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Die Schriftmuster der Welt in einer Datenbank …

Fonts die miteinander Harmonieren / alle 27 EU Länder beinhalten

Empfohlene Beiträge

Sabrina Schaffer

Hallo zusammen,

dürfte ich euch um Rat bitten. Ich suche zwei Fonts die nicht nur miteinander Harmonieren (Headline, Subline, Fließtext, Fusszeile,) inkl. gute Lesbarkeit (21, 10, 6 Punkt) besitzen, sondern alle Zeichen/Sprachunterstützung der 27 EU-Mitglieder/Länder beinhaltet bzw. unterstützen.

Zielgruppe: Kinder, Jugendliche, Pädagogen, Studenten, Professoren, Sozial-Einrichtungen

Thema: Menschen, Sozial, Politisch, Rechte

Ich finde die größte Herausforderung ist Schriften zu finden, die alle 27 EU-Länder beinhalten.

Liebe Grüße

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Phoibos

Diverse Schriftvertriebe haben Standards entwickelt, um in ihren Häusern die Sprachabdeckung einheitlich zu dokumentieren, auch wenn das keine Garantie dafür ist, das auch wirklich alle benötigten Zeichen vorhanden oder ansehlich sind.

W1G steht für World Group 1 und beinhaltet die wichtigsten europäischen Schriftsysteme inkl. Kyrillisch und monotonischen Griechisch, synonym wird WGL4 genutzt.
PE steht für Pan European und sollte alle europäischen Schriftsysteme abdecken inklusive polytonischen Griechisch (was es aber allzu oft doch nicht tut).

Andere Häuser definieren ihre Schriften in STD (Standard), PRO und COM mit aufsteigender Sprachunterstützung und zusätzlichen Feautures.

Falls Du noch tiefer in die Materie eintauchen möchtest: https://en.wikipedia.org/wiki/World_glyph_set

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Sabrina Schaffer

Hallo, ich danke dir für deine Rückmeldung! Ich werd mich einmal umsehen. Darf ich dich fragen wo ich ehe auf der sicheren Seite bin ...bei Adobe oder bei Google Fonts?
Sie wird auch für die Werbung eingesetzt und deshalb ist es auch wichtig zu wissen ob hier Kosten entstehen oder ob Sie frei ist.

Liebe Grüße

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Phoibos

Kommt auf den Font drauf an 🙂 Ja, das ist nicht wirklich hilfreich, aber es gibt da keine verbindlichen Konventionen.
Sowohl Google Fonst als auch Adobe oder Myfonts, Fontsquirrel oder viele andere Anbieter bieten Dir anständige Lizenzen, die aber nicht immer kommerzielle Einsätze mit einbeziehen.
Da Du die Schrift auch kommerziell und in Werbung einsetzen willst, rate ich Dir dringend von irgendwelchen Umsonst-Seiten ab. Da weiß man viel zu oft nicht, wie die Qualität oder die Lizenzbedingungen sind (Fontsquirrel und Google Fonts mal ausgenommen).

Wenn Du magst, kannst Du aber gerne hier Deine Ideen mitteilen. Es findet sich so gut wie immer jemand, der Dir weiterhelfen kann. Solltest Du etwas größeres umsetzen müssen und dabei die paarzig Sprachen in Europa benutzen müssen, würde ich doch zu jemanden raten, der sich damit auskennt und auch ein Auge für die Sprachen und ihre schriftlichen Eigentümlichkeiten hat. Die Künstler, die die Schriften entwerfen, beherrschen ja den größten Teil der Sprachen nicht, für die sie Zeichen entwickeln, was dann bei der Zielgruppe manchmal etwas Gänsehaut verursacht (ich denke da an den ungarischen Doppelakut).

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Thomas Kunz

Sabrina, die Schriften, die du suchst, sollen ja wahrscheinlich nicht nur die verschiedenen europäischen Sprachen sprechen, sie sollen ja wahrscheinlich auch irgendwie aussehen. Wenn du uns dazu etwas mehr Infos gibst, ist es einfacher, dir was zu raten.

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Sabrina Schaffer

Hallo ihr Lieben,
ich danke euch für eure Meinung!
Soll noch einmal jemand etwas sagen Typografie sei einfach und such mal schnell eine andere Schrift. 
Welche Schriften habe ich für die Karte verwendet:
TITEL II und ARTIKEL 10.2.  > Playfair Display / Schriftgrad 7PT, Laufweite 65

ARTIKEL 10 > Atrament Regular / Schriftgrad 21PT, Zeilenabstand 24, Laufweite 50

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: Atrament Regular / 10PT, Zeilenabstand 13, Laufweite 65

Fließtext: Atrament Light/ 10PT, Zeilenabstand 13, Laufweite 40

image.png.9dd7f0aa08c669dfde76fe6d1dc3bd49.png

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Phoibos

Mit Verlaub von einem Nichtdesigner: Die Atrament geht ja gar nicht für den Fließtext. Viel zu fleckig (die w/W), viel zu gedrängelt.

Ich nehme an, Du hast die gewählt, weil sie irgendwie "jugendlich" anmuten könnte?

Aus meiner Arbeit mit Jugendlichen habe ich gelernt, dass diese sehr, sehr schnell merken, wenn sich jemand anbiedern möchte. An erster Stelle seht, unabhängig von der Alters- und Zielgruppe, immer die Leserlichkeit (falls man etwas transportieren möchte, bei Blackmetal-Namen sieht das imo anders aus). Der Fließtext in Atrament wird auf Medien kleiner A5 einfach nur noch matschig sein -- es sei denn, Du hast das schon getestet, ich hab das nur mal eben durch Verkleinerung Deines Bildes simuliert.

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JulieParadise

Bei "Artikel 10.2" gehört der Punkt nach der 2 weg, also:

 

1. Ich bin der erste Punkt

1.1 Ich bin der erste Unterpunkt zum ersten Punkt

1.1.1 Ich bin der erste Unterpunkt zum ersten Unterpunkt zum ersten Punkt

... 

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Sabrina Schaffer
vor 10 Minuten schrieb JulieParadise:

Bei "Artikel 10.2" gehört der Punkt nach der 2 weg, also:

 

1. Ich bin der erste Punkt

1.1 Ich bin der erste Unterpunkt zum ersten Punkt

1.1.1 Ich bin der erste Unterpunkt zum ersten Unterpunkt zum ersten Punkt

... 

Du bist eicht fein ... wenn ich das sagen darf ....danke!!!!!

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JulieParadise

Ups, und ich war zu schnell bzw. habe nicht gemerkt, dass das Handy eine Zeile gefressen hat. Ich wollte nämlich noch schreiben, dass das nicht nur für Artikel (oder in neuerer Technik auch Updates: "Version 2.0") gilt, sondern eben auch für Überschriften. Das ist in Word etwas frustrierend, weil dort tatsächlich hinten immer noch mal ein Punkt steht bei Überschriften.

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Marion Kümmel
vor 30 Minuten schrieb JulieParadise:

Bei "Artikel 10.2" gehört der Punkt nach der 2 weg, also:

 

1. Ich bin der erste Punkt

Auch nach der 1 gehört der Punkt weg, oder?

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Phoibos

Es ist ja ein Gesetz und hat damit andere Ordnungsprinzipien: Artikel 10, Absatz 2 wird zu Art. 10 Abs. 2 GG. Oder, wie auf obigen Bild: Artikel 10 [Zeilenumbrüchte] (2) Das Recht auf ...

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JulieParadise

Bei dem Artikel kann man schon 10.2 schreiben, damit ist gemeint Artikel 10, Absatz 2, das versteht auch jeder so.

 

Und ja, bitte entschuldigt, ich hatte den Zwischenteil beim Schreiben mit dem Handy in meiner ersten Meldung offenbar gelöscht, in dem ich zu den Überschriften und den dort ähnlichen Prinzipien überleiten wollte. Dass Artikel 10 allein keinen Punkt bekommt, sollte aber klar sein, denn sonst ist es ja der 10. (zehnte) Artikel und die ganze Formulierung müsste entsprechend umgestellt werden. Kommt aber auch oft vor: "Wie ich bereits in Kapitel 3. beschrieben habe ..." --> muss natürlich lauten: "im 3. Kapitel" oder "in Kapitel 3".

 

Bei Überschriften kann, muss aber nicht, bei der ersten Ebene (1. = erstens) ein Punkt stehen, bei nachfolgenden Unterpunkten/niedrigeren Ebenen dann aber nach der letzten Ziffer nicht mehr. Das ist ein sehr häufiger Fehler bei Gliederungen, dessen Beseitigung oft auf Unverständnis stößt, selbst bei Habilitierenden: "Was, das habe ich noch nie gehört. Das habe ich schon immer so gemacht. Word macht das auch so!"

 

Aber, egal wie, wenn es nicht gerade das Satzende anzeigt ("... wie schon ausgeführt wurde in Artikel 10.2.") gehört hinten der Punkt weg.

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Dieter Stockert
vor 51 Minuten schrieb Marion Kümmel:

Auch nach der 1 gehört der Punkt weg, oder?

Kein Punkt steht nach der jeweils letzten Ordnungsziffer, also auch kein Punkt hinter der 1.

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Sabrina Schaffer
vor 1 Stunde schrieb Phoibos:

Mit Verlaub von einem Nichtdesigner: Die Atrament geht ja gar nicht für den Fließtext. Viel zu fleckig (die w/W), viel zu gedrängelt.

Ich nehme an, Du hast die gewählt, weil sie irgendwie "jugendlich" anmuten könnte?

Aus meiner Arbeit mit Jugendlichen habe ich gelernt, dass diese sehr, sehr schnell merken, wenn sich jemand anbiedern möchte. An erster Stelle seht, unabhängig von der Alters- und Zielgruppe, immer die Leserlichkeit (falls man etwas transportieren möchte, bei Blackmetal-Namen sieht das imo anders aus). Der Fließtext in Atrament wird auf Medien kleiner A5 einfach nur noch matschig sein -- es sei denn, Du hast das schon getestet, ich hab das nur mal eben durch Verkleinerung Deines Bildes simuliert.

bez. Matsch hast du recht ... mit dieser Schrift bin ich auch nicht zufrieden. Genau deshalb durchforste ich die verschiedene Schriften ...das

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Phoibos
vor 27 Minuten schrieb JulieParadise:

Bei dem Artikel kann man schon 10.2 schreiben, damit ist gemeint Artikel 10, Absatz 2, das versteht auch jeder so.

Verstehen ist eine Sache, richtig eine andere. Es ist ja keine Aufzählung sondern eine Quellenangabe, daher müsste es auch bei einer derartigen Verkürzung mindestens 10, 2 heißen.

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Phoibos
vor 5 Minuten schrieb Sabrina Schaffer:

die verschiedene Schriften

Was soll die Schrift denn an Emotionen oder Assoziationen transportieren?

  • sehr interessant! 1
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Phoibos

Ich mag da einen gewissen altphilologischen Bias haben, aber für die plakative Präsentation des Grundgesetzes würde ich mich für die Optima entscheiden. Die Strichführung erinnert an römische Inschriften, das fehlen der Serifen gibt dem Ganzen einen moderneren Touch. Vielleicht, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen mit der Trajan verbunden? Müsste ich beizeiten mal ausprobieren. Könnte aber auch schon ein Overkill in Sachen Antike sein 😄

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Phoibos

Oh, und ich hoffe, dass Dein Beispiel nur wild zusammengewürfelt ist! Art. 10 GG ist das Fernmeldegeheimnis, der Titel "Glaubensfreiheit" ist Art. 4 und der Fließtext entstammt Art. 12a Absatz 2.

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JulieParadise
vor 10 Minuten schrieb Phoibos:

Verstehen ist eine Sache, richtig eine andere. Es ist ja keine Aufzählung sondern eine Quellenangabe, daher müsste es auch bei einer derartigen Verkürzung mindestens 10, 2 heißen.

Aber so wird es doch erst zu einer Aufzählung. Die Juristen etwa schreiben Artt./§§ 10, 12, 14, ... und meinen die Artikel 10, 12, ..., während "Art. 10.2" allgemein als Artikel 10, Abs. 2 verstanden wird.

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Phoibos

Ich habe es zumindest anders gelernt:
https://www.scribbr.de/richtig-zitieren/gesetze-zitieren/

http://hdr.bmj.de/page_b.3.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Rechtsnormen

 

vor 6 Minuten schrieb JulieParadise:

Die Juristen etwa schreiben Artt./§§ 10, 12, 14, ... und meinen die Artikel 10, 12, ...,

Da ist die Aufzählung ja durch den Plural §§ bzw. Artt (sollte nicht mehr verwendet werden) gekennzeichnet. Vorzuziehen ist auch immer die Abkürzung für die Hierarchieebene: Art. 10 Abs 2. Damit sollen Missverständlichkeiten ausgeschlossen werden, immerhin kommt es bei den Juristen auch auf das i-Tüpfelchen an. Mit weiteren Ebenen wäre auch Art. 10 II S. 1 GG möglich.

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Thomas Kunz

Bei Gesetzen kenne ich nur diese Schreibweisen:

  • Art. 10 Abs. 2 GG
  • Art. 10 (2) GG
  • Art. 10 II GG

Ohne Punkt* und Komma. (* außer Abk.-Punkt)

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