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Was denkt ihr über Corporate-Lizenzmodelle?

Hervorgehobene Antworten

Zeit: 13.10.2025 um 20:58, Microboy schrieb:

Ich hoffe es zumindest … und falls nicht müssen wir … mit den vorhandenen Fonts arbeiten.

Ich denke oft an Rob Walkers Interview in “Objectified”:

… the marketplace and design’s role in the marketplace is so heavily focused on the new, the next, the novel, the progressive; it kind of marginalizes basically everything you already own. If I had a billion dollars to fund a marketing campaign, I would launch a campaign on behalf of things you already own. Why not enjoy them today?

Es scheint praktisch jedem Designer wenigstens manchmal so zu gehen, dass die tausenden großartigen Schriftarten auf der eigenen Platte in dem Moment, in dem das nächste Projekt startet, urplötzlich ausnahmslos lahm und ungeeignet scheinen. In solch einem Moment bewusst und ausschließlich auf bereits erworbenes Material (denn Fonts sind Material) zuzugreifen, kann eine tolle Kreativititätsübung sein.

  • Ersteller

Charlotte Rohde setzt ebenfalls auf das besagte Lizenzmodell ...

Interessant ist sind die Pakete … bei beispielsweise 5 Mitarbeitern kann man entscheiden ob man das günstigere 3–5-Paket wählt oder mehr zahlen möchte und das 5–10-Paket auswählt. -P

Bei den »Mitarbeitern/Angestellten« frage ich mich wie diese definiert sind. Nimmt man beispielsweise eine GbR mit drei Gesellschaftern und zwei Angestellten würde diese für mich in das Paket 1–3 Angestellte fallen. Die Gesellschafter sind ja nicht angestellt. -?

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Bearbeitet ( von Microboy)

Vor 47 Minuten, Microboy schrieb:

Bei den »Mitarbeitern/Angestellten« frage ich mich wie diese definiert sind. Nimmt man beispielsweise eine GbR mit drei Gesellschaftern und zwei Angestellten würde diese für mich in das Paket 1–3 Angestellte fallen. Die Gesellschafter sind ja nicht angestellt.

Wörtlich genommen korrekt, aber sicherlich nicht so gemeint. Sonst müsste es ja auch die Option »keine Angestellte« geben. Sicherlich meine sie »alle«, aber der Begriff Angestellte ist dann nicht ideal.

  • Ersteller

Naja ... was gemeint ist und was ein Anwalt daraus macht sind ja oft verschiedene Dinge und von Lizenzbedingungen erwarte ich ein Minimum an Klarheit.

Was ist mit festen freien Mitarbeitern? Das sind Mitarbeiter aber eben keine Angestellten. Was ist mit der befristeten Vertretung für die Mitarbeiterin in Mutterschutz? Was ist mit Werkstudenten oder Praktikanten? Zählen diese auch wenn Sie nicht bezahlt werden?

Das ist alles überhaupt noch nicht ausgegoren ...

Bearbeitet ( von Microboy)

  • Ersteller
5 Stunden her, Uwe Borchert schrieb:

Feste freie Mitarbeiter? Scheinselbständige!

Das hängt im Detail immer davon ab wieviel man für wen arbeitet. Ich kenne Grafiker die regelmäßig und kontinuierlich für mehrere Rundfunkanstalten als freie Mitarbeiter arbeiten und dort jeweils fest eingeplant sind. Wir hatten längere Zeit eine Mitarbeiterin die zwei Tage die Woche bei uns war und definitiv keine Festanstellung wollte. In beiden Fällen sind es feste Freie aber keine Scheinselbstständigen.

Bearbeitet ( von Microboy)

Ein Scheinselbständiger verbringt ja mehr als 5/6 seiner Arbeitszeit für einen einzelnen Auftraggeber, das wäre in den genannten Fällen dann unkritisch. Wobei ich mich frage, wo denn der Sozialbetrug sein soll, wenn ein Selbständiger für 2 Auftraggeber arbeitet, aber halt für den einen viel und für den anderen wenig. Und warum es kein Sozialbetrug sein soll, wenn weniger als 5/6 für einen einzelnen AG gearbeitet wird. Oder warum es Sozialbetrug sein soll, nur weil ein Selbständiger weisungsgebunden ist. Aber das schweift ab …

  • 4 Wochen später...
  • Ersteller

Formagari nutzt das besagte Modell ebenfalls. Allerdings mit einer sehr moderaten Staffelung der Preise. Selbst bei 35 Mitarbeitern sind die Kosten für eine Schriftfamilie noch im üblichen Rahmen.

  • 2 Wochen später...
  • Ersteller

»Statt Parameter wie Arbeitsplätze, Page-Views oder App-Downloads abzufragen, basiert es auf nur einer Kennzahl: der Unternehmensgröße des Lizenznehmers. Das schafft Transparenz, Planungssicherheit und spart Zeit, auf Agentur- wie auf Kundenseite.«

Was unerwähnt bleibt, ist der Fakt, dass der Kunde selbst die Schrift lizensieren muss – auch wenn er selbst die Schrift nicht installiert und verwendet. Weshalb die Firmengröße ein stabilerer Faktor als die Anzahl der Arbeitsplätze sein soll, erschließt sich mir nicht.

Letztendlich möchte man mit demselben Produkt mehr Geld verdienen als bisher. Das ist legitim und nachvollziehbar. Wie und mit welchen Argumenten dieses Anliegen verschleiert wird, ist aus meiner Sicht aber albern bis fragwürdig. 

Bearbeitet ( von Microboy)

  • Ersteller

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Das Modell wird nun auch von einigen Anbietern bei Future Fonts genutzt … ein bisschen absurd da die Fonts dort ja »Work in Progress« sind und völlig unklar ist ob und wie umfangreich die Fonts weiterentwickelt werden. Für Corporate Projekte nicht gerade ideal.

8-)

An sich gebe ich dir recht – wobei aber das Modell gerade in Benjamin Tuttles Fall möglicherweise schon Sinn ergibt. Benjamin ist ja (auch) bekannt für seine Arbeit in der Film- und Fernsehbranche. Einerseits wird dort oft nicht einmal Interpunktion gebraucht; ein WIP-Font kann also schon produktiv genutzt werden. Und andererseits ist dort die Diskrepanz zwischen den Budgets von Indie-Filmern und großen Produktionsfirmen besonders frappierend – wie auch die Diskrepanz zwischen dem Mehrwert, den ein Solo-Autorenfilm aus einem Font für Zwischentitel und Credits zieht, und demjenigen, den Amazon für seine nächste 500-Millionen-Dollar-Streamingserie nebst Kampagne mit demselben Font generieren kann.

Nachtrag: Ich habe mir das EULA angesehen und dort wird die Nutzung für Film und Fernsehen verboten. Damit ist mein Argument hinfällig oder zumindest geschwächt (die Kostenstruktur kann ggf. auch auf das Broadcast-Lizenzupgrade abgebildet werden).

Licensee may not use the Fonts in titling, credits, or other text worldwide which is intended for display, transmission or distribution via any broadcast or airing media, including, without limitation, television, Internet, video or motion picture, and streaming platforms without a Broadcast license upgrade.

Bearbeitet ( von D2C)
Gegenargument ergänzt

  • Ersteller

Naja ... der Preis, der im Screenshot abgebildet ist, wäre dann wohl auch der Preis, den Amazon zahlen müsste. Ich fürchte ehrlich gesagt, dass dann wohl jemand anderes für einen Bruchteil die benötigten Zeichen »nachbauen« würde. Die Budgets sitzen heute ja nicht mehr so locker.

  • Ersteller

Und weil wir es gerade mit den Indies und den großen Konzernen haben: Wie verhält es sich denn rechtlich wenn ein Indiebrand eine Schrift für 10 Angestellte lizensiert und anschließend von einem Konzern aufgekauft wird? Muss der Konzern dann die Lizenz sofort upgraden und womöglich 50.000 Euro oder mehr zahlen? Und wie lange läuft diese Upgrade-Modell? So lange wie die Schrift aktiv verwendet wird oder solange wie Medien mit der Schrift im Umlauf sind? Kann man eine solche Lizenz dann eventuell auch wieder an die Foundry abtreten um Nachzahlungen zu vermeiden?

Das kommt wiederum aufs EULA an. Man wird nie umhin kommen, den kompletten Lizenztext zu lesen.

Swiss Typefaces verlangt ein Upgrade bei wachsender Belegschaft:

The license permits the use of the Font Software and Typeface by one single legal entity. Use of the Font Software and Typeface by another, even affiliated legal entity requires a separate license (exceptions apply, see E.2 and E.3). The license is valid for as long as the Licensee has less or up to the total of employees (“Employees”) specified in the Order. As soon as this amount is exceeded, the Licensee (the Buyer in case of E.3) must contact Swiss Typefaces and upgrade the licensing plan within 30 (thirty) days.

Für Mass-Driver ist die Lizenz unbegrenzt gültig, so lange die Unternehmensgröße beim Lizenzerwerb korrekt angegeben wurde.

What happens if my company grows?

As long as your license was valid when you bought it, it’ll remain valid forever.

18 Stunden her, Microboy schrieb:

Und wie lange läuft diese Upgrade-Modell? So lange wie die Schrift aktiv verwendet wird oder solange wie Medien mit der Schrift im Umlauf sind?

Dass Medien im Umlauf sind, ist wohl keine »Nutzung«. Man kann schlecht alle ausgeteilten Broschüren der letzten Messe wieder einziehen. Die Lizenzen beziehen sich immer auf aktive Tätigkeiten: install, create, publish, embed etc. So betrachtet hieße es, dass eine dynamische Website, die den Font eingebettet hat und aktiv lädt, eine »Nutzung« darstellt. Eine anno dazumal erstellte und publizierte statische Grafik auf Instagram ist demzufolge nach Abschluss der Veröffentlichung keine »Nutzung« mehr.

Wenn das nicht so ist, sollte es explizit im Lizenztext stehen. Beispiel Logos im oben verlinkten Swiss-Typefaces-EULA:

A valid license must be in place for the entire period of the use of the logo.

Vor 1 Minute, D2C schrieb:

Die Lizenzen beziehen sich immer auf aktive Tätigkeiten: install, create, publish, embed etc.

Bislang, aber das neue Modell trennt ja nun ausdrücklich die Nutzung (der Software) vom Nutznießer des Einsatzes (Kunde/Lizenznehmer). Die Installation auf dem Grafikdesigner-Rechner wird ja gar nicht mehr angesetzt. Daher ist das jetzt alles andere als sicher:

Eine anno dazumal erstellte und publizierte statische Grafik auf Instagram ist demzufolge nach Abschluss der Veröffentlichung keine »Nutzung« mehr.

  • Ersteller

Swiss Typefaces und Mass Driver hatte ich noch gar nicht in der Liste. Gut, dass wir einige Fonts von Swiss Typefaces noch zu den alten Bedingungen lizensiert haben. Die Mass-Driver-Bedingungen klingen ganz human ...

rockon

  • Ersteller

The Designer Foundry nutzt das Model in abgewandelter Form. Dort wird klassisch nach Anzahl der Rechner lizensiert aber im Namen des jeweiligen Kunden. Die Fonts können dann beim Kunden oder aber dem Grafiker installiert werden. Genutzt werden dürfen Sie nur für den Kunden. Sprich die Anzahl der Mitarbeiter bzw. die Firmengröße spielt keine Rolle aber jeder Endkunde benötigt eine eigene Lizenz.

  • Ersteller
Vor 4 Minuten, Diwarnai schrieb:

Das bedeutet, die Schrift darf bei einem Agenturwechsel problemlos an die neue Agentur weitergereicht werden?

Exakt. Das ist übrigens bei dem besagten Modell oft so – der Designer benötigt keine Lizenz da er die des Kunden nutzen darf.

  • 2 Wochen später...

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