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Reinzeichnung KSK-pflichtig

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Microboy

Kann jemand aus eigener Erfahrung sagen ob Reinzeichnung eine KSK-pflichtige Dienstleistung ist? Es geht konkret um einen Mediengestalter, der ausschliesslich Reinzeichnung macht und seinen Rechnungen als Leistung auch explizit nur Reinzeichnung abrechnet.

 

:-?

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Gast bertel

Wenn auf der Rechnung nichts außer der nicht-künstlerischen Leistung "Reinzeichnung" steht, ist sie nicht abgabepflichtig. Hat mir 2005 die KSK gesagt, ob das heute noch git, weiß ich aber nicht.

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Andrea Preiss

Reine RZler werden ja auch nicht in der KSK aufgenommen, also auch nicht KSK-pflichtig. Vielleicht kann man auch mehr darüber herleiten, ob der Mediengestalter ein Gewerbe angemeldet hat oder als Freiberufler unterwegs ist. Reine RZ würde nicht als Freiberufler möglich sein. 

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Gast bertel
vor 24 Minuten schrieb Andrea Preiss:

Reine RZler werden ja auch nicht in der KSK aufgenommen, also auch nicht KSK-pflichtig.

Das hat leider nichts mit der KSK-Pflicht zu tun … reine Layouter werden ebenfalls nicht in die KSK aufgenommen, weil die Schöpfungshöhe fehlt, aber sind dennoch KSK-pflichtig.

https://www.spiegel.de/forum/karriere/kuenstlersozialkasse-viele-unternehmen-druecken-sich-einfach-thread-97362-9.html

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Hans Schumacher

Die Angabe, dass ich auch Reinzeichnungen und Satz mache, hatte annodazumal fast die Nichtaufnahme in die KSK bedeutet. Damals wurde ich zwar aufgenommen, aber ohne Krankenversicherungspflicht, was bedeutete, dass die KSK keine Beiträge zur Krankenversicherung geleistet hat – schließlich wurde ich nach ca. anderthalb Jahren doch noch als Vollmitglied und rückwirkend akzeptiert, da ich nachweisen konnte, dass der angegebene Umfang dieser Tätigkeiten als geringfügig einzustufen war. Seitdem gab es in der Richtung jedenfalls keine Nachfragen mehr (dabei sollte sich das Berufsbild ja seit 1990 ganz schön gewandelt haben, und was da im Einzelfall am Rechner kreative Leistung oder Vorstufe einer Reinzeichnung bzw. Endfertigung ist, dürfte z. T. schwierig auseinander zu dividieren sein).

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Microboy

Ich habe gerade noch einmal mit besagtem Reinzeichner gesprochen und es gab vor einiger Zeit bei einer anderen Agentur für die er arbeitet ebenfalls eine KSK-Prüfung. Seine identisch formulierten Rechnungen wurden dabei nicht bemängelt und es wurden auch keine KSK-Abgaben dafür eingefordert.

 

Es liegt also anscheinend an der Auslegung/Laune des jeweiligen Prüfers und nicht an konkreten Richtlinien.

 

Ätzend! 👿

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