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Was denkt ihr über Corporate-Lizenzmodelle?

Hervorgehobene Antworten

Zeit: 13.10.2025 um 20:58, Microboy schrieb:

Ich hoffe es zumindest … und falls nicht müssen wir … mit den vorhandenen Fonts arbeiten.

Ich denke oft an Rob Walkers Interview in “Objectified”:

… the marketplace and design’s role in the marketplace is so heavily focused on the new, the next, the novel, the progressive; it kind of marginalizes basically everything you already own. If I had a billion dollars to fund a marketing campaign, I would launch a campaign on behalf of things you already own. Why not enjoy them today?

Es scheint praktisch jedem Designer wenigstens manchmal so zu gehen, dass die tausenden großartigen Schriftarten auf der eigenen Platte in dem Moment, in dem das nächste Projekt startet, urplötzlich ausnahmslos lahm und ungeeignet scheinen. In solch einem Moment bewusst und ausschließlich auf bereits erworbenes Material (denn Fonts sind Material) zuzugreifen, kann eine tolle Kreativititätsübung sein.

  • Ersteller

Charlotte Rohde setzt ebenfalls auf das besagte Lizenzmodell ...

Interessant ist sind die Pakete … bei beispielsweise 5 Mitarbeitern kann man entscheiden ob man das günstigere 3–5-Paket wählt oder mehr zahlen möchte und das 5–10-Paket auswählt. -P

Bei den »Mitarbeitern/Angestellten« frage ich mich wie diese definiert sind. Nimmt man beispielsweise eine GbR mit drei Gesellschaftern und zwei Angestellten würde diese für mich in das Paket 1–3 Angestellte fallen. Die Gesellschafter sind ja nicht angestellt. -?

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Bearbeitet ( von Microboy)

Vor 47 Minuten, Microboy schrieb:

Bei den »Mitarbeitern/Angestellten« frage ich mich wie diese definiert sind. Nimmt man beispielsweise eine GbR mit drei Gesellschaftern und zwei Angestellten würde diese für mich in das Paket 1–3 Angestellte fallen. Die Gesellschafter sind ja nicht angestellt.

Wörtlich genommen korrekt, aber sicherlich nicht so gemeint. Sonst müsste es ja auch die Option »keine Angestellte« geben. Sicherlich meine sie »alle«, aber der Begriff Angestellte ist dann nicht ideal.

  • Ersteller

Naja ... was gemeint ist und was ein Anwalt daraus macht sind ja oft verschiedene Dinge und von Lizenzbedingungen erwarte ich ein Minimum an Klarheit.

Was ist mit festen freien Mitarbeitern? Das sind Mitarbeiter aber eben keine Angestellten. Was ist mit der befristeten Vertretung für die Mitarbeiterin in Mutterschutz? Was ist mit Werkstudenten oder Praktikanten? Zählen diese auch wenn Sie nicht bezahlt werden?

Das ist alles überhaupt noch nicht ausgegoren ...

Bearbeitet ( von Microboy)

  • Ersteller
5 Stunden her, Uwe Borchert schrieb:

Feste freie Mitarbeiter? Scheinselbständige!

Das hängt im Detail immer davon ab wieviel man für wen arbeitet. Ich kenne Grafiker die regelmäßig und kontinuierlich für mehrere Rundfunkanstalten als freie Mitarbeiter arbeiten und dort jeweils fest eingeplant sind. Wir hatten längere Zeit eine Mitarbeiterin die zwei Tage die Woche bei uns war und definitiv keine Festanstellung wollte. In beiden Fällen sind es feste Freie aber keine Scheinselbstständigen.

Bearbeitet ( von Microboy)

Ein Scheinselbständiger verbringt ja mehr als 5/6 seiner Arbeitszeit für einen einzelnen Auftraggeber, das wäre in den genannten Fällen dann unkritisch. Wobei ich mich frage, wo denn der Sozialbetrug sein soll, wenn ein Selbständiger für 2 Auftraggeber arbeitet, aber halt für den einen viel und für den anderen wenig. Und warum es kein Sozialbetrug sein soll, wenn weniger als 5/6 für einen einzelnen AG gearbeitet wird. Oder warum es Sozialbetrug sein soll, nur weil ein Selbständiger weisungsgebunden ist. Aber das schweift ab …

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