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Reinzeichnung KSK-pflichtig

Hervorgehobene Antworten

Die liegt wahrscheinlich bereits in den Entscheidungen, wie gepromptet wird, bzw. bei Nichtgefallen, wie der Prompt geändert wird, bis das gewünschte Ergebnis vorliegt.

Adv. diab. fragt: »Ist eine Zeichnung nicht auch bloß der Handel mit Tusche und Papier?«

Das ist zum Teil Handel, natürlich. Interessiert die KSK aber überhaupt nicht. Auch heute schon ist ein Auftrag KSK-pflichtig, wenn eine Agentur beispielsweise ein eingekauftes Bild in einem sonst leeren Dokument platziert und das Ergebnis dem Kunden als "Gestaltung" einer Postkarte verkauft.

Ob das bei der KSK-Prüfung durchgeht?

(Bei einer KSK-Prüfung vor ein paar Jahren waren Cateringkosten, die uns der Fotograf weiterberechnet hat, ebenfalls KSK-pflichtig, weil sie nicht in einer extra Rechnung ausgewiesen waren. Sich gegen den Schwachsinn KSK zur Wehr setzen wäre aber teurer geworden als die Kröte zu schlucken …)

Laut Aussage vom Finanzamt vor einigen Jahren wäre das okay, wenn die kreative Leistung vom Kunden erbracht wird. Er also explizit mit den Vorschlag der Gestaltung auf uns zukommt. Handhaben wir seit Jahren so – gab bisher nie Probleme.

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