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AI Ligatur für KI inhalt sinnvoll!

Hervorgehobene Antworten

Hallo Kollegen,

ich wollte einmal fragen, ob es Sinn macht, das Thema AI/KI in der Typografie zu thematisieren.

Jeder weiß inzwischen, dass in der EU KI‑generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Da stellt sich die Frage: Warum nicht auch typografisch sichtbar machen?

👉 Meine Idee: Aus dem „@“ ein AI‑Zeichen zu entwickeln – ähnlich einer Ligatur. Wenn man sich manche Fonts anschaut, sieht man, wie viel Mühe Designer in die Gestaltung des @‑Symbols gesteckt haben. Warum also nicht auch für „AI“ ein eigenständiges typografisches Zeichen schaffen?

🎨 Beispiele & Argumente für Typografen

Ligatur‑Tradition: Schon seit Jahrhunderten gibt es Ligaturen wie „æ“, „œ“ oder „ß“. Sie entstanden aus praktischen und kulturellen Gründen. „AI“ könnte die nächste logische Erweiterung sein.

Kennzeichnungspflicht: Da KI‑Inhalte künftig markiert werden müssen, wäre ein typografisches Symbol eine elegante Lösung – klar, sichtbar und konsistent.

Gestalterische Freiheit: Ein „AI“-Ligaturzeichen könnte in Serif‑Fonts ornamental wirken, in Sans‑Serif minimalistisch. So wie das @‑Zeichen je nach Schriftart unterschiedlich interpretiert wird.

Vergleich mit @: Das @ war ursprünglich ein kaufmännisches Zeichen, das durch E‑Mail global Bedeutung bekam. „AI“ könnte eine ähnliche typografische Karriere machen – vom Fachzeichen zum Alltagszeichen.

Praktische Anwendung:

In wissenschaftlichen Texten: Kennzeichnung von KI‑Abschnitten.

In Corporate Design: Firmen könnten KI‑Inhalte mit einem eigenen „AI“-Glyph branden.

In Interfaces: Ein Symbol für „AI‑generiert“ wäre schneller erkennbar als ein ausgeschriebener Hinweis.

📌 Fazit

Die Diskussion lohnt sich: Sollten wir als Typografen ein neues Zeichen für „AI“ entwickeln – vielleicht als Ligatur, vielleicht als eigenständiges Symbol? Es wäre eine Chance, die Schriftkultur aktiv mitzugestalten und auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren.

Bleibt alle gesund und kreativ. 

Dean – aus Berlin’s schönster Ecke… im Kiez. 

p.s. durch einen sehr bösen Hackerangriff musste ich mein Profil ändern um den Unterschied zu sehen, habe ich es koloriert.

vor 2 Stunden schrieb Dean Eau dib:

Jeder weiß inzwischen, dass in der EU KI‑generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen.

Das ist per se falsch.

In manchen Fällen müssen Texte und Bilder gekennzeichnet werden, die stellen in der Praxis aber die Ausnahme dar. In Kürze:

Text: 

KI-generierter Text muss nur dann gekennzeichnet werden, wenn er ungeprüft veröffentlicht wird.

Bei einer redaktionellen Überarbeitung und bei einer menschlichen Kontrolle entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Bild:

Es gibt in D keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung KI-generierter Bilder.

Es gibt aber Anwendungsfälle, in den KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden müssen, beispielsweise bei Deepfakes. Diese können auch schnell mal – wenn bestimmte Personen dargestellt sind – gegen das Recht am eigenen Bild, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Urheberrecht verstoßen.

Eine Kennzeichnungspflicht kann sich auch durch redaktionelle Vorgaben von Medienhäusern oder Plattformen ergeben. Auch die Lizenzbedingungen des KI-Anbieters können eine Kennzeichnung vorschreiben. Diese basieren aber auf keiner gesetzlichen Grundlage.

Ein weiter Weg wäre das ...

Das @ gabs ja schon lange, das ist/war kein neues Zeichen.
Das neue Zeichen noch nicht, außer wir finden was altes was kaum mehr in Gebrauch ist, aber passt. 

Also erst mal eine Form finden ...
Dann das Zeichen rechtssicher als gültige Kennzeichnung etablieren ...
Dann einen Unicode beantragen (der aber eher nur dokumentiert, was existiert?) ...
Dann in (möglichst allen) Schriften implementieren ...
Dann die (verpflichteten) Anwender davon überzeugen das Zeichen zu verwenden statt anders zu kennzeichnen ...

 

Ein Schriftzeichen hätte gegenüber einem Logo immerhin den Vorteil, dass es als Unicode mit dem Text gespeichert werden kann, nicht irgendwie beigestellt werden muss. Also ja, grundsätzlich nicht sooo verkehrt. Nur mühsam.

Wäre bei der allgegenwärtigen K»I« nicht ein Zeichen für »handgemacht/geistgedacht« sinnvoller? Davon könnte beispielsweise dann auch das Handwerk profitieren wie Bäcker*innen, die noch backen und nicht nur industrielle Rohlinge aufbacken, 

  • Ersteller
vor 10 Stunden schrieb Diwarnai:

"Das ist per se falsch...."

EU‑KI‑Gesetz (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“) geregelt. Der maßgebliche Artikel ist Artikel 50.

 

📜 Juristischer Originalkern (Artikel 50)

Anbieter müssen sicherstellen, dass Menschen wissen, wenn sie mit einem KI‑System interagieren.

KI‑Systeme, die Inhalte erzeugen oder verändern (Texte, Bilder, Audio, Video), müssen diese Inhalte klar als KI‑generiert oder KI‑bearbeitet kennzeichnen.

Für synthetische Audio‑, Bild‑ oder Videoinhalte („Deepfakes“) gilt eine verbindliche Kennzeichnungspflicht, außer wenn es offensichtlich ist, dass es sich um Kunst, Satire oder Ähnliches handelt.

🗣️ Verständliches Deutsch

Transparenz: Wenn du mit einer KI sprichst oder ihre Ergebnisse nutzt, sollst du das klar erkennen können.

Kennzeichnung: Alles, was eine KI erstellt oder verändert (Texte, Bilder, Videos, Stimmen), muss deutlich markiert sein – z. B. mit einem Hinweis wie „von KI erstellt“.

Deepfakes: Wenn eine KI täuschend echte Fotos, Videos oder Stimmen erzeugt, muss das verpflichtend gekennzeichnet sein. Nur wenn es eindeutig Kunst oder Satire ist, darf die Kennzeichnung entfallen.

🎯 Sinn und Zweck

Die EU will verhindern, dass Menschen KI‑Inhalte mit echten Inhalten verwechseln. Es geht um Verbraucherschutz, Demokratie und Vertrauen: Jeder soll sofort erkennen können, ob etwas von einem Menschen oder von einer Maschine stammt.

Bearbeitet ( von Dean Eau dib)

  • Ersteller
vor 7 Stunden schrieb Phoibos:

Wäre bei der allgegenwärtigen K»I« nicht ein Zeichen für »handgemacht/geistgedacht« sinnvoller? Davon könnte beispielsweise dann auch das Handwerk profitieren wie Bäcker*innen, die noch backen und nicht nur industrielle Rohlinge aufbacken, 

.

🖋️ Humane Intelligenz vs. Künstliche Intelligenz – aus typografischer Sicht

1. Humane Intelligenz = Handwerk

Ein Typograf arbeitet mit Material, Tradition und Intuition.

Jede Entscheidung – ob Ligatur, Zeilenabstand oder Schriftwahl – ist ein bewusster Akt: geprägt von Erfahrung, kulturellem Wissen und dem Gespür für Wirkung.

Wie beim Buchdruck oder Bleisatz: die Hände formen, das Auge prüft, der Kopf entscheidet.

Humane Intelligenz ist nicht nur funktional, sondern auch geistig schöpferisch – sie trägt Verantwortung für Bedeutung und Kontext.

2. Künstliche Intelligenz = Automatisierung

KI kann Muster erkennen und Vorschläge generieren, aber sie versteht nicht, warum ein Zeichen wirkt.

Sie produziert Varianten, ohne die historische Tiefe oder den kulturellen Resonanzraum zu begreifen.

KI ist wie eine Setzmaschine ohne Setzer: sie liefert Formen, aber nicht die bewusste Entscheidung, wann eine Ligatur sinnvoll ist oder wann man sie besser weglässt.

3. Typografische Analogie

Humane Intelligenz ist wie das Handschneiden einer Letter: jede Kerbe trägt die Handschrift des Menschen.

KI ist wie ein Algorithmus, der tausend Varianten ausspuckt – schnell, aber ohne die Verantwortung für das Endprodukt.

Der Unterschied liegt im Sinn: Handwerk schafft Bedeutung, KI liefert nur Form.

🎯 Fazit für Typografen

Humane Intelligenz ist das Fundament der Typografie: sie verbindet Handwerk, Kultur und Verantwortung.

KI/AI ist ein Werkzeug, vergleichbar mit einer modernen Satzsoftware – nützlich, aber ohne Seele.

Wer Typografie als Handwerk versteht, erkennt: Menschliche Intelligenz gestaltet Zeichen, KI generiert nur Zeichenfolgen

  • Ersteller

Kaili FY ist eine Schrift die "ki" und ai" als Ligatur führt. als Inspiration sicher sehr empfehlenswert. 
KI-AI-DE-FLAG-wp2782052.jpg

Bearbeitet ( von Dean Eau dib)

vor 4 Stunden schrieb Dean Eau dib:

EU‑KI‑Gesetz (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“) geregelt. Der maßgebliche Artikel ist Artikel 50.

Hier ist das schön erklärt:

https://digitalzentrum-berlin.de/leitfaden-ki-generierte-inhalte-kennzeichnen

Deine generalisierte Aussage »Jeder weiß inzwischen, dass in der EU KI‑generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen.« ist nun mal nicht richtig, der Großteil der Anwendungsfälle bedingt keine Kennzeichnungspflicht.

Bearbeitet ( von Diwarnai)

  • Ersteller
vor 4 Stunden schrieb Diwarnai:

Hier ist das schön erklärt:..

Lese mal meine vereinfachte Version, die Jura-Deutsch ins Normal-Deutsch übersetzt.

vor 15 Stunden schrieb Phoibos:

Wäre bei der allgegenwärtigen K»I« nicht ein Zeichen für »handgemacht/geistgedacht« sinnvoller? Davon könnte beispielsweise dann auch das Handwerk profitieren wie Bäcker*innen, die noch backen und nicht nur industrielle Rohlinge aufbacken, 

Da sträubt sich in mir etwas dagegen: Warum das »Normale/Natürliche« kennzeichnen? Eigentlich sollte es auch bei Bio-Artikeln etc. anders herum laufen. Gen-Manipulierte Produkte müssen ja auch gelabelt werden. Da funktioniert das Zeichen eher als »Warnung«. Und das sollte nach meinem Verständnis auch bei allem andern der Fall sein, was eine »Gefahr« in sich birgt. Sei es zum Beispiel durch Pestizide, Mikroplastik oder das Original verfälschende KI.

Bearbeitet ( von R::bert)

  • Ersteller
vor 5 Minuten schrieb R::bert:

Da sträubt sich in mir etwas dagegen: ... funktioniert das Zeichen eher als »Warnung...

Exact das ist der Sinn. Handarbeit von KI zu unterscheiden, Fakes usw sofort zu erkennen.
Habe schon Beiträge im DE-TV gesehen, wo das eingeblendet wird.
Arte oder ZDF glaube ich war es.
Es wird auch nicht lange dauern bis es auch KI gibt die den Typografen unterstützt aber nicht ersetzt.
Nehmen wir die Beispiele das wirft die KI sagen wir 10 Versionen raus AI oben verbunden oder unten, KI oben oder unten verbunden.
 

vor 54 Minuten schrieb Dean Eau dib:

Lese mal meine vereinfachte Version, die Jura-Deutsch ins Normal-Deutsch übersetzt.

Das habe ich. Deswegen habe ich geantwortet, weil deine Ausführungen nun mal nicht richtig sind. Dein zentraler Satz »Kennzeichnung: Alles, was eine KI erstellt oder verändert (Texte, Bilder, Videos, Stimmen), muss deutlich markiert sein – z. B. mit einem Hinweis wie „von KI erstellt“.« ist nicht richtig.

Das zentrale Missverständnis scheint mir der Unterschied zwischen 1.) »Interaktion mit KI« und 2.) »Weiternutzung der über KI generierten Inhalte«. Die oben zitierten Abschnitte aus Artikel 50 beschreiben ersteres. Der Nutzer muss wissen, dass er aktiv mit KI interagiert (wenn die Inhalte generiert werden).

Das sagt aber erstmal nichts darüber aus, ob zum Beispiel Text- und Bildinhalte die von ChatGPT bearbeitet oder generiert wurden, in etwa einer kommerziellen/werblichen Anwendung als solche gekennzeichnet werden müssen. Diese Dinge werden durchaus in der Regelung auch behandelt, aber wie Diwarnai schon sagte ist die Kennzeichnungspflicht keineswegs so absolut wie behauptet. Anderes zu glauben kommt von der falschen Lesart der Verpflichtung der KI-Anbieter gegenüber ihren Nutzern, die fälschlicherweise auf die Weiternutzung der generierten Inhalte übertragen wurde. 

vor 2 Minuten schrieb Ralf Herrmann:

Der Nutzer muss wissen, dass er aktiv mit KI interagiert (wenn die Inhalte generiert werden).

Das ist beispielsweise bei einem KI-Chatbot der Fall, der sich wie ein menschlicher Servicemitarbeiter benimmt. Hier ist die Kennzeichnung vorgeschrieben.

vor 3 Stunden schrieb R::bert:

Warum das »Normale/Natürliche« kennzeichnen?

Weil das im Schwinden begriffen ist, siehe mein Beispiel mit dem Backhandwerk. Das »normale/natürliche« ist nicht mehr normal und wird nicht unbedingt als »natürlich« empfunden, wenn Du Dir beispielsweise die Schwierigkeiten anschaust, mit der Testpersonen von Besseresser versuchen, Industriegepansche von Kochkunst zu unterscheiden.
»Normal« ist das allgegenwärtige und die Kunst im Sinne eines handwerklichen Könnens ist massiv auf dem Rückzug, da sie ökonomisch orientiert wegoptimiert wird.
 

Zumindest wäre die Motivation, sich selbst mit einer Kennzeichnung positiv hervorzuheben, bei denen größer, die bewusst auf KI verzichten* und ihre Inhalte und Werke ganz bewusst aus Quellen sammeln, synthetisieren und formen, als bei denen, die ihren Output so weit wie nur möglich generativ erzeugen und ggf. auch korrigieren/prüfen lassen oder ungeprüft ausliefern. 

 

* in welcher Abstufung auch immer, denn ganz verzichten wird in Zukunft immer schwieriger werden und auch nicht sinnvoll sein – z.B. eine Bildretusche in Photoshop mit AI ist in der Regel schon längst 100x schneller und im Ergebnis sichtbar besser als das alte Rumgestempel ... das sollte keine Auszeichnung wert sein.
Oder: auch "Bio" ist schon Bio wenn xx% Bio sind, die letzten schwierigen Details von 95 zu 100% kann man getrost auch "konventionell" ergänzen, ohne dass das den positiven Ansatz aushebelt. Parallel wird es immer ein paar Verfechter der reinsten Lehre geben, aber die bilden – Demeter-Bio – halt ihre Nische aus Angebot und Nachfrage, die ohnehin macht was sie eben macht. 

  • Ersteller
vor 4 Stunden schrieb Ralf Herrmann:

Das zentrale Missverständnis scheint mir der Unterschied zwischen 1.) »Interaktion mit KI« und 2.) »Weiternutzung der über KI generierten Inhalte«....

Ja genau.
4. Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz genannten Transparenzpflichten auf die Offenlegung des Vorhandenseins eines solchen künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalts in einer angemessenen Weise, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

Wie du siehst, gibt es selbst bei diesen Deepfakes keine Kennzeichnungspflicht der Inhalte selbst, sondern nur eine Hinweispflicht. Hier ein wie auch immer geartetes KI-Zeichen anzubringen, wäre der Kunst nicht zuträglich.

Es geht in der Anfrage doch eigentlich darum, ob es sinnvoll ist, ein Zeichen für KI-generierte Inhalte in die Schriften zu übernehmen und wie dieses aussehen könnte. Die Pflichten zur Kennzeichnung werden sich ändern, die Fähigkeiten von KI auch (wahrscheinlich schneller, als wir denken). Und vielleicht will man ja auch kennzeichen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Ich sehe nicht ganz, wie ein solches Zeichen eingesetzt werden Könnte. Nackt als Zeichen in der Bildunterschrift? Und wo steht ein einzelnes Zeichen bei einem Text? Würde man das setzen wie ™- oder ©-Zeichen, oder wie eine Tag-Klammer <ki> Hier steht das KI-generierte Zitat</ki>.

 

 

 

vor 12 Minuten schrieb Eckhard:

Und wo steht ein einzelnes Zeichen bei einem Text?

Da hast du einen validen Punkt: Sonderzeichen haben ja eine Funktion in Bezug auf den Text bzw. Textteile, nicht auf ein gesamtes Werk. Um Text-, Bild- oder Audio-Inhalte als KI-generiert zu kennzeichnen, bräuchte es ein Label/Etikett/Wasserzeichen. Aber da wäre es unter Umständen wohl besser, ähnlich wie bei einem Bio-Siegel den authentischen Inhalt als positiv zu kennzeichnen.

vor 19 Minuten schrieb Norbert P:

Da hast du einen validen Punkt: Sonderzeichen haben ja eine Funktion in Bezug auf den Text bzw. Textteile, nicht auf ein gesamtes Werk. Um Text-, Bild- oder Audio-Inhalte als KI-generiert zu kennzeichnen, bräuchte es ein Label/Etikett/Wasserzeichen. Aber da wäre es unter Umständen wohl besser, ähnlich wie bei einem Bio-Siegel den authentischen Inhalt als positiv zu kennzeichnen.

Ich bin keine Seher. Aber ich befürchte, dass es zunehmend schwer fallen wird, KI-Inhalte von anderen zu unterscheiden. Vor allem bin ich vorsichtig, authentische Inhalte gegenüber KI-Inhalten als "positiv" anzusehen. Medizin -KI wird viele Leben retten. So mancher Text in meiner Lokalzeit ist so spröde, dass ich gerne eine optimierte KI-Version gelesen hätte. Aber ich will genau dieses Fass nicht aufmachen, denn es kommt der Frage nicht nach.

Wie soll ein einzelnes Zeichen an Bild, Text, Layout, Code usw, dieses als KI-generiert kennzeichnen? Wenn das nicht möglich ist, braucht es auch ein solches Zeichen nicht.

 

Naja, ein wie auch immer geartetes »Label« könnte ja auch aus einer Ligatur gestaltet sein. Aber ich denke mittlerweile hat sich schon etwas anderes etabliert: der vierzackige Stern (Google nutzt diesen bereits zur Kennzeichnung bei seinen KI-generierten Bildern). Auch dieser ließe sich ja spielend leicht in Fonts integrieren, wenn nicht schon vorhanden.

 

 

Bearbeitet ( von R::bert)

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