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Neue Tastaturnorm DIN 2137

Ralf Herrmann

Die DIN 2137 regelt die Ausführung und Belegung von »Tastaturen für die Daten- und Texteingabe« und erschien zuletzt 2012 mit drei aufeinander aufbauenden Belegungen:

  • T1: einfache deutsche Standardbelegung, die fast alle Tastaturen verwenden.
  • T2: erweiterte Belegung (umgangssprachlich auch »Europatastatur« genannt) mit weiteren diakritischen Zeichen, Interpunktionszeichen, langem s, großem Eszett etc.  
  • T3: Diese enthält zusätzlich alle in der internationalen Norm ISO/IEC 9995-3:2010 aufgelisteten Zeichen, die für diverse Minderheitensprachen und Transliterationen erforderlich sind.

cherryt1.jpg

Tastatur mit der üblichen deutschen Belegung (T1)

 

Im Dezember 2018 erscheint nun eine neue Version dieser Norm. Sie folgt der Neuausrichtung der internationalen Tastaturnormung, indem die grundlegende Gestaltung von Tastaturen in der Normenreihe ISO/IEC 9995 festgelegt wird und die nationalen Besonderheiten in nationalen Normen festgelegt werden. Außerdem stand die Einbindung des großen Eszett auf dem Prüfstand, nachdem der Buchstabe 2017 in die amtliche deutsche Rechtschreibung aufgenommen worden war. Hier hatte es im Vorfeld auch schon reichlich Spekulationen gegeben. So wurde vielfach gemutmaßt, dass ein anderes Zeichen auf der Standardtastatur für das große Eszett Platz machen müsse. 

Der 2018 erschienene Norm-Entwurf sah zunächst eine Abschaffung der oben aufgeführten »T-Belegungen« vor. Stattdessen sollte eine abgewandelte Form der erweiterten T2-Belegung zum neuen und alleinigen Standard erhoben werden. Gerade aus typografischer Sicht ein eigentlich verständlicher Schritt. Denn die aufgedruckte Standardbelegung von Computertastaturen ist noch immer im Schreibmaschinen-Zeitalter hängengeblieben und bietet zum Beispiel weder Apostroph noch typografisch korrekte Anführungszeichen direkt und sichtbar an.  

Dennoch stieß der Vorstoß einer erweiterten Tastatur als neuer und alleiniger Standard auf Kritik. So verweist beispielhaft die Bitkom-Stellungnahme darauf, dass erweiterte Belegungen eine absolute Ausnahme sind und in der Praxis nahezu ausschließlich T1-Belegungen vorkommen.

Der DIN-Ausschuss reagierte auf diese Kritik und die im Dezember 2018 erscheinende, endgültige Normenfassung behält die bisherige T1-Norm nun doch als komplett unverändert bei. Das große Eszett ist somit auch zukünftig nicht für entsprechende Tastaturen vorgeschrieben. 

Die T3-Belegung wird dagegen gestrichen und die abgewandelte T2-Belegung heißt fortan E1. Neben vielen diakritischen Zeichen sind hier auch im Ausland übliche Interpunktionszeichen verfügbar, etwa der amerikanische Gedankenstrich (Geviertstrich), französische Anführungszeichen (Guillemets) und spanische kopfstehende Frage- und Ausrufezeichen. Auch das lange s (ſ) und das große Eszett (ẞ) sind in der E1-Belegung verfügbar. Die Norm regelt dabei übrigens auch, welche Zeichen der Belegung zwingend auf der Tastatur abgebildet werden müssen und für welche Zeichen die Darstellung optional ist. Denn eine Darstellung aller ansprechbaren Zeichen macht die erweiterten Tastaturen doch recht unübersichtlich.

cherryt2.jpg

Erweiterte Cherry-Tastatur nach dem bisherigen T2-Standard

 

Die Änderungen halten sich bei der neuen Normversion also letztendlich doch in Grenzen. Die bisherige einfache Standardbelegung wird wohl weiterhin dominieren und die Tastaturhersteller müssen hier nichts ändern. Inwieweit sich die erweiterte Tastaturbelegung E1 durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Der deutsche Tastatur-Hersteller Cherry hat auf Nachfrage von Typografie.info erklärt, zur Umsetzung der E1-Belegung noch keine Entscheidung getroffen zu haben. 

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