einer sehr großen Rechtsunsicherheit führt. Auch die gewissenhafte Lektüre der umfangreichen Fachliteratur und der Rechtsprechung erlaubt es selbst erfahrenen Rechtsanwälten nicht, den Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorherzusagen. In einem Urteil vom 25. Februar 2004 zu Handylogos stellte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg fest, dass banale, alltägliche und vorbekannte Gestaltungen ohne ein Mindestmaß von Individualität und Aussagekraft für den Betrachter für den Schutz der kleinen Münze nicht in Betracht kommen.[7]

Wie man sieht, ist das Thema weder eindeutig noch einfach. Im Grunde genommen sind es wohl immer gerichtliche Entscheidungen im konkreten Einzelfall, die festlegen, ob ein Werk eine Schöpfungshöhe hat oder nicht. Da dies so ist, ist die Aussage, dass Schriften generell keine Schöpfungshöhe haben genauso falsch wie die Aussage, dass alle Schriften per se eine hätten.

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Phoibos
Da dies so ist, ist die Aussage, dass Schriften generell keine Schöpfungshöhe haben genauso falsch wie die Aussage, dass alle Schriften per se eine hätten.

was genau der grund für meine einschränkung oben war: wo ist bei brotschriften die schöpfungshöhe?

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gutenberger

deren Antwort durch professionelle Schriftgestalter mich auch interessieren würde. Wir haben eine Grundform des lateinischen Alphabets, die seit Jahrhunderten immer wieder variiert wird. Im Bleisatz gab es ein (vielleicht) paar hundert verschiedene Schriften, die teilweise deutlich unterschiedlich waren. Seit es Computerschriften gibt, haben wir eine inflationäre Flut an "Neuschöpfungen", die natürlich immer mehr bisher "unausgefüllte Lücken" in der Variation abdecken. Könnte es nicht sein, dass es in vielleicht nicht mehr allzuferner Zukunft tatsächlich keine unausprobierte Variation mehr geben könnte?

Ich beziehe das wirklich nur auf mengentexttaugliche Schrift, die Variationsbreite und der Einfallsreichtum bei "Werbeschriften" verblüfft mich immer wieder und da glaube ich schon daran, dass es immer wieder irgendwelche neuen verrückte Ideen gibt. Aber bei Leseschriften sind natürlich durch den eingeschränkten Grundformenkanon und die Stellschrauben Serifenform, Mittelhöhen, Fettfeinkontrast und was es da meinetwegen noch alles geben kann der Kreativität Grenzen gesetzt. Mir geht es heute schon so, dass (selbst) ich (als Typograph, vom normalen Volk können wir das ja schon gar nicht mehr verlangen) speziell bei serifenlosen "neuen" Schriften mich oft frage, was diese "neue" Schrift schon wieder soll, weil sie halt der und der und der so ähnlich ist, dass man sie teilweise nur noch mit danebengelegten Schriftmustern aueinanderhalten kann ... und sich dann natürlich die Frage der Schöpfungshöhe bzw. die Frage nach überhaupt noch einer Möglichkeit von Schöpfungshöhe stellt.

Entwicklung von (Text-)Schrift ist natürlich durch die Rücksichtnahme auf Leserlichkeit nicht so frei wie freie Grafik und Malerei oder die Musik und von daher natürlich auch ab einem gewissen Punkt Handwerk (womit wir auch dieses böse Wort wieder dabeihätten) - mit eben auch Einschränkungen in der "Schöpfungshöhe".

Bin gespannt auf die Meinung der Schriftschöpfer ...

Danke!

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Gast bertel
… wo ist bei brotschriften die schöpfungshöhe?

Wo genau sie ist, hängt von der jeweilige Schrift ab. Die eine "altbekannte" Brotschrift hat möglicherweise keine, eine andere jedoch ist weiterentwickelt, hat neue Ligaturen bekommen etc., dass sie eine Schöpfungshöhe erreichen kann. So allgemein, wie du das gern beantwortet hättest, gibt es leider keine Antwort.

Ein zweiter Punkt ist, dass sie sicher nicht von der Form eines einzelnen Buchstaben abhängt. Eine Schrift wird immer als Gesamtheit betrachtet werden müssen (eben auch alles, was sich außerhalb ASCII befindet).

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Sebastian Nagel

Gehen wir also mal davon aus, dass die "Schöpfungshöhe" bei den Einzelformen von Leseschriften nicht immer / nicht oft / nicht erreicht wird.

Wenn jetzt aber z.B. (verzeiht die vielleicht vereinfachte Darstellung) eine Andron zwar "einfach eine Garamond" ist, aber eben x-tausende, dazu konsistente zusätzliche Glyphen beinhaltet, die man damals bei Claude Garamond nicht erhalten hat und die ganz andere Möglichkeiten erlaubt ... erreicht dann nicht das Paket als Ganzes eine künstlerische und praktische Eigenständigkeit, die dazu berechtigt, das nicht als "von Garamond abgekupfert und somit illegitim" abzutun, sondern als eigenes Werk anzusehen (moralisch – ob es rechtlich denn so wäre, wissen wir vermutlich alle nicht)?

Analogie: Eine bestimmte Pinselführung mag keine Schöpfungshöhe haben, das gemalte Bild aber schon.

Weitere Frage: Sollen/müssen Schriften als Werk angesehen und beeurteilt werden, wo man sie doch eigentlich auch als Werkzeuge betrachten kann?

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Der Analogie schließe ich mich an. Gleiches gilt auch für Piktogramm-Sets. Das einzelne Strichmännchen erreicht, wenn es keinen völlig neuen Gestaltungsstil aufweist, nie eine relevante Schöpfungshöhe. Ein Set aus 50 Zeichen aber wahrscheinlich schon.

Weitere Frage: Sollen/müssen Schriften als Werk angesehen und beeurteilt werden, wo man sie doch eigentlich auch als Werkzeuge betrachten kann?

Das ist eben der Punkt. Die Frage der Schöpfungshöhe ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Schriftanbietern gegebenenfalls eines der Mittel zur Durchsetzung oder Abschmetterung der Ansprüche der beteiligten Parteien.

Im Zusammenspiel zwischen Schriftanbieter und Schriftnutzer macht es dagegen für mich keinen Unterschied, ob die Schrift nun Urheberwerk, Software, Datensatz oder was auch immer ist. Man einigt sich so oder so auf eine bestimmte Art der Nutzung.

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Phoibos
erreicht dann nicht das Paket als Ganzes eine künstlerische und praktische Eigenständigkeit, die dazu berechtigt, das nicht als "von Garamond abgekupfert und somit illegitim" abzutun, sondern als eigenes Werk anzusehen (moralisch – ob es rechtlich denn so wäre, wissen wir vermutlich alle nicht)?

moralisch ist das für mich sowieso häufig kein plagiat garamonds, es ist wohl eher so, dass sich der schriftkünstler hat inspirieren lassen. abkupferungen sehe ich eher zwischen den einzelnen digitalisaten (zb. bei den ganzen schriften-cds ala "1000 profischriften für ne markfuffzich"), deren eigenständigkeit, bzw liebevolle entwicklung im vergleich zur andron oder auch arno oder alphabetum ich erst einmal bestreite (lasse mich aber auch gerne vom gegenteil überzeugen).

Weitere Frage: Sollen/müssen Schriften als Werk angesehen und beeurteilt werden, wo man sie doch eigentlich auch als Werkzeuge betrachten kann?

die unterscheidung werk/werkzeug ist abhängig von der zielgruppe. für einen sekretär, der pro tag 100 seiten in word reinhaut, sind schriften nur werkzeuge. für jemanden, der seinen roman gedruckt sehen will, sind schriften eher werke, da sie eine eigenständige persönlichkeit haben und so das eigentliche werk, den roman, eine weitere nuance hinzufügen können.

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Phoibos
Im Zusammenspiel zwischen Schriftanbieter und Schriftnutzer macht es dagegen für mich keinen Unterschied, ob die Schrift nun Urheberwerk, Software, Datensatz oder was auch immer ist. Man einigt sich so oder so auf eine bestimmte Art der Nutzung.

das finde ich auch -- zumindest im kommerziellen bereich. im privaten bereich sehe ich das noch ein tick anders, da es mir unverständlich ist, eine schrift nicht auf jedem meiner rechner installieren zu dürfen (als beispiel). und da kann solche art fragen schon ggf. das gewissen beruhigen, wenn man die eula in teilbereichen ignoriert ;)

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Joshua K.

Sicher kann man bei Leseschriften „nur“ ein bißchen die überlieferten Formen variieren. Aber ist es deshalb eine geringere Leistung? Gerade die Einschränkungen bedeuten doch, daß man nicht einfach drauflos variieren kann, sondern sehr lange probieren, überprüfen und an Feinheiten feilen muß, bis die Schrift zwar einerseits noch zurückhaltend genug ist, um wie geschmiert gelesen werden zu können, andererseits aber dennoch einen eigenen Charakter hat.

Für mich ist das auch nicht nur eine ja/nein-Frage. Die eine Schrift ist eben eine höhere, die andere eine geringere Schöpfung. Der eine hat „nur“ das Garamond-Thema neu variiert, aber dabei mit einem Blick für die kleinsten Feinheiten eine sehr schöne, ausgeglichene Schrift geschaffen, ein anderer zusätzlich hunderte Figuren gezeichnet — und damit vor allem handwerklich viel geleistet, noch ein anderer eine Schrift mit einem ganz neuen Charakter entworfen — und sich damit künstlerisch hervorgetan. Alle drei haben etwas (mehr oder weniger) beachtliches geschöpft.

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109
Sicher kann man bei Leseschriften „nur“ ein bißchen die überlieferten Formen variieren. Aber ist es deshalb eine geringere Leistung? Gerade die Einschränkungen bedeuten doch, daß man nicht einfach drauflos variieren kann, sondern sehr lange probieren, überprüfen und an Feinheiten feilen muß, bis die Schrift zwar einerseits noch zurückhaltend genug ist, um wie geschmiert gelesen werden zu können, andererseits aber dennoch einen eigenen Charakter hat.

Für mich ist das auch nicht nur eine ja/nein-Frage. Die eine Schrift ist eben eine höhere, die andere eine geringere Schöpfung. Der eine hat „nur“ das Garamond-Thema neu variiert, aber dabei mit einem Blick für die kleinsten Feinheiten eine sehr schöne, ausgeglichene Schrift geschaffen, ein anderer zusätzlich hunderte Figuren gezeichnet — und damit vor allem handwerklich viel geleistet, noch ein anderer eine Schrift mit einem ganz neuen Charakter entworfen — und sich damit künstlerisch hervorgetan. Alle drei haben etwas (mehr oder weniger) beachtliches geschöpft.

Guten Morgen,

Deine Sicht der Dinge ist aber reell nicht zielführend, denn wenn jeder Bogen und jedes kleine Detail einer Schrifttype herangezogen werden muss um festzustellen, ob eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist oder eben nicht, dann kann niemand – weder Typograf noch Jurist – von Anfang an absehen, ob ein Werk die Anforderungen der Schöpfunghöhe erreicht oder nicht. Das bedeutet, dass wiederum die Gerichte im Einzelfall entscheiden müssten, unter Umständen mit Gutachtern, da kaum ein Jurist ein versierter Typograf ist. Damit sind wir ja wieder bei der aktuellen Situation angelangt.

Und den Kunstbegriff einzuführen verkompliziert die Sache und bringt eine weitere Unschärfe ins Spiel, denn der Begriff Kunst hat eine mannigfache Bedeutung – heute und im Verlauf der Geschichte.

Kaffee und Kuchen ... :-P

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Gast bertel
… denn wenn jeder Bogen und jedes kleine Detail einer Schrifttype herangezogen werden muss um festzustellen, ob eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist oder eben nicht …

Genau das sagt Joshua ja nicht.

…dann kann niemand – weder Typograf noch Jurist – von Anfang an absehen, ob ein Werk die Anforderungen der Schöpfunghöhe erreicht oder nicht. Das bedeutet, dass wiederum die Gerichte im Einzelfall entscheiden müssten, unter Umständen mit Gutachtern, da kaum ein Jurist ein versierter Typograf ist. Damit sind wir ja wieder bei der aktuellen Situation angelangt.

Du kannst nie von Anfang an absehen, ob dein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht oder nicht, allein schon, weil sich die Schöpfungshöhe immer im Vergleich zum bisher Dagewesenen bemisst. Jede Bemessung einer Schöpfungshöhe ist ein Einzelfall.

… Und den Kunstbegriff einzuführen verkompliziert die Sache und bringt eine weitere Unschärfe ins Spiel, denn der Begriff Kunst hat eine mannigfache Bedeutung – heute und im Verlauf der Geschichte.

Dem Großteil der Werke, die eine Schöpfungshöhe erreichen, liegt Kunst zugrunde, der Kunstbegriff wurde also nicht gerade eingeführt. Nicht umsonst wird in der Rechtsprechung synonym zu Schöpfungshöhe auch der Begriff Gestaltungshöhe verwendet. Die Sweat-of-the-brow-Regelung, die du hier vielleicht gern sähest, gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht.

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Gast Schnitzel
Jede Bemessung einer Schöpfungshöhe ist ein Einzelfall.

Und das ist ja bei Fotos und Logos nicht anders, und dennoch gibt es einvernehmliche Lizenzmodelle, die breitflächig angewandt werden. Soll heißen, dass Lizenzen nicht unbedingt mit ›künstlerischer Schöpfungshöhe‹ zusammen hängen müssen.

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109

… denn wenn jeder Bogen und jedes kleine Detail einer Schrifttype herangezogen werden muss um festzustellen, ob eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist oder eben nicht …

Genau das sagt Joshua ja nicht.

Joshua: "Für mich ist das auch nicht nur eine ja/nein-Frage. Die eine Schrift ist eben eine höhere, die andere eine geringere Schöpfung. Der eine hat „nur“ das Garamond-Thema neu variiert, aber dabei mit einem Blick für die kleinsten Feinheiten eine sehr schöne, ausgeglichene Schrift geschaffen, ein anderer zusätzlich hunderte Figuren gezeichnet — und damit vor allem handwerklich viel geleistet, noch ein anderer eine Schrift mit einem ganz neuen Charakter entworfen — und sich damit künstlerisch hervorgetan. Alle drei haben etwas (mehr oder weniger) beachtliches geschöpft."

Wenn ich Joshua richtig verstehe, unterscheidet er sogar in "künstlerisch" und "handwerklich", also muss en detail geklärt werden, wo die Schöpfungshöhe erreicht ist. So verstehe ich ihn zumindest.

Du kannst nie von Anfang an absehen, ob dein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht oder nicht, allein schon, weil sich die Schöpfungshöhe immer im Vergleich zum bisher Dagewesenen bemisst. Jede Bemessung einer Schöpfungshöhe ist ein Einzelfall.

Das ist sehr pauschal. Wenn Du beispielsweise Gegenstände zu einem Stillleben arrangierts und ein Foto oder ein Gemälde erstellst, hast Du eine Schöpfungsebene erreicht. Das kann man recht zuverlässig selbst bewerten. Das wäre ja auch wünschenswert. Grenzfälle gibt es natürlich (immer).

Dem Großteil der Werke, die eine Schöpfungshöhe erreichen, liegt Kunst zugrunde, der Kunstbegriff wurde also nicht gerade eingeführt.

Der Kunstbegriff ist sehr mannigfaltig. Welchen Kunstbegriff legst Du hier zu Grunde?

Nicht umsonst wird in der Rechtsprechung synonym zu Schöpfungshöhe auch der Begriff Gestaltungshöhe verwendet. Die Sweat-of-the-brow-Regelung, die du hier vielleicht gern sähest, gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht.

Immer Deine Unterstellungen ... erst das Nachtreten, nun irgendeine Regelung .... ;-)(ironisch gemeint). Wichtig wäre eine Vereinfachung der Sachverhalte. Das Fair use wäre übrigens eine Regelung, die mir persönlich zusagen würde und mehr bedeutung für mein alltagsleben hätte!

Grüße,

CIX.

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109
Und das ist ja bei Fotos und Logos nicht anders, und dennoch gibt es einvernehmliche Lizenzmodelle, die breitflächig angewandt werden. Soll heißen, dass Lizenzen nicht unbedingt mit ›künstlerischer Schöpfungshöhe‹ zusammen hängen müssen.

Eben – das sind zwei verschiedene Inhalte, die hier diskutiert werden.

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Gast Schnitzel

Das ist sehr pauschal. Wenn Du beispielsweise Gegenstände zu einem Stillleben arrangierts und ein Foto oder ein Gemälde erstellst, hast Du eine Schöpfungsebene erreicht. Das kann man recht zuverlässig selbst bewerten. Das wäre ja auch wünschenswert. Grenzfälle gibt es natürlich (immer). Das Fair use wäre übrigens eine Regelung, die mir persönlich zusagen würde und mehr bedeutung für mein alltagsleben hätte!

Genau das kann man eben nicht grundsätzlich sagen. Wenn das Bild dann genauso aussieht wie so ein alter Holländischer Schinken™ ist keine Schöpfungshöhe erreicht, die das Urheberrecht geltend machen würde.

Das Fair use wäre übrigens eine Regelung, die mir persönlich zusagen würde und mehr bedeutung für mein alltagsleben hätte!

Hier ist immer die Frage, für wen das fair ist ...

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Gast bertel
Und das ist ja bei Fotos und Logos nicht anders, und dennoch gibt es einvernehmliche Lizenzmodelle, die breitflächig angewandt werden. Soll heißen, dass Lizenzen nicht unbedingt mit ›künstlerischer Schöpfungshöhe‹ zusammen hängen müssen.

Haben Lizenzen überhaupt irgend etwas mit Schöpfungshöhe zu tun? Das sind doch zwei Paar Stiefel – zum einen eine rechtliche Betrachtung und Bewertung eines Werks, zum anderen ein Verkauf von Nutzungsrechten an irgend einer Sache.

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