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Die Schriftmuster der Welt in einer Datenbank …

Urheberrecht/ Grad der Abweichung

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Oern

Ich habe neulich eine Postkarten-Reihe erstellt, die mit den Gestaltungsmittteln der bekannten Diddl-Grußkarten arbeitet, aber ganz andere Motive verwendet (ein Bandwurm statt einer Maus). Ein Beispiel dieser Reihe habe ich mitgeschickt. Die Schrift habe ich mit Tusche und Feder der Diddl-Schrift nachempfunden. Begehe ich bei diesem Grad der Ähnlichkeit bereits eine Rechtsverletzung? Ich meine irgendwann gehört zu haben, dass eine Schrift um einen minimalen Prozentsatz einer urheblich geschützten Schrift abweichen muss, um nicht als Plagiat zu gelten.

Ich bitte um euren fachmännischen Rat und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

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Viele Grüße, Oern

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Die entscheidende Frage ist, was du mit dem Motiv machen willst. Ist es ein Einzelstück in einer Kunstausstellung? Sicher kein Problem!

Willst du das kommerziell als neue Postkartenserie verkaufen? Die Abmahnung ist gewiss!

Ralf

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Johannes C
Die entscheidende Frage ist, was du mit dem Motiv machen willst. Ist es ein Einzelstück in einer Kunstausstellung? Sicher kein Problem!

Willst du das kommerziell als neue Postkartenserie verkaufen? Die Abmahnung ist gewiss!

Ralf

Hat auch jetzt weniger was mit der Schrift zu tun sondern mit dem Gesamterscheinungsbild.

Kleines Markenrecht 1 mal 1: Schutzwürdigkeit. Das ist ein gutes Beispiel hier – Du hast hervorragende Arbeit geleistet. Und zwar so gut, dass jeder Dir promt den Diddl bescheinigt. Farben, Form, sogar dieser viele Weißraum passt alles 1:1. Bei sowas gibt es auch keine festgelegten prozentualen Richtwerte. Am Ende steht sowieso »richterliches Recht« – wozu es natürlich hier nie kommen wird;) . Aber das gibt schon die Richtung an, dass immernoch der gesunde Menschenverstand entscheidet, wann etwas zu weit geht. Sind ja nicht in Amerika :hammer:

Bei einer Kunstausstellung oder ähnlichem kommst du mit künstlerischer Freiheit durch, beim Verkauf nicht.

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Oern

Liebe Typo-Foristen,

Ich will die Postkarten tatsächlich in einem kommerziellen zusammenhang nutzen. Ich hatte hierzu neulich schon im Illu-Forum einen Thread begonnen, und bekam recht positive Antworten:

"Unsere Handlundsspielräume sind offenbar größer als gedacht." sagt ein Forist mit Verweis auf den Vortrag eines Anwalts, der beschreibt, dass Ideen durch das Urheberrecht nicht geschützt seien und dabei Beispiele vorführt, bei denen das scheinbare Plagiat dem Original noch ählicher sieht als in meinem Fall, und dennoch entschied der Richter gegen den Kläger. Also in meinem Fall - so verstehe ich es - "Tier + Aquarellkleckse +Spruch + dicke rosa Herzen" ist kein geschütztes Markenzeichen des Depesche Verlags.

Nichts desto trotz - da habt ihr beide recht - blüht mir eine Abmahnung. Und das muss ich mir gut überlegen ob ich mich einem solchen Rechtstreit ausliefern will.

Zurück zu dem anderen Punkt: Was wisst ihr über Grundsatzurteile , ab wann eine Schrift einer anderen nur "ähnlich" sieht - es gab doch mal sowas, oder???

Herzlichen Dank für eure Antworten,

Oern

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Uwe Borchert

Hallo,

ich habe da mal in einer Diskussion den Link auf Wikipedia und auf einen weiterführenden Artikel aus Computer und Recht gepostet.

http://www.typografie.info/typoforum/viewtopic.php?f=1&t=8089&p=67170&hilit=wikipedia#p67170

Der Artikel ist leider etwas älter (2002) und der Fall M$ und der fehlgeschlagene Versuch die Sagoe UI schützen zu lassen ist da noch nicht drinnen. So als erster Einstieg zum Abschätzen sollte das reichen. Danach hilft Dir ein Fachanwalt sicher gerne weiter. :?

MfG

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Norbert P
... und dennoch entschied der Richter gegen den Kläger. ...

Ob du im Falle eines Falles gewinnst oder verlierst hängt stark davon ab, wie gut (und teuer!) dein UrhR-Anwalt ist und an welchem Ort du verklagst wirst - Hamburg entscheidet anders als München als Berlin etc.

Bei der Nähe deiner Illu zur Diddl-Anmutung würde ich von einer kommerziellen Nutzung absehen, mach lieber 'ne Ausstellung und 'nen passenden Katalog dazu :D

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